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Heiraten in Deutschland...... (Gelesen: 1.295 mal)
anja70
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26.07.2008 um 22:30:44
 
Hallo!
Ich habe mal wieder eine Frage. Danke schon mal all jenen die sich die Mühe machen zu antworten!

Ich werde in naher Zukunft einen Ägypter heiraten. Er hat die Papiere soweit zusammen, dass er sie mir schicken kann. Nun überlege ich - ob eine Aussicht besteht das wir in Deutschland heiraten können. Er macht bereits einen Deutschkurs und im September evtl. schon die Prüfung....die muss aber natürlich erstmal bestanden werden....

Da ich nun so viele unterschiedliche Meinungen gehört habe, bin ich verunsichert. Ich habe 2 Kinder (15 und 10) und geringfügiges Einkommen, heisst, Aufstockende Leistungen beziehe.

Habe das Merkblatt der Botschaft, wo aber nicht drauf steht das dieses ein Hindernis wäre die Eheschliessung in D zu vollziehen, natürlich erst nach bestandenem Deutschtest.

Also wäre es möglich das er ein Visum zur Eheschliessung in D bekommt und danach eigentlich bleiben könnte? Oder scheitert es an meinem Einkommen?

Weil eigentlich wäre das doch dasselbe Verfahren wie bei der FZF oder sehe ich das falsch? Nur das wir dann eben in D heiraten und nicht in Ägypten.

Schönen Abend für alle!
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trixie
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Antwort #1 - 26.07.2008 um 23:16:18
 
anja70 schrieb am 26.07.2008 um 22:30:44:
Also wäre es möglich das er ein Visum zur Eheschliessung in D bekommt und danach eigentlich bleiben könnte? Oder scheitert es an meinem Einkommen?  

Da auf ein Visum zur Eheschließung kein Rechtsanspruch besteht, kann es auch abgelehnt werden. Wer würde denn die notwendige VE abgeben?

anja70 schrieb am 26.07.2008 um 22:30:44:
Weil eigentlich wäre das doch dasselbe Verfahren wie bei der FZF oder sehe ich das falsch? Nur das wir dann eben in D heiraten und nicht in Ägypten.

Auf ein Visum zur FZF besteht i.d.R. ein Rechtsanspruch, LU muss nicht gesichert sein, eine VE ist nicht notwendig.

trixie
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anja70
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Antwort #2 - 26.07.2008 um 23:23:10
 
unentschlossenah ok das heisst noch unverheiratet müsste jemand quasi für ihn bürgen und ich hätte als Deutsche nicht das Recht meinen auserwählten in D zu heiraten, sprich das würde abgelehnt, aber wenn wir bereits verheiratet sind wir wollen zusammengeführt werden und alle Auflagen sind erfüllt dürfte das nicht abgelehnt werden.....?
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trixie
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Antwort #3 - 26.07.2008 um 23:32:25
 
anja70 schrieb am 26.07.2008 um 23:23:10:
das heisst noch unverheiratet müsste jemand quasi für ihn bürgen  

Das ist richtig.

anja70 schrieb am 26.07.2008 um 23:23:10:
hätte als Deutsche nicht das Recht meinen auserwählten in D zu heiraten, sprich das würde abgelehnt,  

Ohne Visum geht das wohl schlecht, dass er nach Deutschland kommt. Zwinkernd

anja70 schrieb am 26.07.2008 um 23:23:10:
aber wenn wir bereits verheiratet sind wir wollen zusammengeführt werden und alle Auflagen sind erfüllt dürfte das nicht abgelehnt werden.....?

Eine Heirat im Ausland sagt noch lange nicht aus, dass automatisch ein Visum erteilt wird, wenn die Botschaft z. B. der Meinung ist, dass es sich bei der geschlossenen Ehe nicht um eine schützenwerte Ehe nach Art. 6 GG handelt. Auch wenn der Ausländer eine negative Vergangenheit hat oder gewissen kriminellen Kreisen angehört, ist eine Ablehnung des Visums ziemlich sicher.

Es gibt nichts 100 %iges.

trixie
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anja70
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Antwort #4 - 26.07.2008 um 23:56:25
 
ok danke dir. Da ich jetzt einfach mal selbstbewusst davon ausgehe das der FZF nichts im Wege stehen dürfte,  Zwinkernd-dann finde ich mich ab in Kairo zu heiraten.....und wir feiern dann einfach in D nach. Vielen lieben Dank! Und einen schönen Abend noch Smiley
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