Hallo an alle
Mein australischer Mann und ich werden nächstens Jahr Ende Februar endlich nach Deutschland ziehen. Im Moment stehen wir in regem Kontakt mit "unserer"
ABH, um schon mal vorweg alles mögliche zu klären. Die
ABH verlangt zur Erteilung einer
AE eine
VE. Okay, das hat mich nicht zu sehr überrascht - man kann bei uns einen Regelausnahmefall sehen. Wir haben zwar ungefähr 30 000 Euro Ersparnisse, aber leider kann oder möchte die
ABH das nicht akzeptieren
Naja.. wir könnten jetzt zwar Monatelang streiten, vor Gericht gehen und so weiter, oder aber meine Mutter unterzeichnet eine
VE. Mein Mann hat bereits mehrere Arbeitgeber, die sich für ihn und seine Qualifikation interessieren, und je schneller wir die
AE bekommen, desto schneller kann er sich hier im Berufsleben integrieren.
Die
ABH hat nun gemeint, so eine
VE hätte kein Ablaufdatum, wobei ich hier im Forum gelesen habe, dass die
VE gültig ist, solange der ursprüngliche Aufenthaltszweck besteht. Bedeutet das, dass die
VE für 3 Jahr gültig ist ( so lange möchte die
ABH die
AE ausstellen) oder ist die
VE wirklich gültig, solange wir verheiratet sind und seine
AE sich durch mich ableitet?
Ausserdem: Wie schon gesagt wird er sehr bald Arbeit haben und dann als Maschinenbauer wahrscheinlich mehr verdienen als meine Mutter, der VE-Geber
Können wir dann die
VE annulieren lassen, denn sie hat ja wirklich keinen Sinn mehr, wenn der Auslälnder sich sehr gut selbst ernähren kann? Oder können wir sie umschreiben lassen, so dass er für sich selbst eine
VE abgibt oder auf mich, sobald ich genügend verdiene? Da dieses Gesetz mit "Regelausnahmefall" noch ziemlich neu ist, hab ich noch keine konkreten Antworten gefunden und auch die
ABH scheint sich noch nicht auszukennen.
Noch etwas (aber ich nehme an, dass es sich hierbei um einen Schreibfehler handelt): in der Email hat die
ABH Sachbearbeiterin angegeben, dass meine Mutter genügend Bonität haben muss, um sich selbst, meinen Mann und
mich unterstützen zu können: Ich bin deutsche Staatsbürgerin, aso kann doch eine
VE nicht für mich gelten?
Viele liebe Grüße und ein schönes Wochenende,
Lisa