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Staatsangehörigkeit von (Ur-)Opa übernehmen (Gelesen: 1.940 mal)
seba23
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23.06.2008 um 17:14:07
 
Hallo,

meine Freundin (Chilenin) hat Verwandte in Italien und ihr (Ur-)Opa hat italienische Staatsbürgerschaft.

Wird die (doppelte?) Staatsbürgerschaft weitervererbt? Laut ihrer Familie ja. Es wurde aber damals ein Schreibfehler im Nachname der Geburtsurkunde  gemacht und ein Buchstabe vergessen. Somit haben jetzt die Jüngeren alle einen „anderen“ Nachnahme. So konnte die italienische Staatsbürgerschaft nicht vererbt/beantragt werden. Oder doch?

Hat man heute noch eine Chance da etwas zu erreichen? Die Familie ist ratlos. Falls das Thema hier schon behandelt wurde fehlt mir der richtige Suchbegriff, denn ich konnte über die Suchfunktion leider nichts Genaueres finden.

Hoffe auch mal dass das Recht auf EU-Ebene gleich ist und hier überhaupt eine Antwort gefunden werden kann.

Grüße Sebastian


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« Zuletzt geändert: 23.06.2008 um 17:32:55 von seba23 »  
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.06.2008 um 17:36:28
 
Da das Staatsangehörigkeitsrecht der einzelnen Länder unterschiedlich ist, solltest dich an jemanden wenden, der sich mit dem italienieschen Staatsangehörigkeitsrecht auskennt, denn hierbei handelt es sich nicht um ein EU Recht.

trixie
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Ralf
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Antwort #2 - 23.06.2008 um 18:06:10
 
seba23 schrieb am 23.06.2008 um 17:14:07:
Wird die (doppelte?) Staatsbürgerschaft weitervererbt?

Die "doppelte Staatsangehörigkeit" als solche gibt es ja
gar nicht. Man hat eine Staatsangehörigkeit, ggf. auch
mehrere.

Für jede Staatsangehörigkeit richtet sich die Frage, ob und
wie diese an Nachkommen weitergegeben wird, nach dem
Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates, und zwar
in der Fassung, wie sie zum Zeitpunkt des jeweiligen Ereignisses
gültig war. Zu diesen Ereignissen zählen nicht nur Erwerbs-
tatbestände, wie z.B. Geburten, sondern auch eventuelle
Verlusttatbestände. Bei manchen Staaten ist oder war z.B.
die Annahme einer anderen StA oder ein langjähriger Aufenthalt
in einem anderen Staat ein Verlustgrund für die Staatsange-
hörigkeit.

Ob die betreffende Person hier die italienische StA besitzt,
können letzlich nur die zuständigen italienischen Behörden
feststellen. In diesem Forum können wir das ohnehin kaum
beantworten, da es hier um deutsches Recht geht.

Also beim italienischen Konsulat im Aufenthaltsstaat einen
entsprechenden Antrag stellen.

seba23 schrieb am 23.06.2008 um 17:14:07:
Es wurde aber damals ein Schreibfehler im Nachname der Geburtsurkunde  gemacht und ein Buchstabe vergessen. Somit haben jetzt die Jüngeren alle einen „anderen“ Nachnahme. So konnte die italienische Staatsbürgerschaft nicht vererbt/beantragt werden. 

So viel dürfte aber sicher sein: Die Staatsangehörigkeit ist
nicht vom Namen abhängig, sondern von der Abstammung.
Verschiedene Namensschreibweisen würden allenfalls
die Nachweisbarkeit der Abstammung erschweren.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.06.2008 um 19:43:21
 
Die (Ex-) Italiener in Südamerika haben überwiegend folgendes Problem:

Ein Italiener verliert grundsätzlich seine Staatsbürgerschaft, wenn er in einem anderen Staat Wehrdienst leistet. Davon sind beispielsweise die Söhne von Immigranten betroffen, die in Chile, Argentinien oder sonstwo ihren Wehrdienst ableisten mussten, und folglich auch deren Nachkommen.

Frauen, die zwischen 1912 und 1948 einen Ausländer heirateten, verloren die italienische Staatsbürgerschaft. Dieses Gesetz wurde inzwischen für verfassungswidrig erklärt. Diese Frauen konnten auf Antrag die italienische Staatsbürgerschaft wieder bekommen. Deren Nachkommen haben jedoch nicht dieses Antragsrecht.

Für Italo-Südamerikaner ist dieses Thema ein Dauerbrenner, nachdem wegen der wirtschaftlichen Lage in diesen Ländern ein Ansturm auf die Botschaften einsetzte, um einen italienischen Pass zu bekommen. Wegen der oft komplizierten Nachforschungen, insbesondere in Gebieten, die heute nicht mehr zu Italien gehören, dauert das häufig sehr lange. Inzwischen tauchen auch wiederholt Fälle auf, in denen Südamerikaner einen italienischen Pass erhalten hatten, ihnen aber nach 10 Jahren ein neuer Pass verweigert wird, da sich herausgestellt hat, dass damals die Überprüfung fehlerhaft war.

Nur die bereits empfohlene Anfrage bei den italienischen Behörden kann deiner Freundin eventuell Klarheit bringen.

Mono



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seba23
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Antwort #4 - 24.06.2008 um 17:11:59
 
Habe folgenden Artikel beim googeln gefunden:

http://www.justlanded.com/deutsch/Italien/Tools/Landesfuehrer/Visa-Papiere/Staat...

Demnach müsste sie ja 2 Jahre in Italien leben, wenn sie die italienische Staatsbürgerschaft will.
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