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Verlust der Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.458 mal)
manuchka
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Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust der Niederlassungserlaubnis
23.05.2008 um 17:40:57
 
Liebe Forengemeinde,

folgende Situation:
Mein Bekannter, ein Russe, lebte 7 Jahre in Deutschland, hat vor ca. 2 Jahren eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Er hat Frau (Kasachin) und Kind (Kasache, geb. in Deutschland, 4 Jahre alt) in Deutschland mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, die aufgrund seiner NE erteilt wurde (Familienzusammenführung). Die Frau lebt seit ca. 5 Jahren in Deutschland und studiert. Mein Bekannter verdient den Lebensunterhalt, keiner lebt von Sozialleistungen.

Mein Bekannter hat nunmehr in Russland einen Job gefunden, arbeitet seit August da und fliegt jeden Monat für 3-4 Tage nach Hause, sprich nach Deutschland. Die Ausländerbehörde hat auf seine Nachfrage eine Bescheinigung ausgestellt, die ihm garantiert, dass er bis Oktober 2008 seine NE nicht verliert, auch wenn er nicht in Deutschland lebt.

Fragen:
1. Braucht er diese Bescheinigung überhaupt, wenn er ja nie länger als 6 Monate am Stück aus Deutschland fort ist?

2. Wenn ja, ist es möglich, dass diese Bescheinigung wiederholt ausgestellt wird?

3. Besteht die Gefahr, dass er seine Niederlassungserlaubnis verliert, wenn er in Russland arbeitet und nur einige Tage pro Monat in Deutschland ist?

4. Besteht die Gefahr, dass Frau und Kind ausgewiesen werden, weil ihre AE auf seiner NE beruhen?

5. Für welchen Zeitraum maximal dürften Frau und Kind zu meinem Bekannten nach Russland reisen, ohne ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 26.05.2008 um 12:51:02
 
manuchka schrieb am 23.05.2008 um 17:40:57:
1. Braucht er diese Bescheinigung überhaupt, wenn er ja nie länger als 6 Monate am Stück aus Deutschland fort ist?


Für einen einmaligen unter 6monatigen Aufenthalt braucht er die Bescheinigung eigentlich nicht - sie sichert ihn aber ab. Denn wenn er mehrmals pro Jahr lange nicht in Deutschland lebt, stellt das letztlich seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in D in Frage. Man könnte sonst annehmen, dass sein Aufenthalt im Ausland nicht nur vorübergehender Natur ist. Insoweit die ABH davon aber Kenntnis hat und dies durch die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung auch "hinnimmt" bzw. akzepiert (z.B. weil sein Aufenthalt im Ausland den Interessen der BRD z.B. im Sinne der Vermeidung von Sozialleistungsbezug, liegt) braucht er sich IMHO keine Sorgen machen.

(Schau dazu mal in § 51 (1) Nr. 6 und (4) AufenthG

manuchka schrieb am 23.05.2008 um 17:40:57:

2. Wenn ja, ist es möglich, dass diese Bescheinigung wiederholt ausgestellt wird?


Wenn die ABH Ihre Auffassung nicht ändert, dann ja - und, es ist, wie gesagt, eine Absicherung!

manuchka schrieb am 23.05.2008 um 17:40:57:
3. Besteht die Gefahr, dass er seine Niederlassungserlaubnis verliert, wenn er in Russland arbeitet und nur einige Tage pro Monat in Deutschland ist?


Solange die genannten Voraussetzungen weiter bestehen, nicht.

manuchka schrieb am 23.05.2008 um 17:40:57:
4. Besteht die Gefahr, dass Frau und Kind ausgewiesen werden, weil ihre AE auf seiner NE beruhen?


siehe  Antwort zu 3. - Eine Ausweisung käme ohnehin nicht in Frage. Aber auch der Verlust der AE (mit Folge der Ausreiseaufforderung) ist bei Bestehen der genannten Voraussetzungen kein Thema.

manuchka schrieb am 23.05.2008 um 17:40:57:
5. Für welchen Zeitraum maximal dürften Frau und Kind zu meinem Bekannten nach Russland reisen, ohne ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren?


siehe § 51 AufenthG  - allerdings denke ich, dass lediglich ein Kurzaufenthalt geplant werden sollte - ansonsten könnte die ABH schon auf die "Idee" kommen, dass sich der Lebensmittelpunkt/gewöhnliche Aufenthalt der Familie tatsächlich nicht mehr in Deutschland befindet ... Da die Frau hier studiert und dies wohl auch fortzusetzen gedenkt, sollte aber ein Besuch z.B. in den Semesterferien, kein Problem darsellen.


=schweitzer=



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manuchka
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Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #2 - 23.06.2008 um 11:02:20
 
Ich wollte nicht unhöflich sein - deswegen nun endlich: Vielen Dank für die Antwort, Schweitzer!
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