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Dauer FZF und Gehaltsnachweiss (Gelesen: 2.468 mal)
Deutscher
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.07.2008 um 19:50:19
 
Hallo!
Meine Frau und ihre kleine Tochter haben vor ca. 2 Wochen das Visum zur FZF beantragt. Nun meine Fragen:
Wie lange dauert es bis Sie das visum zur Einreise bekommen. Die haben auf der Botschaft was zwischen 4-8 Wochen geredet. Erklärung: Je nach ABH und Grösse des Landkreises oder der Stadt geht es länger oder kürzer. Also soll heissen in Berlin dauert es länger als in Buxtehude Smiley
Kann man das wirklich so ableiten?
Wie ist der zeitliche Ablauf so? ein Vorposter hat das ja so erlebt:
Botschaft nach BVA - 2 Wochen
BVA zur ABH - 1 Tag
ABH - 5 Wochen Wochen?
von ABH zur BVA die wiederum zur Botschaft 2 Tage
2 Tage Später Botschaft erteilt Visum

Was macht die ABH 5 Wochen lang?


Dann noch ne Frage. Ich war lange arbeitslos(Hartz4) bis vor 3 Wochen. Gott sei Dank, habe ich jetzt eine gut bezahlte Arbeit und kann den Lebensunterhalt für die Familie gewährleisten. Auch wenn ich wie hier im Forum gelesen habe, dass ein Verdienstnachweiss bei einem Zuzug zu einem Deutschen nicht verlangt wird, will ich bei Verlangen doch was vorzeigen können um die Sache zu beschleunigen und jegliche Bedenken aus dem Weg zu räumen. Mal ganz abgesehen davon das ich meine Familie auch ernähren will!
Da ich aber in der Probezeit bin und man nie wissen kann, wollte ich folgendes fragen: Angenommen ich kann Verdienstnachweiss beim Termin bei der ABH vorlegen, werd aber 2 oder 4 Wochen später arbeitslos, kann da noch was passieren? Also nachträgliches Nein oder so???
Oder wenn meine Familie da ist und wir die Aufenthaltsgenehmigung bei der ABH in den Pass bekommen und ich danach Arbeitslos werde? Kann dann noch was passieren? Ihr merkt ich bin sehr unsicher, da ich schon viel auf dem Arbeitsmarkt erlebt habe. Ich hoffe natürlich das ich die Arbeit behalten kann und auch für meine Familie sorgen kann.


Gruß von einem besorgten Deutschen
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trixie
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Antwort #1 - 27.07.2008 um 20:31:29
 
Sorry! Aber die Frage, wie lange es in deinem Fall dauert, kann man nicht seriös beantworten, geschweige denn von anderen etwas ableiten.

Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 19:50:19:
Was macht die ABH 5 Wochen lang?

Anträge bearbeiten und was dazu gehört. Oder hast du gedacht, die feiern Ballermann Laut lachend

Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 19:50:19:
werd aber 2 oder 4 Wochen später arbeitslos, kann da noch was passieren? Also nachträgliches Nein oder so???  

I.d.R darf weder fehlendes Einkommen, noch geringes Einkommen bei deutsch-verheirateten Ausländern bei der FZF eine Rolle spielen.

Wenn das Visum erteilt wurde, bekommt deine Frau auch die AE. Bei nicht gesicherten LU kann es nur sein, dass sie statt drei Jahren die AE zuerst nur für ein Jahr bekommt.

Größeres Problem dürfte wohl das Visum für die Tochter sein, da i.d.R. hierzu der LU gesichert werden muss, wenn es sich nicht um ein gemeinsames Kind handelt.

trixie
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Deutscher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.07.2008 um 20:54:54
 
Danke Trixie.
Also der ein oder andere macht bestimmt Ballermann  Laut lachend
Siehste eben genau diese 5 Wochen werden das sein, wo variert. Das die in Berlin mehr zutun haben als in ner Provinz is wohl klar. Denke da kann man dann auch ein paar Wochen abziehen.

Wie ist es wenn der Zuständige in der ABH im Urlaub ist, bleibt der Antrag dann liegen oder bearbeitet das ein anderer?

Ja eben wegen der Tochter, das meine ich... wir wollen und können nicht ohne die Tochter in Deutschland wohnen. Was ist den das, wir hier und das arme Mädel alleine...
Aber bei ner FZF bekommt das Mädchen doch auch wie ihre Mutter eine AE oder sehe ich das falsch?
Was ist wenn ich sie adoptiere?

Ich will doch nur meine GANZE Familie hier haben. Auch wenn die Tochter nicht von mir ist, Sie ist wie mein leibliches Kind.
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trixie
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Antwort #3 - 27.07.2008 um 21:12:55
 
Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 20:54:54:
Wie ist es wenn der Zuständige in der ABH im Urlaub ist, bleibt der Antrag dann liegen oder bearbeitet das ein anderer?  

Da würde ich mich mal keine Sorgen machen.
Sollte es keine Urlaubsvertretung geben, nimmt der SB sicherlich deinen Fall mit auf die Reise. Laut lachend

Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 20:54:54:
Aber bei ner FZF bekommt das Mädchen doch auch wie ihre Mutter eine AE oder sehe ich das falsch?

Erst bekommt das Kind einmal ein Visum und in Deutschland eine AE, wenn der Antrag hierzu gestellt wird. Zwinkernd

Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 20:54:54:
Was ist wenn ich sie adoptiere?

Bevor wir über diese komplizierte Materie reden, schlage ich dir vor, dich einmal in dieses Sachgebiet etwas einzulesen. Im Board findest du einige Beiträge.

Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 20:54:54:
Ich will doch nur meine GANZE Familie hier haben.

Nur dein Wille zählt halt nicht, sondern das was im Gesetz steht.

trixie
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Antwort #4 - 27.07.2008 um 21:14:17
 
Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 20:54:54:
Also der ein oder andere macht bestimmt Ballermann

Ich ignoriere das lieber mal  unentschlossen

Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 20:54:54:
Siehste eben genau diese 5 Wochen werden das sein, wo variert. Das die in Berlin mehr zutun haben als in ner Provinz is wohl klar. Denke da kann man dann auch ein paar Wochen abziehen.

Naja, dafür haben die in der Provinz dann deutlich
weniger Personal. So pauschaliert kann man das
ned sagen alles.
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Deutscher
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Antwort #5 - 27.07.2008 um 22:48:11
 
Wird nach meinem Termin auf der ABH nun nochmal nach Gehalt gefragt? Also z.B. bei der AE Erteilung?
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Antwort #6 - 27.07.2008 um 23:09:28
 
Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 22:48:11:
Wird nach meinem Termin auf der ABH nun nochmal nach Gehalt gefragt? Also z.B. bei der AE Erteilung?  
Dein Problem ist, ob die Tochter ein Visum erhält, dafür Dein Einkommen der ABH reicht und ob sie eine Verpflichtungserklärung für sie will. Das könnte dann evtl. zur Verschuldung führen. Wenn sie erstmal da ist, wird sie auch bleiben können.

Due Bearbeitungszeit hängt sehr vom Herkunftsland ab, ob dort eine Legalisation von Urkunden möglich ist.
Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 20:54:54:
Das die in Berlin mehr zutun haben als in ner Provinz is wohl klar
Berlin hat übrigens einen vergleichsweise niedrigen Ausländeranteil, nicht zu vergleichen mit München etc. oder weiten Gebieten in der südlichen Provinz.
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Deutscher
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Antwort #7 - 27.07.2008 um 23:14:57
 
Mein jetztiges Einkommen reicht garantiert. 1900 Euro netto sind genug denke ich. Verpflichtungserklärung muss ich dann machen, wenn Sie hier sind und wir die AE holen oder beim ersten Termin bei der ABH? Denke doch beim ersten Termin oder. Dann mach ich diese Verpflichtung und dann ist es doch gegessen. Wenn ich später arbeitslos bin, kann Sie wohl keiner mehr heimschicken.
Was meinst Du mit Verschuldung?

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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 27.07.2008 um 23:33:40
 
Wenn die Familie mal auf AlgII etc. angewiesen ist, könnten die Anteile der Tochter aufgrund einer VE später zurückgefordert werden. Ob dies in der Praxis immer gemacht wird oder ob man dies auch verhindern könnte, weiß ich nicht.
Dein Einkommen erscheint ausreichend, aber ABHs stellen hinsichtlich Höhe und Zuverlässigkeit manchmal sehr oder zu hohe Anforderungen. Wenn das bei Dir glatt durchgeht hast Du eher Glück gehabt,
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Antwort #9 - 28.07.2008 um 00:16:44
 
Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 23:14:57:
Mein jetztiges Einkommen reicht garantiert. 1900 Euro netto sind genug denke ich.

Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 19:50:19:
Ich war lange arbeitslos(Hartz4) bis vor 3 Wochen.  


Vermutlich bist du noch in der Probezeit, so dass der LU noch nicht nachhaltig gesichert ist. Durch den Bezug von ALG II warst du längere Zeit arbeitslos. Das kombiniert betrachtet, kann es durchaus sein, dass die ABH noch nicht von einem gesicherten LU ausgeht und eine VE von dir nicht akzeptiert wird.

Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 23:14:57:
Verpflichtungserklärung muss ich dann machen, wenn Sie hier sind  

Nein! Die VE mußt du abgeben, bevor das Visum erteilt wird. Ohne VE kein Visum.

Deutscher schrieb am 27.07.2008 um 23:14:57:
Was meinst Du mit Verschuldung?

Wenn staatliche Leistungen für dein Stiefkind bezahlt werden, weil du den LU nicht sichern kannst, bist du aufgrund der VE verpflichtet, dies an die Sozialkassen wieder zurückzuzahlen, wenn es finanziell wieder machbar ist. Ebenso wäre die Pfändung von Vermögen denkbar.

trixie
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