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Wohin zuerst mit den ganzen Papieren? (Gelesen: 6.036 mal)
pi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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02.08.2008 um 18:44:12
 
Hallo alle zusammen,

Ich habe ein paar Fragen an euch und hoffe auf angenähme Antwort.

Ich habe Deutschen Pass, mein Lebenspartner nur ein Duldung!
Wir erwarten in 4 monaten ein Kind, möchten gerne heiraten.

Mein Freund wohnt seit 2004 in D. Er ist, mit damals in Heimatsland geenderten Namen A (Familiennamen von Mutter), eingereist.Er suchte damals seine Mutter, die angeblich in D. war, doch sie war wo anders. Die Papiere von mein Freund sind verlohren gegangen. Botschaft hat ihn nicht anerkannt. Er hatte nur ein Wahl: Asyl beantragen!

Inzwischen haben wir Kontakt zur Mutter aufgebaut. Sie hat die ganze Papire (Geburtsurkunde, Personalausweis und Bescheinigung, dass er ledig ist. Alles ubersetzt) neu beantragt und zugeschickt. Doch alles mit Familiennamen B (Familiennamen von Vater). In Geburtsurkunde stehen beide Name A und B (Mutter und Vatter).
Duldung ist auf Namen A.

Was sollen wir weiter tuen?
In welchen Amt zuerst gehen, damit er nicht abgeschoben wird?
Botschaft?
Ausländeramt?
Standesamt (Vaterschaftanerkennung, Heirat)?
In welche Reienfolge und was wir alles brauchen?

Danke an alle!!!

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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.08.2008 um 20:42:28
 
Hallo,

da fallen mir erst einmal einige Fragen ein:

- Duldung heisst, er müßte eigentlich ausreisen, aber es liegt ein Hindernis vor. Welches? Dass er derzeit keinen Pass hat?
- Hat er seinen Namen wirklich offiziell ändern lassen oder hat er einfach nur bei der Einreise einen falschen Namen angegeben?
- "Wo anders" heisst wohl "in der Heimat", oder? Wie sonst hätte die Mutter z.B. die Geburtsurkunde bekommen können ...

Und wenigstens ein paar Antworten:
- Vaterschaftsanerkennung wird nicht beim Standesamt gemacht, sondern zB. beim Jugendamt oder Notar.
- Für die Heirat braucht er einen Reisepass. Der Personalausweis dürfte sowieso wertlos sein, wenn er ihn nicht persönlich beantragt und abgeholt hat.

Die Situation dürfte aber insgesamt recht schwierig sein...

Eduard
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« Zuletzt geändert: 02.08.2008 um 20:54:20 von Eduard »  
 
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Antwort #2 - 02.08.2008 um 20:53:26
 
Eduard schrieb am 02.08.2008 um 20:42:28:
Für die Heirat braucht er einen Reisepass.

... genauso für die Vaterschaftsanerkennung.

Aus welchem Land kommt dein Freund?

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Antwort #3 - 02.08.2008 um 20:57:45
 
Eduard schrieb am 02.08.2008 um 20:42:28:
Duldung heisst, er müßte eigentlich ausreisen, aber es liegt ein Hindernis vor. Welches? Dass er derzeit keinen Pass hat?

Ja, er hat kein pass, leider.Eduard schrieb am 02.08.2008 um 20:42:28:
"Wo anders" heisst wohl "in der Heimat", oder? Wie sonst hätte die Mutter z.B. die Geburtsurkunde bekommen können ...

Damals war sie in Russland und mein Verlobte in der Bundeswehr. Zur Zeit wohnt sie wieder in Aserbaidschan, nur Wohnsitz geendert.

Können wir Reisepass bei Botschaft beantragen?
Und Vaterschaftanerkennung ohne Reisepass durchführen?
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Antwort #4 - 02.08.2008 um 20:58:59
 
trixie schrieb am 02.08.2008 um 20:53:26:
Aus welchem Land kommt dein Freund?

Aus Aserbaidschan.
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Antwort #5 - 02.08.2008 um 21:02:59
 
pi schrieb am 02.08.2008 um 20:57:45:
Können wir Reisepass bei Botschaft beantragen?

Da sollte sich dein Freund am besten mit der Botschaft in Verbindung setzten, damit er weiss, welche Unterlagen er für einen neuen Reisepass benötigt.

pi schrieb am 02.08.2008 um 20:57:45:
Und Vaterschaftanerkennung ohne Reisepass durchführen?  

Wie soll seine Identität ohne Reispass glaubhaft gemacht werden? Ich glaube, das wird nichts.

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Antwort #6 - 02.08.2008 um 21:06:48
 
trixie schrieb am 02.08.2008 um 21:02:59:
Ich glaube, das wird nichts.

was heist es für uns???
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Antwort #7 - 02.08.2008 um 21:15:28
 
pi schrieb am 02.08.2008 um 21:06:48:
was heist es für uns???  

... dass ohne Reisepass die Vaterschaft nicht anerkannt werden kann.

Zitat:
Aus Aserbaidschan.

Bevor ihr heiraten könnt, müssen die Urkunden von der Deutschen Botschaft noch leglisiert werden.

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Antwort #8 - 02.08.2008 um 21:23:21
 
trixie schrieb am 02.08.2008 um 21:15:28:
Bevor ihr heiraten könnt, müssen die Urkunden von der Deutschen Botschaft noch leglisiert werden.

Das haben wir gewust, doch aus Bekantschaft, wir haben mal gehört, dass die   Urkunden zu Auslenderamt zugeschickt werden und der Geduldete schnell abgeschoben wird.  weinend
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Antwort #9 - 02.08.2008 um 21:32:28
 
@ pi

Nur ohne Legalisation wird das Standesamt die Urkunden nicht akzeptieren. Zum Thema "Legalisation und Prüfen von Urkunden" wurde der letzten Tage ein mehrseitiger Thread geführt.

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Antwort #10 - 02.08.2008 um 21:43:44
 
trixie schrieb am 02.08.2008 um 21:15:28:
... dass ohne Reisepass die Vaterschaft nicht anerkannt werden kann.


natürlich kann auch ohne Reisepass eine Vaterschaft anerkannt werden.

trixie schrieb am 02.08.2008 um 21:32:28:
Nur ohne Legalisation wird das Standesamt die Urkunden nicht akzeptieren.


und Urkunden aus Aserbaidschan werden m.W. nicht legalisiert.

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Antwort #11 - 02.08.2008 um 21:53:37
 
Danke für das Antwort!
Können wir wenigstens hoffen, dass wir  Zusammen unseren Kind krigen und ungetrend bleiben? Weil nach Abschiebung, wird man lange, sehr lange auseinander. Das werden wir schwehr überleben. Und unseren Kind braucht Vater, da bin ich sicher!!!
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Antwort #12 - 02.08.2008 um 22:01:28
 
Muleta schrieb am 02.08.2008 um 21:43:44:
natürlich kann auch ohne Reisepass eine Vaterschaft anerkannt werden. 


Das heist geht es auch nur mit Geburtsurkunde? Sicher?
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Antwort #13 - 02.08.2008 um 22:05:52
 
Muleta schrieb am 02.08.2008 um 21:43:44:
und Urkunden aus Aserbaidschan werden m.W. nicht legalisiert.

OK! Du hast Recht. Das macht aber die Situation nicht leichter, wenn die Urkunden das Prüfverfahren durchlaufen müssen.

Muleta schrieb am 02.08.2008 um 21:43:44:
natürlich kann auch ohne Reisepass eine Vaterschaft anerkannt werden.  

Welche Legitimationsmöglichkeit schlägst du vor?

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Antwort #14 - 03.08.2008 um 10:18:02
 
trixie schrieb am 02.08.2008 um 22:05:52:
Welche Legitimationsmöglichkeit schlägst du vor?


im Prinzip reicht eine Duldung. Wenn die Daten darin aber nicht korrekt sind, dann wird wohl (mindestens) eine ergänzende Erklärung nötig werden und es wird einiger Aufwand sein, dass Ganze am Ende ordentlich beurkundet zu kriegen. Für die aufenthaltsrechtliche Seite reicht das aber erstmal.

Eine Urkunde ohne Lichtbild würde ich in der Regel für ungenügend halten - unter besonderen Umständen kann ich mir aber auch das noch vorstellen (nein, in diesem Fall liegen keine solchen Umstände vor).

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Antwort #15 - 03.08.2008 um 10:18:55
 
welchen Familiennamen führt denn dein Freund nun nach seinem Heimatrecht? Den des Vaters oder den der Mutter? Nur ein Name kann doch der richtige sein - wie kam er an die Identitätspapiere für "den falschen" Namen? Selbst wenn er nicht abgeschoben oder ausgewiesen wird, wird die ABH vor Erteilung eines Aufenthaltstitels die Frage nach seiner "wahren Identität" stellen (selbst wenn er einen neuen Reisepass vorlegt) - und dafür möglicherweise ein Urkundsüberprüfungsverfahren über die deutsche Botschaft durchführen wollen.

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Antwort #16 - 03.08.2008 um 11:07:30
 
Guten Morgen!
Muleta schrieb am 03.08.2008 um 10:18:02:
im Prinzip reicht eine Duldung. Wenn die Daten darin aber nicht korrekt sind, dann wird wohl (mindestens) eine ergänzende Erklärung nötig werden und es wird einiger Aufwand sein, dass Ganze am Ende ordentlich beurkundet zu kriegen. Für die aufenthaltsrechtliche Seite reicht das aber erstmal.

Wo können wir die ordentliche Beurkundung kriegen?
Botschaft oder Ausl.amt?

Muleta schrieb am 03.08.2008 um 10:18:02:
Eine Urkunde ohne Lichtbild würde ich in der Regel für ungenügend halten

Seit kurzem hat mein Verlobte Personalausweis von 2002 und Führerschein mit Lichtbild.
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Antwort #17 - 03.08.2008 um 11:29:38
 
petit_canard schrieb am 03.08.2008 um 10:18:55:
welchen Familiennamen führt denn dein Freund nun nach seinem Heimatrecht? Den des Vaters oder den der Mutter? Nur ein Name kann doch der richtige sein - wie kam er an die Identitätspapiere für "den falschen" Namen?

In Duldung steht der Namen von Mutter. Der Namen von Vater will er gahr nicht hören (Der hat er auch gewechselt, bevor er aus Aserbaidschan ausgereist hatte.) Jetzt erfahren wir durch Mutter, dass die Ganze bei altem Familiennamen bleibt. Ändern kann er nur selbst, persönlich.
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Antwort #18 - 03.08.2008 um 13:48:12
 
Ich denke, ihr solltet euch exakt über das aserbaidschanische Namensrecht informieren, um zu wissen, welchen Namen er tatsächlich rechtlich führt. Es dürfte in diesem Zusammenhang unerheblich sein, dass er den Namen seines Vaters nicht hören will - wenn seine "Namensänderung" vor Ausreise nicht rechtswirksam war, was ich angesichts des von dir Geschriebenen vermute (und mich wirklich wundere, dass er das nicht wusste), dann trägt er noch immer den Namen des Vaters. Dann ist die Duldung (und Personalausweis und Führerschein mit dem Mutternamen) kein Identitätsnachweis, so dass er sich bei der Vaterschaftsanerkennung derzeit nicht legitimieren kann. Würde er die Identitätspapiere mit "falschem" Namen bei der VA vorlegen, ohne dem Urkundsbeamten mitzuteilen, dass der Name nicht richtig ist, würde er sich der mittelbaren Falschbeurkundung strafbar machen.
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Antwort #19 - 03.08.2008 um 14:30:49
 
petit_canard schrieb am 03.08.2008 um 13:48:12:
Dann ist die Duldung (und Personalausweis und Führerschein mit dem Mutternamen) kein Identitätsnachweis, so dass er sich bei der Vaterschaftsanerkennung derzeit nicht legitimieren kann.


mir ist nicht klar, für welche Art von Legitimierung das im Rahmen einer VA notwendig sein sollte. Es geht bei der VA erstmal nur darum, dass auch im nachhinein nachvollzogen werden kann, welcher Mensch eine Erklärung abgegeben hat. Nicht mehr, nicht weniger. Dieser Mensch kann auch einige Dutzend Alias-Personalien haben - das berührt die Wirksamkeit einer VA erstmal nicht.

Allerdings sollter er in der VA ergänzend Angaben zu seiner "richtigen" oder "vermutlich richtigen" Identität machen. Und so ein Prozedere wird nur bei einem Notar klappen.

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Antwort #20 - 03.08.2008 um 14:34:01
 
petit_canard schrieb am 03.08.2008 um 13:48:12:
(und Personalausweis und Führerschein mit dem Mutternamen) 

Falsch. Ausweis und Führerscein mit dem Vaternamen. Der Reisepass, mit dem er hirher kam, war anscheinet iligal in Heimatland ausgestellt.
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Antwort #21 - 03.08.2008 um 18:30:51
 
pi schrieb am 02.08.2008 um 18:44:12:
Mein Freund wohnt seit 2004 in D. Er ist, mit damals in Heimatsland geänderten Namen A (Familiennamen von Mutter), eingereist. Die Papiere von mein Freund sind verloren gegangen. Botschaft hat ihn nicht anerkannt. Er hatte nur ein Wahl: Asyl beantragen!

Inzwischen haben wir Kontakt zur Mutter aufgebaut. Sie hat die ganze Papiere (Geburtsurkunde, Personalausweis und Bescheinigung, dass er ledig ist. Alles ubersetzt) neu beantragt und zugeschickt. Doch alles mit Familiennamen B (Familiennamen von Vater). In Geburtsurkunde stehen beide Name A und B (Mutter und Vater).
Duldung ist auf Namen A.


Doch, er hatte eine andere Wahl: seine wahre Identität gegenüber der eigenen Botschaft angeben, dann hätte er möglicherweise gleich einen neuen Pass auf seinen richtigen Namen erhalten, aber eben dann auch gleich ausreisen müssen. Er wusste ja offenbar von Anfang an, dass seine "Namensänderung" nicht wirksam war, wie sich aus deinen späteren Posts ergibt.

pi schrieb am 03.08.2008 um 11:07:30:
Seit kurzem hat mein Verlobte Personalausweis von 2002 und Führerschein mit Lichtbild.


"Seit kurzem" hat er einen Perso von 2002? Sprich, er hat ihn wieder irgendwo ausgegraben? Nicht zufälligerweise kurze Zeit nachdem du ihm vom erwarteten Nachwuchs erzählt hast? Und wann "fand" er seine Mutter wieder? Auch erst nach der frohen Botschaft?

pi schrieb am 03.08.2008 um 11:29:38:
In Duldung steht der Namen von Mutter. Der Namen von Vater will er gar nicht hören (Der hat er auch gewechselt, bevor er aus Aserbaidschan ausgereist hatte.) Jetzt erfahren wir durch Mutter, dass die Ganze bei altem Familiennamen bleibt. Ändern kann er nur selbst, persönlich.


"Jetzt erfahren wir, dass..."? Wie passt das zu:

pi schrieb am 03.08.2008 um 14:34:01:
Falsch. Ausweis und Führerschein mit dem Vaternamen. Der Reisepass, mit dem er hierher kam, war anscheinet illegal in Heimatland ausgestellt.


Ganz ehrlich, diesen Ablauf kennen Ausländerbehörden und Visastellen aus vielen Geschichten. Stets "verliert" man nach Einreise alle seine Papiere und "kann von der eigenen Botschaft keinen neuen Pass erhalten" (weil man eine falsche Identität angibt).  Dann kann man passenderweise nicht abgeschoben werden. Und wenn die Suche nach einem Partner endlich erfolgreich war, dann "findet" man doch noch irgendwo Papiere, die die Identität belegen, um den Aufenthalt zu legalisieren. Wenige Jahre später...

Ich hoffe mal, das ist nichts neues für dich, dass du dich also auch "kritisch" mit den Erzählungen deines Freundes auseinandergesetzt hast. Du wärest nicht die erste, die sich wenige Jahre später allein erziehend wieder findet oder auch ganz allein, weil Nachwuchs der Mutter "entführt". Im Internet gibt es mit Sicherheit auch Foren, in denen Frauen über diesbezügliche Erfahrungen berichten. So wie es eben auch Foren gibt, in denen Ausländer die Möglichkeiten austauschen, wie sie einen legalen Aufenthalt erlangen können. Oder sich im Flugzeug darüber austauschen, wie viele Frauen sie getroffen haben und dass jetzt bestimmt mindestens eine schwanger ist. (Ja, genau so widerwärtig, wie es hier klingt, ist es auch, sich das im Flieger anhören zu müssen)

Ich wünsche von Herzen, dass dein Freund anders ist (diese Beteuerung hört man oft).

Vielleicht könntet ihr also so vorgehen:

Zuerst beantragt er bei seiner Botschaft einen Reisepass mit richtigem Namen. Da er ja eine Geburtsurkunde und Perso hat, sollte das keine unüberwindbaren Probleme geben. Da sehr oft die Botschaften mit den Ausländerbehörden nicht zusammenarbeiten, dürfte die ALA "keinen Wind mitkriegen", dass er einen Pass beantragt hat.
Wenn er die Nachricht erhält, dass er seinen Pass abholen kann, vereinbart ihr einen Termin beim Jugendamt für die Vaterschaftsanerkennung, damit zwischen Passerhalt und VA möglichst wenig Zeit vergeht. (am Rande: Überlege dir gut, ob du die elterliche Sorge mit ihm teilst und ob das Kind seinen Namen tragen soll! Er kann einen Aufenthaltstitel ohne beides erhalten. Sollte die Beziehung (ist ja auch bei "rein deutschen" Ehen heutzutage nichts ungewöhnliches) in die Brüche gehen, hat er es viel schwieriger, "dir das Kind wegzunehmen".)
Sobald die Vaterschaftsanerkennung durch ist, Vorlage des richtigen Passes bei der Ausländerbehörde. Da bis dahin vermutlich die Geburt kurz bevorsteht, ist eine Abschiebung dann eher unwahrscheinlich.

Und sollte die Botschaft sich weigern, einen Pass auf den richtigen Namen zu erteilen (für Staatsangehörige der Russischen Föderation beispielsweise ist das der Fall, wenn sie sich nicht ordnungsgemäß in Russland abgemeldet haben), dann bleibt ja ohnehin nichts anderes als die Ausreise, denn ohne Pass kein Aufenthaltstitel.
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Antwort #22 - 03.08.2008 um 19:18:28
 
petit_canard schrieb am 03.08.2008 um 18:30:51:
Ganz ehrlich, diesen Ablauf kennen Ausländerbehörden und Visastellen aus vielen Geschichten. Stets "verliert" man nach Einreise alle seine Papiere und "kann von der eigenen Botschaft keinen neuen Pass erhalten" (weil man eine falsche Identität angibt).  Dann kann man passenderweise nicht abgeschoben werden. Und wenn die Suche nach einem Partner endlich erfolgreich war, dann "findet" man doch noch irgendwo Papiere, die die Identität belegen, um den Aufenthalt zu legalisieren. Wenige Jahre später...


das mag aus mancher Sicht ja ärgerlich sein, spielt aber für die aufenthaltsrechtliche Lage heute keine Rolle bzw. ist vom Betroffenen nicht notwendig aufzuklären. Das Gesetz ist anzuwenden wie es ist und Mitarbeiter von Botschaften und ABH dürfen sich solche Moralpredigten gerne sparen: das ist nicht ihr Job!

Zitat:
Ich hoffe mal, das ist nichts neues für dich, dass du dich also auch "kritisch" mit den Erzählungen deines Freundes auseinandergesetzt hast. Du wärest nicht die erste, die sich wenige Jahre später allein erziehend wieder findet oder auch ganz allein, weil Nachwuchs der Mutter "entführt".


und dieses Schlechtreden ist eine Unverschämtheit gegenüber den Beteiligten. Natürlich kommt das von Dir geschilderte Szenario vor; aber es handelt sich hier um erwachsene Menschen, die ihre eigenen Entscheidungen treffen. Es steht einem Botschafts- oder ABH-Mitarbeiter schlichtweg nicht zu, sich in die Partnerwahl mündiger Bürger einzumischen - auch nicht mit "gut gemeinten" Ratschlägen.

Und ganz besonders dreist ist das dann, wenn die deutsche Frau ein Kind vom Ausländer erwartet: Was bildet sich ein Beamter eigentlich ein, wenn er versucht, dem Kind den Vater wegzunehmen, in dem er die Beziehung der Eltern durch solche Horror-Stories gefährdet?!? Die Eltern in dieser Situation haben schon erheblich mehr Stress als vergleichbare Paare mit gesichertem Aufenthaltsstatus, was für eine Beziehung schon ausgesprochen belastend ist. In so einer Situation noch zusätzliches Öl ins Feuer zu gießen, ist mehr als bedenklich, Art. 6 Abs. 4 GG, lesen!

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Antwort #23 - 03.08.2008 um 19:44:43
 
Hab geahnt, dass ich "Haue" kriegen würde.

Insofern möchte ich verdeutlichen, dass sich meine "Hetzrede" nicht auf diesen Einzelfall bezog. Es ist für mich auch nicht "ärgerlich", wenn Leute so Frauen ausnutzen. Aber die Frauen und noch viel mehr die Kinder tun mir leid, die hinterher sitzen gelassen werden.

Denn es prägt schon, wenn man täglich in seiner Arbeit erlebt, dass:
- 80 Prozent der Antragsteller (aus einem Land "mit Migrationsdruck") Männer sind,
- von diesen Männern 70 Prozent bereits in D waren und die übrigen ihre Partner ausschließlich im Internet oder durch "Vermittlung" kennengelernt haben,
- von den Männern, die in D waren, über 90 Prozent illegal und mehr als die Hälfte auch "nicht gesetzestreu" waren,
- und schließlich die anderen 20 Prozent der Antragsteller, die Frauen, stets zu ihren "Landsleuten" nach D nachziehen, nachdem deren 1. Ehe aufgelöst ist.

Natürlich: das ist wahrscheinlich in wenigen Ländern so krass. Dennoch prägt es, es meißelt sich förmlich in die Gehirnwindungen, ob man will oder nicht. Und wenn man dann eine Geschichte liest, die wie die Faust aufs Auge den Geschichten gleicht, die man täglich hört, dann ist es hoffentlich verständlich, wenn man eine Warnung auch mal aussprechen möchte. Aber ich gestehe: Ich hätte es besser per PN getan, und bereue, dass mir dies nicht eher eingefallen ist. Asche auf mein Haupt. Ich hab es nicht bös gemeint, weshalb ich dennoch geschrieben hab, wie ich vorgehen würde, stünde ich in der Situation und würde den Aufenthalt legalisieren wollen.
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Einbeck
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Antwort #24 - 03.08.2008 um 19:57:13
 
Hi petit_canard

nein nicht unbedingt als PN, das muss man auch mal ganz offen sagen, offen dort wo es viele mitlesen, idealerweise im Userforum und mit der Erläuterung zu den Gründen, die Du nachgereicht hast.

Leider gibt es viele "Unerfahrene" und "Blauäugige" und zuviele Unschuldige/Unwissende leiden dann später darunter nicht cleverer oder neugieriger gewesen zu sein.
Liest man auch hier öfter.
Gibt dafür auch eigene Foren die hier öfter genannt werden.
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Muleta
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Antwort #25 - 03.08.2008 um 19:57:52
 
petit_canard schrieb am 03.08.2008 um 19:44:43:
Denn es prägt schon, wenn man täglich in seiner Arbeit erlebt, dass:...


ist schon klar: ein Arzt, der jeden Tag mit den Opfern von Infektionskrankheiten zu tun hat spricht anders über Impfungen als einer, der jeden Tag die Opfer von Impfschäden behandelt. Beide sollten sich aber fragen, ob ihre persönlichen Erfahrungen tatsächlich zur letzten Weisheit führen.

Ich hatte gerade einen Fall in Berlin: keine gemeinsame Sprache, im Internet kennengelernt, fünf Tage nach dem ersten persönlichen Treffen im Ausland geheiratet. Visum wurde selbstverständlich abgelehnt. Nach dem persönlichen Vortrag des deutschen Ehepartners bei Gericht kam dann prompt der Vergleichsvorschlag vom AA, weil offensichtlich keine ehefremden Motive verfolgt wurden. Ein Ausnahmefall, sicherlich. Aber sowas gibt's. Ob die Ehe dann hält ist eine andere Frage - ein Zusammenleben auf Probe in Deutschland gestattet der Gesetzgeber ja nicht (und welche Ehe "hält" heute denn überhaupt noch...)

Muleta
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Antwort #26 - 03.08.2008 um 20:47:13
 
Muleta schrieb am 03.08.2008 um 19:57:52:
... Beide sollten sich aber fragen, ob ihre persönlichen Erfahrungen tatsächlich zur letzten Weisheit führen.
Muleta


Nee, einzeln betrachtet sicher nicht, aber wenn sich beide zusammen setzen und über ihre Erfahrungen austauschen (auch wenn diese emotional geladen sein können), dann hilft das vielleicht, um sich einen Überblick zu verschaffen. Mir ist klar, dass man in der Visastelle ein "verzerrtes" Bild sieht, was einen so sehr prägt, dass die meisten freiwillig gern nach ein paar Jahren mal was anderes machen. Und sicherlich führt es nicht zur absoluten Weisheit, nur eine Sicht der Dinge zu betrachten. Nur: mehr als meine eigenen Erfahrungen kann ich nicht bieten. Ich biete diese einfach an zur "Ergänzung", damit die in D sitzenden Partner mal aus einer anderen Perspektive gucken können.

Insofern, Pi: bitte meine sehr sehr offene und auch sehr private Ansicht (ich schreibe hier nicht als "Behördenvertreter"!) nicht persönlich nehmen, nur als "Anregung" verstehen.

viele Grüße
petit_canard
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Antwort #27 - 03.08.2008 um 22:55:21
 
Danke an alle für Mitleid und Verstendniss! Die Sorgen von  petit_canard kann ich sehr verstehen, da ich in meinen Verwandtschaft und Bekantschaft änliche total tragische Fälle gehabt habe.
Bei uns ist das alles ganz was anders. Es klingt vielleicht sehr naiv und blauäugig, doch es ist so.

Wenn wir das alles hinter uns haben, werden wir heutigen Leben, wie einen schrecklichen Traum erinnern.
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