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Kolumbien: Sprachkenntnisse - Ausnahme Hochschulabschluss? (Gelesen: 2.929 mal)
Parcerito
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26.11.2007 um 03:16:41
 
Liebe Leute,

zum Thema Sprachkenntnisse beim  Visum zur Eheschließung:

Die Deutsche Botschaft in Bogotá gibt in der deutschsprachigen (NICHT in der spanischen) Version ihres "Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten nach Deutschland" zusätzlich zu der Ausnahme wegen körperlicher oder geistiger Behinderung explizit folgendes an:
"Weitere Ausnahmen treffen unter anderem zu, falls der antragstellende Partner einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation nachweisen kann, oder wenn der Partner in Deutschland Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates ist."http://www.bogota.diplo.de/Vertretung/bogota/de/02/Visaabteilung/NationaleVisa/d...

Von dieser Vorlage ausgehend habe ich bisher vorausgesetzt, dass für meine kolumbianische Freundin Deutschkenntnisse zur Erteilung eines Heiratsvisums NICHT notwenig sind:  Sie hat a) ein abgeschlossenes Studium an einer staatlichen Universität in Kolumbien und b) bin ich Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates (Deutschland).
Erst bei der eingehenderen Lektüre der Gesetze sind mir Zweifel gekommen, weil ich diese Ausnahme sonst nirgendwo wiederfand - und auffälligerweise auch nicht in der spanischen Version desselben Infoblattes.
Wir befinden uns mittlerweile wenige Tage vor dem Botschaftstermin zur Beantragung des Visums, haben aber von der Botschaft noch keine Auskunft dazu erhalten können.
Was ist von dieser Ausnahmeregelung zu halten? Ist so etwas als bindend anzusehen? Haben die einzelnen Botschaften da diese Art von Freiheiten in der Auslegung? Hat jemand Erfahrungswerte?

Vielen Dank für baldige Tipps und Einschätzungen!
Kolumbien Sprachkenntnisse
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gschwarz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.11.2007 um 03:42:10
 
Die Ausnahmeregelung für Ehegatten von EU-Staatsangehörigen gilt nicht für deutsche Staatsangehörige in Deutschland (Stichwort Inländerdiskriminierung). Dies würde z.B. für einen in Deutschland lebenden Österreicher gelten.

Die Ausnahmeregelung des Hochschulabschlusses ist dagegen für alle im Aufenthaltsgesetz verankert. Erfahrungswerte habe ich keine, wie die Botschaften mit dieser Ausnahmeregelung umgehen, aber in den Anwendungshinweisen des Innenministeriums finden sich unter Randnummern 205 und 206 (Seiten 52 und 53) genauere Ausführungen.

Nach meiner Kenntnis des kolumbianischen Hochschulsystems müsste ein erster Abschluss einer renommierten hiesigen Universität eigentlich ausreichen, sofern der entsprechende Studiengang auch in Deutschland auf Universitäts-Niveau angeboten wird. Um welches Fach und welche Uni handelt es sich denn genau? Spricht Deine Freundin Englisch? Auch das ist laut den Anwendungshinweisen ein Indiz für diese Ausnahmeregelung (geringer Integrationsbedarf bei Hochschulabschluss).
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Parcerito
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Antwort #2 - 26.11.2007 um 04:56:41
 
Danke für den Link!
Sie war an der Universidad del Valle in Cali, Comunicación social y periodismo, Kommunikationswissenschaften und Journalismus. Natürlich muss sie Deutsch lernen, bevor sie damit in Deutschland arbeiten kann, aber das wäre ja auch der Plan, per Intensivkurs vor Ort - was ja eh unvergleichlich viel mehr bringt.
In Cali ist Deutschunterricht, soweit wir das bisher getestet haben, nicht gerade auf dem neusten Stand der Lehre. Einzige ernsthafte Möglichkeit ist Berlitz, und das ist da lächerlich teuer im Vergleich zum dem gleichen Angebot in Deutschland.
Was mich allerdings ein bisschen fuchst jetzt, wo ich den Paragraphen gelesen habe, ist, dass es ja offensichtlich eine entweder-oder Regelung ist: Wenn ihr die Deutschkenntnisse bei der Einreise erlassen werden, dann heisst das gleichzeitig auch, dass sie nicht für den Integrationskurs berechtigt ist - bei dem man ja Deutsch lernt. verstehe die Logik nicht so recht. (Aber das geht mir bei der EU_Bürger- Regelung genauso. Warum soll ihr Integrationsbedarf geringer sein, wenn sie mit einem Maltesen verheiratet wäre als mit einem Deutschen?? Aber lassen wir das...)

PS:
Mit Englisch schlägt sie sich ganz gut durch, gegenüber meinen Eltern haben wir das schon getestet.
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DerAndi
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Antwort #3 - 26.11.2007 um 13:57:08
 
Sorry,wenn ich mich mal hier "Einklinke"

ich habe die Anwendungshinweise gelesen.

Bedeutet dies im einzelnen das,falls ich heiraten sollte,meine zuküftige Frau keinen Sprachkurs benötigt wenn:

Ich Selbständig bin??

Sie einen annerkannten Hochschulabschluss hat ?

DerAndi
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Antwort #4 - 26.11.2007 um 14:16:23
 
Parcerito schrieb am 26.11.2007 um 04:56:41:
...
Natürlich muss sie Deutsch lernen, bevor sie damit in Deutschland arbeiten kann, aber das wäre ja auch der Plan, per Intensivkurs vor Ort - was ja eh unvergleichlich viel mehr bringt.
...


Und genau daran könnte es scheitern, da die bereits hier velinkten guidelines schreiben:
"...ist ein erkennbar geringer Integrationsbedarf nicht anzunehmen, wenn der Ausländer „wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht eine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen“ kann."

Aloha
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Antwort #5 - 26.11.2007 um 19:26:24
 
DerAndi schrieb am 26.11.2007 um 13:57:08:
Sorry,wenn ich mich mal hier "Einklinke"

ich habe die Anwendungshinweise gelesen.

Bedeutet dies im einzelnen das,falls ich heiraten sollte,meine zuküftige Frau keinen Sprachkurs benötigt wenn:

Ich Selbständig bin??

Sie einen annerkannten Hochschulabschluss hat ?

DerAndi

das kann es bedeuten, denn der Satz unter Randzahl 206 geht ja weiter mit:  und wenn im Einzelfall... Eine Automatik gibt es weder bei Selbststaendigen, noch bei Hochschulabsolventen. Ausserdem muesta da noch was von hochqualifiziert stehen.
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Antwort #6 - 25.01.2008 um 15:07:45
 
Zitat:
[i]Und genau daran könnte es scheitern, da die bereits hier velinkten guidelines schreiben:
"...ist ein erkennbar geringer Integrationsbedarf nicht anzunehmen, wenn der Ausländer „wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht eine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen“ kann."

sorry, dass ich mich jetzt spät hier einklinke... aber ich habe gerade ungefär ein ähnliches Problem. Was genau bedeutet denn "in einem angemessenen Zeitraum"? Wer entscheidet hier, was angemessen ist? Bedeutet dass, das jede ABH selbst nach eigenem Ermessen entscheiden kann?
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Antwort #7 - 25.01.2008 um 16:14:06
 
Parcerito schrieb am 26.11.2007 um 04:56:41:
Wenn ihr die Deutschkenntnisse bei der Einreise erlassen werden, dann heisst das gleichzeitig auch, dass sie nicht für den Integrationskurs berechtigt ist - bei dem man ja Deutsch lernt


Liebe Forummitglieder,

kann mir jemand das o.g erläutern. Ich verstehe diese Aussage nicht so ganz, entspricht diese der Situation.

Die Paragraphen sind ein wenig verwirrend.

Wäre über Antworten sehr erfreut.

Lg, Kel
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Parcerito
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Antwort #8 - 23.07.2008 um 10:09:46
 
Hier zu Aller Info noch ein Update, wie sich die Dinge nach meiner Anfrage entwickelt haben:

Meine Freundin (inzwischen Frau)  hat das Eheschließungsvisum bekommen, OHNE dass die Botschaft in Bogotá den Nachweis Deutsch A1 verlangte (auf Grund ihres abgeschlossenenen Hochschulstudiums)  Als wir heirateten, wurde sie DENNOCH als berechtigt für den Integrationskurs eingestuft. Die zuständige Ausländerbehörde sah keinen Zusammenhang zwischen den beiden Sachverhalten. Nach einigem Suchen haben wir einen für das Integrationsprogramm anerkannten Sprachkurs gefunden, bei dem der niedrige Preis nicht zu sehr auf die Qualität drückt.

Es scheint jedoch so, als müsste man davon ausgehen, dass eigentlich alle Sprachkurse im Rahmen des Integrationsprogramms (wohl auf Grund der sehr heterogenen und meist sehr großen Gruppen) mit ungefähr der halben Geschwindigkeit fortschreiten wie Andere, kommerziell angebotene.  Dafür liegt allerdings auch der Preis  bei rund einem Zehntel der Kommerziellen. (der Staat subventioniert 300 von 400 Euro im Monat, pro 100 Stunden) [/color]
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Antwort #9 - 03.08.2008 um 13:49:58
 
ich kann das bestaetigen:

auch meine [kolumbianische] frau musste zur erteilung des FZF-visums KEINE sprachkenntnisse nachweisen, das diplom [sie ist architektin] reichte der botschaft aus
Zwinkernd

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