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kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten? (Gelesen: 4.248 mal)
Mikael321
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Antwort #15 - 27.07.2008 um 16:14:56
 
Marex21 schrieb am 27.07.2008 um 15:51:31:
hmmm ... wenn ich das also richt verstehe ist in diesem fall das nationale öffentliche interesse dem eu recht unter zu ordnen, auch wenn die voraussetzungen unterm strich die gleichen sind? gilt das ausschließlich für das ausländerrecht?
Nein und Nein. Wenn zumindest ein EU Bürger involviert ist, gilt EU Recht. Ist kein EU Bürger Involviert, gilt Deutsches Recht. Bist du zb. Holländischer KFZ Mechaniker, und könntest nach NL Recht in NL eine Werkstadt aufmachen, kannst du das auch in Deutschland. Bist du Deutscher, kannst du das nach Deutschem Recht nicht, weil du Meister sein musst. ( oder du musst einen Beschäftigen)

Es gibt zwar auch Rechtsgutachten, wo einige Jura Profs. der Meinung sind, das auch ein Deutscher in Deutschland EU Bürger ist, aber solange sich das BVG nicht dieser Meinung anschließt, bleibt es so, wie es ist. Eine Inländerdiskriminierung in vielen Bereichen.

Aber in anderen Ländern ist es auch nicht besser. Im Beispiel NL zb. brauchst du weitaus mehr Sprachkenntnisse und Kurse, VOR dem Nachzug nach NL. Außerdem muss der Holländische Ehepartner 125 % des Holländischen Durchschnittseinkommens nachweisen, damit der Ausländische Ehepartner nachziehen kann.

Einen anderen Weg haben die Ösis beschritten. Dort ist in ihr GG aufgenommen worden, das ein Austria Staatsbürger NICHT schlechter behandelt werden darf, als ein Ausländer. ( Auch EU )

Ich wünschte mir dies auch für Deutschland, nicht nur wegen dem Ausländerrecht.


Michael




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thom
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Antwort #16 - 27.07.2008 um 17:34:57
 
Es gibt natürlich ein FZF-Visumverfahren für EU-Drittstaatsangehörige entspr. dem Aufenthaltsgesetz (§ 2(4)Freizüg/EU.  Das Schengen-Visum ist dafür nicht vorgesehen.
Falls es trotzdem erteilt wurde und die Eheschließung erfolgte, kann man normalerweise gleich bleiben - z.T. gilt dies aber auch für Deutschverheiratete.
Die dt. Sprachanforderungen fallen weg, weil die Ehesprache oft eine andere ist und die weitere Zukunft des Paares im EU-Ausland liegen kann. Sooo inländerdiskriminierend ist dies nun auch wieder nicht.
thom

Werden dänische Eheschließungen und Heiratsurkunden z.B. in F. ohne weitere Prüfungen akzeptiert?
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trixie
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Antwort #17 - 27.07.2008 um 18:51:27
 
Mikael321 schrieb am 27.07.2008 um 16:14:56:
Einen anderen Weg haben die Ösis beschritten. Dort ist in ihr GG aufgenommen worden, das ein Austria Staatsbürger NICHT schlechter behandelt werden darf, als ein Ausländer. ( Auch EU )

Das würde mich wundern, hat man zum Jahresanfang das Mindestnettoeinkommen für eine binantionale Partnerschaft erhöht, so dass sich viele Österreicher einen Partner aus einem Drittland gar nicht mehr leisten können.

http://www.deserteursberatung.at/article/521/

trixie
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Mikael321
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Antwort #18 - 27.07.2008 um 23:54:05
 
trixie schrieb am 27.07.2008 um 18:51:27:
Das würde mich wundern, hat man zum Jahresanfang das Mindestnettoeinkommen für eine binantionale Partnerschaft erhöht, so dass sich viele Österreicher einen Partner aus einem Drittland gar nicht mehr leisten können.
Das ist ja eine der Grundbedingungen für Freizügigkeit . Unterhalt muss gesichert sein, und es muss eine KV geben. Ich sehe da keinen Widerspruch .


http://de.wikipedia.org/wiki/Inl%C3%A4nderdiskriminierung

Michael
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tapir
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Antwort #19 - 28.07.2008 um 00:57:15
 
Mikael321 schrieb am 27.07.2008 um 23:54:05:
Unterhalt muss gesichert sein

Erst ab drei Monaten Aufenthalt und nicht bei Arbeitnehmern, Selbständigen und Arbeitsuchenden.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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trixie
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Antwort #20 - 28.07.2008 um 01:54:27
 
Mikael321 schrieb am 27.07.2008 um 23:54:05:
Unterhalt muss gesichert sein, und es muss eine KV geben. Ich sehe da keinen Widerspruch .

tapir schrieb am 28.07.2008 um 00:57:15:
nicht bei Arbeitnehmern, Selbständigen und Arbeitsuchenden.


Und da findest du die gleiche Inländerdiskriminierung wie in Deutschland.

trixie
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