Liebe Leute,
zum Thema Sprachkenntnisse beim Visum zur Eheschließung:
Die Deutsche Botschaft in Bogotá gibt in der deutschsprachigen (NICHT in der spanischen) Version ihres "Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten nach Deutschland" zusätzlich zu der Ausnahme wegen körperlicher oder geistiger Behinderung explizit folgendes an:
"Weitere Ausnahmen treffen unter anderem zu, falls der antragstellende Partner einen
Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation nachweisen kann, oder wenn
der Partner in Deutschland Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates ist."
http://www.bogota.diplo.de/Vertretung/bogota/de/02/Visaabteilung/NationaleVisa/d...Von dieser Vorlage ausgehend habe ich bisher vorausgesetzt, dass für meine kolumbianische Freundin Deutschkenntnisse zur Erteilung eines Heiratsvisums NICHT notwenig sind: Sie hat a) ein abgeschlossenes Studium an einer staatlichen Universität in Kolumbien und b) bin ich Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates (Deutschland).
Erst bei der eingehenderen Lektüre der Gesetze sind mir Zweifel gekommen, weil ich diese Ausnahme sonst nirgendwo wiederfand - und auffälligerweise auch nicht in der spanischen Version desselben Infoblattes.
Wir befinden uns mittlerweile wenige Tage vor dem Botschaftstermin zur Beantragung des Visums, haben aber von der Botschaft noch keine Auskunft dazu erhalten können.
Was ist von dieser Ausnahmeregelung zu halten? Ist so etwas als bindend anzusehen? Haben die einzelnen Botschaften da diese Art von Freiheiten in der Auslegung? Hat jemand Erfahrungswerte?
Vielen Dank für baldige Tipps und Einschätzungen!
Kolumbien Sprachkenntnisse