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Wohin zuerst mit den ganzen Papieren? (Gelesen: 6.035 mal)
pi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wohin zuerst mit den ganzen Papieren?
02.08.2008 um 18:44:12
 
Hallo alle zusammen,

Ich habe ein paar Fragen an euch und hoffe auf angenähme Antwort.

Ich habe Deutschen Pass, mein Lebenspartner nur ein Duldung!
Wir erwarten in 4 monaten ein Kind, möchten gerne heiraten.

Mein Freund wohnt seit 2004 in D. Er ist, mit damals in Heimatsland geenderten Namen A (Familiennamen von Mutter), eingereist.Er suchte damals seine Mutter, die angeblich in D. war, doch sie war wo anders. Die Papiere von mein Freund sind verlohren gegangen. Botschaft hat ihn nicht anerkannt. Er hatte nur ein Wahl: Asyl beantragen!

Inzwischen haben wir Kontakt zur Mutter aufgebaut. Sie hat die ganze Papire (Geburtsurkunde, Personalausweis und Bescheinigung, dass er ledig ist. Alles ubersetzt) neu beantragt und zugeschickt. Doch alles mit Familiennamen B (Familiennamen von Vater). In Geburtsurkunde stehen beide Name A und B (Mutter und Vatter).
Duldung ist auf Namen A.

Was sollen wir weiter tuen?
In welchen Amt zuerst gehen, damit er nicht abgeschoben wird?
Botschaft?
Ausländeramt?
Standesamt (Vaterschaftanerkennung, Heirat)?
In welche Reienfolge und was wir alles brauchen?

Danke an alle!!!

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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.08.2008 um 20:42:28
 
Hallo,

da fallen mir erst einmal einige Fragen ein:

- Duldung heisst, er müßte eigentlich ausreisen, aber es liegt ein Hindernis vor. Welches? Dass er derzeit keinen Pass hat?
- Hat er seinen Namen wirklich offiziell ändern lassen oder hat er einfach nur bei der Einreise einen falschen Namen angegeben?
- "Wo anders" heisst wohl "in der Heimat", oder? Wie sonst hätte die Mutter z.B. die Geburtsurkunde bekommen können ...

Und wenigstens ein paar Antworten:
- Vaterschaftsanerkennung wird nicht beim Standesamt gemacht, sondern zB. beim Jugendamt oder Notar.
- Für die Heirat braucht er einen Reisepass. Der Personalausweis dürfte sowieso wertlos sein, wenn er ihn nicht persönlich beantragt und abgeholt hat.

Die Situation dürfte aber insgesamt recht schwierig sein...

Eduard
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« Zuletzt geändert: 02.08.2008 um 20:54:20 von Eduard »  
 
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trixie
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Antwort #2 - 02.08.2008 um 20:53:26
 
Eduard schrieb am 02.08.2008 um 20:42:28:
Für die Heirat braucht er einen Reisepass.

... genauso für die Vaterschaftsanerkennung.

Aus welchem Land kommt dein Freund?

trixie
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Antwort #3 - 02.08.2008 um 20:57:45
 
Eduard schrieb am 02.08.2008 um 20:42:28:
Duldung heisst, er müßte eigentlich ausreisen, aber es liegt ein Hindernis vor. Welches? Dass er derzeit keinen Pass hat?

Ja, er hat kein pass, leider.Eduard schrieb am 02.08.2008 um 20:42:28:
"Wo anders" heisst wohl "in der Heimat", oder? Wie sonst hätte die Mutter z.B. die Geburtsurkunde bekommen können ...

Damals war sie in Russland und mein Verlobte in der Bundeswehr. Zur Zeit wohnt sie wieder in Aserbaidschan, nur Wohnsitz geendert.

Können wir Reisepass bei Botschaft beantragen?
Und Vaterschaftanerkennung ohne Reisepass durchführen?
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Antwort #4 - 02.08.2008 um 20:58:59
 
trixie schrieb am 02.08.2008 um 20:53:26:
Aus welchem Land kommt dein Freund?

Aus Aserbaidschan.
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Antwort #5 - 02.08.2008 um 21:02:59
 
pi schrieb am 02.08.2008 um 20:57:45:
Können wir Reisepass bei Botschaft beantragen?

Da sollte sich dein Freund am besten mit der Botschaft in Verbindung setzten, damit er weiss, welche Unterlagen er für einen neuen Reisepass benötigt.

pi schrieb am 02.08.2008 um 20:57:45:
Und Vaterschaftanerkennung ohne Reisepass durchführen?  

Wie soll seine Identität ohne Reispass glaubhaft gemacht werden? Ich glaube, das wird nichts.

trixie
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Antwort #6 - 02.08.2008 um 21:06:48
 
trixie schrieb am 02.08.2008 um 21:02:59:
Ich glaube, das wird nichts.

was heist es für uns???
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Antwort #7 - 02.08.2008 um 21:15:28
 
pi schrieb am 02.08.2008 um 21:06:48:
was heist es für uns???  

... dass ohne Reisepass die Vaterschaft nicht anerkannt werden kann.

Zitat:
Aus Aserbaidschan.

Bevor ihr heiraten könnt, müssen die Urkunden von der Deutschen Botschaft noch leglisiert werden.

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Antwort #8 - 02.08.2008 um 21:23:21
 
trixie schrieb am 02.08.2008 um 21:15:28:
Bevor ihr heiraten könnt, müssen die Urkunden von der Deutschen Botschaft noch leglisiert werden.

Das haben wir gewust, doch aus Bekantschaft, wir haben mal gehört, dass die   Urkunden zu Auslenderamt zugeschickt werden und der Geduldete schnell abgeschoben wird.  weinend
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Antwort #9 - 02.08.2008 um 21:32:28
 
@ pi

Nur ohne Legalisation wird das Standesamt die Urkunden nicht akzeptieren. Zum Thema "Legalisation und Prüfen von Urkunden" wurde der letzten Tage ein mehrseitiger Thread geführt.

trixie
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Antwort #10 - 02.08.2008 um 21:43:44
 
trixie schrieb am 02.08.2008 um 21:15:28:
... dass ohne Reisepass die Vaterschaft nicht anerkannt werden kann.


natürlich kann auch ohne Reisepass eine Vaterschaft anerkannt werden.

trixie schrieb am 02.08.2008 um 21:32:28:
Nur ohne Legalisation wird das Standesamt die Urkunden nicht akzeptieren.


und Urkunden aus Aserbaidschan werden m.W. nicht legalisiert.

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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

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Antwort #11 - 02.08.2008 um 21:53:37
 
Danke für das Antwort!
Können wir wenigstens hoffen, dass wir  Zusammen unseren Kind krigen und ungetrend bleiben? Weil nach Abschiebung, wird man lange, sehr lange auseinander. Das werden wir schwehr überleben. Und unseren Kind braucht Vater, da bin ich sicher!!!
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Antwort #12 - 02.08.2008 um 22:01:28
 
Muleta schrieb am 02.08.2008 um 21:43:44:
natürlich kann auch ohne Reisepass eine Vaterschaft anerkannt werden. 


Das heist geht es auch nur mit Geburtsurkunde? Sicher?
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Antwort #13 - 02.08.2008 um 22:05:52
 
Muleta schrieb am 02.08.2008 um 21:43:44:
und Urkunden aus Aserbaidschan werden m.W. nicht legalisiert.

OK! Du hast Recht. Das macht aber die Situation nicht leichter, wenn die Urkunden das Prüfverfahren durchlaufen müssen.

Muleta schrieb am 02.08.2008 um 21:43:44:
natürlich kann auch ohne Reisepass eine Vaterschaft anerkannt werden.  

Welche Legitimationsmöglichkeit schlägst du vor?

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Antwort #14 - 03.08.2008 um 10:18:02
 
trixie schrieb am 02.08.2008 um 22:05:52:
Welche Legitimationsmöglichkeit schlägst du vor?


im Prinzip reicht eine Duldung. Wenn die Daten darin aber nicht korrekt sind, dann wird wohl (mindestens) eine ergänzende Erklärung nötig werden und es wird einiger Aufwand sein, dass Ganze am Ende ordentlich beurkundet zu kriegen. Für die aufenthaltsrechtliche Seite reicht das aber erstmal.

Eine Urkunde ohne Lichtbild würde ich in der Regel für ungenügend halten - unter besonderen Umständen kann ich mir aber auch das noch vorstellen (nein, in diesem Fall liegen keine solchen Umstände vor).

Muleta
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