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Antrag auf Studienbewerbervisum "versaut"? (Gelesen: 3.381 mal)
seba23
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24.06.2008 um 19:57:39
 
Hallo liebe Leser,

meine Freundin hat von Chile aus das Studienbewerbervisum beantragt. Bei Einreichen der Unterlagen in der chilenischen Botschaft forderte die Bearbeiterin unter Anderem ein Motivationsschreiben und ein Schreiben von mir nachzureichen. Um unser Zusammenhalt und meine Unterstütung zu unterstreichen, erwähnten wir im Schreiben, dass wir verlobt sind.

Leider lernte ich dieses Formum erst vor ein paar Tagen kennen und musste beim stöbern der Postings mit schrecken feststellen, dass ein Visumsantrag abgelehnt wird, wenn verdacht besteht dass man heiraten will. Habe ich das falsch verstanden oder bekommen wir jetzt Probleme mit dem Antrag?

Nach Einreichen aller Unterlagen rief die Sachbearbeiterin an und meinte die Unterlagen seien ok. Sie sagte sie würde bei eintreffen des Visums nochmal anrufen und meine Freundin müsse dann persönlich kommen um das Visum abzuholen. Das hörte sich ja schon wie eine Zusage an!? Hat die Aussage der Sachbearbeiterin was zu bedeuten oder wird die Entscheidung ob das Visum genehmigt wird komplett in Deutschland gestellt?

Gruß Seba
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tapir
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Antwort #1 - 24.06.2008 um 20:28:09
 
Nee nee, keine Sorge. Verlobt zu sein wirkt sich nur negativ aus, wenn man ein Touristen- oder Besuchervisum haben will. Denn dann bestehen Zweifel, dass man nach Ablauf der sehr kurzen (maximal drei Monate) Gültigkeitsdauer des Visums ins Heimatland zurückkehren will. Ein Studienaufenthalt ist sowieso auf mehrere Jahre angelegt. Insofern kein Problem.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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seba23
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Antwort #2 - 24.06.2008 um 20:44:53
 
Vielen Dank! Das sind ja gute Nachrichten  Cool

Kann mir auch jemand was zu meiner 2. Frage sagen bzgl. "Zusage"?
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schweitzer
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Antwort #3 - 24.06.2008 um 20:48:58
 
seba23 schrieb am 24.06.2008 um 20:44:53:
Kann mir auch jemand was zu meiner 2. Frage sagen bzgl. "Zusage"?


Ja, das klingt sehr danach, denn

seba23 schrieb am 24.06.2008 um 19:57:39:
Hat die Aussage der Sachbearbeiterin was zu bedeuten oder wird die Entscheidung ob das Visum genehmigt wird komplett in Deutschland gestellt? 


Die letztliche Entscheidung über die Erteilung des Visums liegt immer bei der Botschaft!


=schweitzer=
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seba23
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Antwort #4 - 24.06.2008 um 20:53:17
 
Danke! Ich liebe das Forum!!!!

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Antwort #5 - 24.06.2008 um 22:43:09
 
tapir schrieb am 24.06.2008 um 20:28:09:
Verlobt zu sein wirkt sich nur negativ aus,  

... wenn zu befürchten ist, dass der Visumszweck nicht das Studium ist, sondern das Visum für eine Heirat gedacht ist.

trixie
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tapir
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Antwort #6 - 24.06.2008 um 22:50:06
 
Klar, wenn Tatsachen die Vermutung begründen, dass der angegebene Aufenthaltszweck in Wirklichkeit nicht verfolgt wird, kann natürlich immer versagt werden. Bspw. wenn die Studienpläne nicht schlüssig dargelegt wurden usw. Allein die Tatsache, dass während des Aufenthalts auch geheiratet werden soll, genügt aber sicher nicht.
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Antwort #7 - 24.06.2008 um 23:49:11
 
seba23 schrieb am 24.06.2008 um 20:44:53:
Kann mir auch jemand was zu meiner 2. Frage sagen bzgl. "Zusage"?


Nein, ein Zusage ist das nicht, nur eine Aussage das aus Ihrer Sicht alles okay ist.

Der Visaantrag wurde der zu beteiligenden ABH im Schweigefristverfahren zugeleitet, d.h. sollte sich diese innerhalb von 3 Wochen und 2 AT nicht negativ äußern oder die Schweigefrist aufheben wird die Botschaft wohl das Visa erteilen.
Als Zusage kann man die Aussage, da die ABH die Möglichkeit einer negativen Stellungnahme hat,
nicht werten.
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