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Minijob als Lohnzettel zu den FZF-Unterlagen (Gelesen: 3.546 mal)
Kayseri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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01.08.2008 um 14:55:07
 
Hallo,

ich hätte eine Frage bzgl. FZF. Und zwar habe ich nun die Unterlagen der Ausländerbehörde erhalten, darin wird geschrieben, dass ich u.a. 3 Lohnzettel mitschicken soll.

Nun ist das so bei mir. Ich habe im Mai nur einen Minijob gehabt, seit Juni und Juli verdiene ich wieder normal, also keine geringfügige Beschäftigung mehr.

Wie ist die Handhabung der Behörden, würde die den Minijob vom Mai noch gelten lassen?

Wollte nicht bis Montag auf die Antwort der Behörde warten, deswegen die Frage an Euch.
Für Antworten von Erfahrenen bin ich sehr dankbar.

Danke..
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trixie
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Antwort #1 - 01.08.2008 um 15:05:33
 
Kayseri schrieb am 01.08.2008 um 14:55:07:
Wie ist die Handhabung der Behörden, würde die den Minijob vom Mai noch gelten lassen?

Diese konkrete Frage kann dir sicherlich nur der SB der ABH beantworten. Zwinkernd

I.d.R. werden Lohnnachweise der letzten drei Monate verlangt, unabhängig davon, ob es sich um einen Minijob oder um eine festangestellte Tätigkeit handelt.

trixie
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.08.2008 um 10:15:26
 
Kayseri schrieb am 01.08.2008 um 14:55:07:
Wie ist die Handhabung der Behörden, würde die den Minijob vom Mai noch gelten lassen?


Hallo,

es ist relativ egal. Wenn die ABH zweifel hat, wird sie von Dir bzw. von Deinem Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung verlangen.

Ob Du über ausreichende Geldmittel für Deine VE verfügst, wird folgendermaßen gerechnet:

ALG II-Regelsatz (1. Person) + ALG II-Regelsatz (2. Person) + monatliche Kaltmiete + Heizkosten

Beispiel:

347 EUR + 312 EUR + 300 EUR + 40 EUR = 999 EUR

Ist Dein Verdienst höher als 999 EUR, dürfte alles in Ordnung gehen.

Viele Grüße & viel Erfolg,

arfe
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trixie
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Antwort #3 - 02.08.2008 um 10:34:00
 
Zitat:
347 351 EUR + 312 316 EUR  
geänderte Leistungen ab 01.07.2008

Trotzdem könnte der von dir errechnete Betrag zu gering sein, da beim Erwerbseinkommen aufgrund der Freibeträge auch noch bei einem Einkommen von z.B. 1200 Euro ein ALG II Anspruch bestehen kann.

Zitat:
§ 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
1Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. 2Dieser beläuft sich
1.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
3An Stelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro


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sigi-n
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Antwort #4 - 02.08.2008 um 10:39:01
 
Zitat:
Ob Du über ausreichende Geldmittel für Deine VE verfügst, wird folgendermaßen gerechnet:



Wer hat denn nach VE gefragt? TS fragt nach FZF
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trixie
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Antwort #5 - 02.08.2008 um 10:46:27
 
sigi-n schrieb am 02.08.2008 um 10:39:01:
Wer hat denn nach VE gefragt? TS fragt nach FZF  

Das ist schon richtig. Da der LU aber nachhaltig gesichert sein muss (bei 2 Monaten Beschäftigung dürfte das noch nicht der Fall sein; evtl. sogar noch in der Probezeit), dürfte die Sache mit der VE gar nicht so abwägig sein.

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Antwort #6 - 02.08.2008 um 11:35:25
 
sigi-n schrieb am 02.08.2008 um 10:39:01:
Wer hat denn nach VE gefragt? TS fragt nach FZF


Hinzu kommt, dass es sich hier zu einem FZF zu einem Ausländer (wahrscheinlich kein EU-Bürger?) handelt. Da muß dann der LU nachgewiesen werden. Steht so im AufentG und in den Richtlinien (mit Rnd) vom BMI.

Grüße,
arfe
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Antwort #7 - 02.08.2008 um 11:38:39
 
trixie schrieb am 02.08.2008 um 10:34:00:
geänderte Leistungen ab 01.07.2008


Bei den Regelsätzen bin ich nicht auf den aktuellsten Stand gewesen.

Zitat:
Trotzdem könnte der von dir errechnete Betrag zu gering sein, da beim Erwerbseinkommen aufgrund der Freibeträge auch noch bei einem Einkommen von z.B. 1200 Euro ein ALG II Anspruch bestehen kann.


Ich bin jetzt erstmal davon ausgegangen, dass es dort keine Kinder gibt und somit auch keine Freibeträge eingerechnet werden müßen.
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trixie
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Antwort #8 - 02.08.2008 um 13:56:15
 
Zitat:
Bei den Regelsätzen bin ich nicht auf den aktuellsten Stand gewesen.

Kein Problem. Zwinkernd

Zitat:
Ich bin jetzt erstmal davon ausgegangen, dass es dort keine Kinder gibt und somit auch keine Freibeträge eingerechnet werden müßen.

Es geht hier nicht um Kinderfreibeträge, sondern um die in § 30 SBG II.

Deinem Beispiel folgend würde sich bei einem Einkommen von z. B. 1150 Euro netto immer noch ein Anspruch von SGB II ergeben, zwar gerade einmal von 24 Euro, aber immerhin. Der LU wäre damit nicht gesichert.

trixie
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Kayseri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 04.08.2008 um 21:03:56
 
Jetzt habe ich eine Antwort von der ABH.

1. Diese verlangen nun über die 3 Monate hinaus also Einkommensnachweise vor dem Mai.
2. Wollen wissen, ob ich in den letzten Jahren Arbeitslosengeld II oder Wohngeld oder sonstige öffentliche Mittel bezogen habe.
3. Und ob ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe.

Punkt 3 verstehe ich ja, aber dürfen die rein rechtlich gesehen von mir über die 3 Monate hinaus Einkommensnachweise verlangen? Würde es Probleme geben, wenn ich vor Mai keine Einkommensnachweise vorlege (war Student und hatte sozusagen kein festes Arbeitsverhältnis)? Öffentliche Mittel habe ich aber keine bezogen.

Für eine Antwort bin ich Euch sehr dankbar.
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Antwort #10 - 07.08.2008 um 08:49:27
 
Kayseri schrieb am 04.08.2008 um 21:03:56:
dürfen die rein rechtlich gesehen von mir über die 3 Monate hinaus Einkommensnachweise verlangen?

Es geht um die nachhaltige Sicherung des LU.

Stell dir, jemand hat in den letzten Jahren sein Leben von ALG II und kurzzeitigen Jobs bestritten. Die Wahrscheinlichkeit, dass er trotz eines neuen Arbeitsvertrages nach kurzer Zeit wieder ohne Job dasteht, dürfte wohl weit aus größer sein, als bei jemanden, der ein "geordnetes" Arbeitsleben hat.

Dass bei einem Studenten ein Prognose nicht so einfach ist, ist verständlich. Die ABH möchte einfach sicherstellen, dass deine gemachten Angaben stimmen.

trixie
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