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Nach Irland verreisen?? (Gelesen: 2.375 mal)
kali_922
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22.06.2008 um 12:12:22
 
hallo,

ist es möglich mit einer frisch erteilten AE nach irland zu fliegen um dort für 2-3 wochen freunde zu besuchen?

braucht mein mann dazu ein visum für Irland? wird das ohne probleme erteilt?
kann er dann wieder problemlos in deutschland einreisen? ohne das die AE gefährdet ist?

ich bin deutsche, mein mann von einem nicht eu land

bin für jede information sehr dankbar

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schweitzer
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Antwort #1 - 22.06.2008 um 18:34:15
 
Da Irland zwar EU-Land, jedoch nicht dem Schengener Abkommen beigetreten ist, ist davon auszugehen, dass ein nationaler Aufenthaltstitel nicht für einen Einreise genügt, sondern ein Visum beantragt werden muss. - Setzt Euch am besten mit der irischen Botschaft in Verbindung!

Einige wichtige Informationen findest Du schon mal
hier

(Blaues bitte anklicken!)

(Wenn Dein Mann das Visum erhalten hat, ist die Wiedereinreise nach Deutschland kein Problem.)

=schweitzer=
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trixie
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Antwort #2 - 22.06.2008 um 19:15:09
 
schweitzer schrieb am 22.06.2008 um 18:34:15:
Da Irland zwar EU-Land, jedoch nicht dem Schengener Abkommen beigetreten ist, ist davon auszugehen, dass ein nationaler Aufenthaltstitel nicht für einen Einreise genügt, sondern ein Visum beantragt werden muss.  


Bei gemeinsamer Einreise müßte m. M. nach der ausländische Ehegatte ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen können. Wobei die Beantragung eines Visums lt. den Angaben der Irischen Botschaft für den Ehegatten eines EU-Bürgers ohnedies kostenfrei ist.

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kali_922
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Antwort #3 - 22.06.2008 um 19:40:33
 
hallo schweitzer und trixie,

danke für die antwort. werde mich mit der irischen botschaft mal in verbindung setzen.

schönen abend noch
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Ulf
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Antwort #4 - 23.06.2008 um 12:58:11
 
trixie schrieb am 22.06.2008 um 19:15:09:
Bei gemeinsamer Einreise müßte m. M. nach der ausländische Ehegatte ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen können.


Freizügigkeit ist etwas anderes (Umziehen). Hier geht es um den freien Personenverkehr von Ehegatten von Unionsbürgern in deren Begleitung.

Gruß, ULF
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trixie
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Antwort #5 - 23.06.2008 um 13:06:23
 
ulf schrieb am 23.06.2008 um 12:58:11:
Freizügigkeit ist etwas anderes (Umziehen).

Wenn ich mir das FreizügG/EU anschaue und davon ausgehe, dass es in den anderen EU Ländern vergleichbare Gesetze gibt, kann ich nicht erkennen, dass ein Aufenthalt bis zu drei Monaten mit einem Umzug verbunden sein muss. Und auch hier gibt es ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht für Angehörige von EU Bürgern.

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Daddy
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Antwort #6 - 23.06.2008 um 13:47:08
 
ulf schrieb am 23.06.2008 um 12:58:11:
Hier geht es um den freien Personenverkehr von Ehegatten von Unionsbürgern in deren Begleitung

Und genau deshalb unterscheidet die RL 2004/38 zwischen der Einreise an und für sich(Art. 5), einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten (Art. 6) und über 3 Monaten (Art. 7).

Daddy

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Daddy
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Antwort #7 - 23.06.2008 um 15:19:55
 
Daddy schrieb am 23.06.2008 um 13:47:08:
Und genau deshalb unterscheidet die RL 2004/38 zwischen der Einreise an und für sich(Art. 5), einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten (Art. 6) und über 3 Monaten (Art. 7).


Ich glaube, mein obiger Post ist etwas unglücklich ausgedrückt und hat vereinzelt Irritationen hervorgerufen ... sry

Gemeint war, dass das abgeleitete Freizügigkeitsrecht unabhängig der Dauer des Aufenthaltszwecks besteht, die RL 2004/38 nur hinsichtlich der Voraussetzungen für kurz- / längerfristige Aufenthalte unterscheidet.
es wäre ja paradox, wenn die Freizügigkeit nur bei einem Um- / Übersiedeln greifen würde.

Daddy
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