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Trennungsjahr (Gelesen: 1.496 mal)
yu4ever
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.06.2008 um 14:26:18
 
Hallo zusammen,
darf ein Scheidungsantrag während dem Trennungsjahr eingereicht werden und die Ehe erst nach Ablauf des Trennungsjahr geschieden wird? Bzw. muss ein Scheidungsantrag, der aufgrund der Tatsache, dass das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist, zurück genommen werden, oder kann dies erstmal beim einige Monate beim Gericht pausieren bis das Jahr rum ist? Es geht um Zeitgewinn.
Danke
Yu
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.06.2008 um 15:25:08
 
yu4ever schrieb am 20.06.2008 um 14:26:18:
darf ein Scheidungsantrag während dem Trennungsjahr eingereicht werden und die Ehe erst nach Ablauf des Trennungsjahr geschieden wird?

Keiner macht dir Vorschriften, wann du einen Antrag stellst. Ob er allerdings Aussicht auf Erfolg hat, entscheidet das Gericht.

yu4ever schrieb am 20.06.2008 um 14:26:18:
Bzw. muss ein Scheidungsantrag, der aufgrund der Tatsache, dass das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist, zurück genommen werden,  

Es schreibt dir auch keiner vor, dass man gestellte Anträge wieder zurücknimmt.

yu4ever schrieb am 20.06.2008 um 14:26:18:
kann dies erstmal beim einige Monate beim Gericht pausieren bis das Jahr rum ist?  

Das entscheidet auch das Gericht. Die Gegenseite kann natürlich auch einen Antrag stellen, dass er eingereichte Antrag unzulässig ist und zurückgewiesen werden soll. Über diesen Antrag hat dann das Gericht zu entscheiden.

Es ist allerdings nicht selten, dass Scheidungsanträge einige Zeit vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.

yu4ever schrieb am 20.06.2008 um 14:26:18:
Es geht um Zeitgewinn.  

Für was?

trixie
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yu4ever
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chin
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Antwort #2 - 20.06.2008 um 19:17:52
 
trixie schrieb am 20.06.2008 um 15:25:08:

Für was?

trixie



Die Ehe soll schnell geschieden werden. Es hat private Gründe.

Vielen Dank für deine Antwort Trixie!
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jake_blues
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Lääme, Rheinland-Pfalz, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 26.06.2008 um 13:05:42
 
Ich habe es jetzt bald hinter mir und folgende Erfahrung gemacht:
-      Achte darauf dass beide Rentenkonten lückenlos sind; Ansonsten einen Antrag auf Kontenklärung stellen.
-      Wenn dein Ex-Partner mitspielt könnt ihr euch auch auf einen Zeitpunkt einigen von dem ab ihr von Bett und Tisch getrennt lebt. Meine Nachfrage beim Anwalt hat ergeben dass da nichts passieren kann wegen einer möglichen Falschaussage.
-      Wenn das Gericht den Zeitpunkt des Endes der Ehe festgelegt hat dann sorge dafür dass für das laufende Jahr die Rentenversicherungen die Daten erhalten bevor das Gericht anfragt. Der Arbeitgeber übermittelt diese Daten nämlich erst am Jahresende. Und man kann möglicherweise 2-4 Wochen gewinnen
-      Versuche vor Gericht ein 'freiwilliges Auftreten' zu erwirken, dann könnt ihr mit dem Richter einen Termin ausmachen (wenn alle Unterlagen vorhanden sind).

Das Wichtigste sind die lückenlosen Rentenkonten. Ansonsten kannst du dich auf einen Kampf gegen Windmühlen einstellen. Für deutsche Gerichte sind moderne Medien wie Fax, Email usw. absolute Fremdwörter und wenn man dort anruft fühlt man sich oft in die Zeit zurückversetzt als man den Richter mit 'Euer Gnaden' angesprochen hat.

" Es gibt Diebe, die von den Gesetzten nicht bestraft werden,
und dem Menschen doch das kostbarste stehlen: die Zeit!"
(Napoléon Bonaparte)

Gruß Robert
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