pi schrieb am 02.08.2008 um 18:44:12:Mein Freund wohnt seit 2004 in D. Er ist, mit damals in Heimatsland geänderten Namen A (Familiennamen von Mutter), eingereist. Die Papiere von mein Freund sind verloren gegangen. Botschaft hat ihn nicht anerkannt. Er hatte nur ein Wahl: Asyl beantragen!
Inzwischen haben wir Kontakt zur Mutter aufgebaut. Sie hat die ganze Papiere (Geburtsurkunde, Personalausweis und Bescheinigung, dass er ledig ist. Alles ubersetzt) neu beantragt und zugeschickt. Doch alles mit Familiennamen B (Familiennamen von Vater). In Geburtsurkunde stehen beide Name A und B (Mutter und Vater).
Duldung ist auf Namen A.
Doch, er hatte eine andere Wahl: seine wahre Identität gegenüber der eigenen Botschaft angeben, dann hätte er möglicherweise gleich einen neuen Pass auf seinen richtigen Namen erhalten, aber eben dann auch gleich ausreisen müssen. Er wusste ja offenbar von Anfang an, dass seine "Namensänderung" nicht wirksam war, wie sich aus deinen späteren Posts ergibt.
pi schrieb am 03.08.2008 um 11:07:30:Seit kurzem hat mein Verlobte Personalausweis von 2002 und Führerschein mit Lichtbild.
"Seit kurzem" hat er einen Perso von 2002? Sprich, er hat ihn wieder irgendwo ausgegraben? Nicht zufälligerweise kurze Zeit nachdem du ihm vom erwarteten Nachwuchs erzählt hast? Und wann "fand" er seine Mutter wieder? Auch erst nach der frohen Botschaft?
pi schrieb am 03.08.2008 um 11:29:38:In Duldung steht der Namen von Mutter. Der Namen von Vater will er gar nicht hören (Der hat er auch gewechselt, bevor er aus Aserbaidschan ausgereist hatte.) Jetzt erfahren wir durch Mutter, dass die Ganze bei altem Familiennamen bleibt. Ändern kann er nur selbst, persönlich.
"Jetzt erfahren wir, dass..."? Wie passt das zu:
pi schrieb am 03.08.2008 um 14:34:01:Falsch. Ausweis und Führerschein mit dem Vaternamen. Der Reisepass, mit dem er hierher kam, war anscheinet illegal in Heimatland ausgestellt.
Ganz ehrlich, diesen Ablauf kennen Ausländerbehörden und Visastellen aus vielen Geschichten. Stets "verliert" man nach Einreise alle seine Papiere und "kann von der eigenen Botschaft keinen neuen Pass erhalten" (weil man eine falsche Identität angibt). Dann kann man passenderweise nicht abgeschoben werden. Und wenn die Suche nach einem Partner endlich erfolgreich war, dann "findet" man doch noch irgendwo Papiere, die die Identität belegen, um den Aufenthalt zu legalisieren. Wenige Jahre später...
Ich hoffe mal, das ist nichts neues für dich, dass du dich also auch "kritisch" mit den Erzählungen deines Freundes auseinandergesetzt hast. Du wärest nicht die erste, die sich wenige Jahre später allein erziehend wieder findet oder auch ganz allein, weil Nachwuchs der Mutter "entführt". Im Internet gibt es mit Sicherheit auch Foren, in denen Frauen über diesbezügliche Erfahrungen berichten. So wie es eben auch Foren gibt, in denen Ausländer die Möglichkeiten austauschen, wie sie einen legalen Aufenthalt erlangen können. Oder sich im Flugzeug darüber austauschen, wie viele Frauen sie getroffen haben und dass jetzt bestimmt mindestens eine schwanger ist. (Ja, genau so widerwärtig, wie es hier klingt, ist es auch, sich das im Flieger anhören zu müssen)
Ich wünsche von Herzen, dass dein Freund anders ist (diese Beteuerung hört man oft).
Vielleicht könntet ihr also so vorgehen:
Zuerst beantragt er bei seiner Botschaft einen Reisepass mit richtigem Namen. Da er ja eine Geburtsurkunde und Perso hat, sollte das keine unüberwindbaren Probleme geben. Da sehr oft die Botschaften mit den Ausländerbehörden nicht zusammenarbeiten, dürfte die ALA "keinen Wind mitkriegen", dass er einen Pass beantragt hat.
Wenn er die Nachricht erhält, dass er seinen Pass abholen kann, vereinbart ihr einen Termin beim Jugendamt für die Vaterschaftsanerkennung, damit zwischen Passerhalt und VA möglichst wenig Zeit vergeht. (am Rande: Überlege dir gut, ob du die elterliche Sorge mit ihm teilst und ob das Kind seinen Namen tragen soll! Er kann einen Aufenthaltstitel ohne beides erhalten. Sollte die Beziehung (ist ja auch bei "rein deutschen" Ehen heutzutage nichts ungewöhnliches) in die Brüche gehen, hat er es viel schwieriger, "dir das Kind wegzunehmen".)
Sobald die Vaterschaftsanerkennung durch ist, Vorlage des richtigen Passes bei der Ausländerbehörde. Da bis dahin vermutlich die Geburt kurz bevorsteht, ist eine Abschiebung dann eher unwahrscheinlich.
Und sollte die Botschaft sich weigern, einen Pass auf den richtigen Namen zu erteilen (für Staatsangehörige der Russischen Föderation beispielsweise ist das der Fall, wenn sie sich nicht ordnungsgemäß in Russland abgemeldet haben), dann bleibt ja ohnehin nichts anderes als die Ausreise, denn ohne Pass kein Aufenthaltstitel.