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Hilfe, illegal Aufenthalt! (Gelesen: 2.120 mal)
magicb
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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10.07.2008 um 22:04:59
 
hallo all, ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen! mein freund aus china hat ein Problem.
Er ist in 1999 in die BRD mit Visum eingereist und dann als student bei ABH gemeldt. Aber seit 2006 hat er sein Studium aufgehört und bleibt ohne Aufenthalt illegal in Deutschland. Jetzt will er wieder nach Heimat zurück. Und was soll er tun? noch die frage, kann er Geldstrafe oder irgendwas Strafe bekommen?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 10.07.2008 um 22:08:05
 
Flugticket kaufen (kurzfristige ausreise!), zur ABH gehen, Hosen runterlassen - also die ganze Wahrheit sagen - und um eine GÜB bitten.

Im "Normalfall" passiert nicht viel. Viel ist halt relativ. Aber wenn man sich selbst stellt und offenbart, wird das üblicherweise positiv berücksichtigt.
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #2 - 10.07.2008 um 22:13:10
 
Nu ja ... wir reden hier über ca. 2 Jahre illegalen Aufenthalt .... also ganz ungeschoren wird er nicht davon kommen ...

Erster Schritt ... ab zur ABH und die Hosen runter lassen ... vorher ein Rückflugticket besorgen und Ausreisewilligkeit zeigen ...

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

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oki
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Antwort #3 - 10.07.2008 um 23:02:24
 
Daddy schrieb am 10.07.2008 um 22:13:10:
Erster Schritt ... ab zur ABH und die Hosen runter lassen ..


inge schrieb am 10.07.2008 um 22:08:05:
zur ABH gehen, Hosen runterlassen  


Bin  mal echt gespannt,wann der erste User das ''missversteht'' und  tatsaechlich die Hose runterlaesst und dann das Rückflugticket entgegenstreckt!?Würde dabei gerne das Gesicht des ABH-Mitarbeiter/in sehen....vorallem,wenn er gefragt wird:''was das soll?'',die Antwort kommt:''das haben mir die Experten von İnfo4alien gesagt,dass ich das so machen soll.....'' lach

İch weis,heut hab ich einen Clown verschluckt,SORRY!
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trixie
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Antwort #4 - 10.07.2008 um 23:05:09
 
magicb schrieb am 10.07.2008 um 22:04:59:
Jetzt will er wieder nach Heimat zurück.

... wohl pünktlich zur Olympiade!

magicb schrieb am 10.07.2008 um 22:04:59:
noch die frage, kann er Geldstrafe oder irgendwas Strafe bekommen?  


Nicht nur das. Auch die Personen, die in der Vergangenheit seine Illegaliät gedeckt, versorgt oder arbeiten haben lassen, werden Probleme bekommen.

trixie

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.07.2008 um 23:33:55
 
Daddy schrieb am 10.07.2008 um 22:13:10:
Nu ja ... wir reden hier über ca. 2 Jahre illegalen Aufenthalt .... also ganz ungeschoren wird er nicht davon kommen ...


weshalb er wohl auch dieses:

Zitat:
ab zur ABH und die Hosen runter lassen


nicht tun sollte.

Mit Rückflugticket, Pass und ggf. einer bevollmächtigten Person in Deutschland liegt idR kein Haftgrund vor - die ABH muss(!) dann die freiwillige Ausreise ermöglichen. Strafrechtliche Selbstbelastungen sollten vermieden werden.

Muleta
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FelizContigo
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Antwort #6 - 11.07.2008 um 00:29:21
 
Vor dem Gang zur ABH ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, der sich mit dieser Art von Fällen auskennt und so etwas schon mal betreut hat, sinnvoll.
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"Grenzen? Ich habe niemals eine Grenze gesehen. Aber ich hörte, dass sie im Geist vieler Menschen existieren." (Thor Heyerdahl)
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 11.07.2008 um 01:00:16
 
FelizContigo schrieb am 11.07.2008 um 00:29:21:
Vor dem Gang zur ABH ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, der sich mit dieser Art von Fällen auskennt und so etwas schon mal betreut hat, sinnvoll.

Nur können Laien die - teilweise - absurden Ratschläge der Anwälte gar nicht auf ihre Zielführung beurteilen.
Wenn du die Tipps lesen würdest, die man Usern von sog. fachkompetenten Anwälten schon gegeben hat, dann stehen sogar bei einer Vollglatze wieder die Haare auf.

trixie
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Zkai
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Antwort #8 - 11.07.2008 um 07:13:54
 
trixie schrieb am 11.07.2008 um 01:00:16:
Nur können Laien die - teilweise - absurden Ratschläge der Anwälte gar nicht auf ihre Zielführung beurteilen.
Wenn du die Tipps lesen würdest, die man Usern von sog. fachkompetenten Anwälten schon gegeben hat, dann stehen sogar bei einer Vollglatze wieder die Haare auf.

trixie


Ja, da wird ja auch gerne zum unsinnigen Asylantrag geraten, der ratz-fatz abgelehnt wird und dann doch die Abschiebung erfolgt.

Ansich ist es wie Inge und Muleta schrieb: Zur Ausländerbehörde marschieren, Flugticket + Pass vorlegen. Dann wird er die Grenzübertrittsbescheinigung erhalten und macht sich auf die Reise.


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