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frage über alg2 (Gelesen: 1.824 mal)
bostanci89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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14.06.2008 um 12:58:47
 
hi ich bins wieder habe ein problem

unswar erhalte ich ca seid 3 monaten alg2 vor 2 wochen habe ich meine folgeantrag bei der arge abgegeben.. heut bekamm ich einen brief und drin stand das es nicht bearbeitet werden kann weil die geburtsurkunde meines tochters fehlt und die vaterschaftsanerkunng

die geburtsurkunde kann ich ja am montag noch hin bringen aber wie und wozu brauchen die vaterschaftsannerkung??? (vater des kindes lebt in der türkei)

ich bin doch immer noch mit meinem mann (vater des kindes) verheiratet...

was soll ich da eigentlich machen????

würd mich für jede antwort freuen

danke

lg


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.    Tippi


...

halloo??
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« Zuletzt geändert: 14.06.2008 um 13:23:26 von Tippi »  

liebe grüsse bostanci89&&
 
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.06.2008 um 13:29:01
 
Liebe Bostanci,

wir lesen hier ja seid einiger Zeit, deine Probleme
und die Antworten dazu.

Ist dir schon einmal aufgefallen, dass du nicht die
einzigste Userin bist, dass es evtl. noch andere User
gibt, die auch ein paar Fragen haben?  Ärgerlich

Auf deine Frage nach 14 Minuten mit einem freund-
lichen Zitat:
Hallo ???
zu reagieren nur weil noch keine Antwort da ist, finde
ich - mit Verlaub - etwas frech.

Es ist Wochenende, es gibt Menschen die nicht sofort
jeden Beitrag lesen und beantworten können.

Aber auch dies wurde dir ja bereits mehrfach gesagt
bzw. geschrieben.  Augenrollen

Bitte habe Geduld - du wirst auch in deinen neuen Freds
gelesen und wirst bestimmt auch die eine oder andere
Antwort bekommen.

Danke für dein Verständnis ....    Cool

Gruß

Tippi
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.06.2008 um 15:35:28
 
bostanci89 schrieb am 14.06.2008 um 12:58:47:
unswar erhalte ich ca seid 3 monaten alg2 vor 2 wochen habe ich meine folgeantrag bei der arge abgegeben.. heut bekamm ich einen brief und drin stand das es nicht bearbeitet werden kann weil die geburtsurkunde meines tochters fehlt und die vaterschaftsanerkunng

die geburtsurkunde kann ich ja am montag noch hin bringen aber wie und wozu brauchen die vaterschaftsannerkung??? (vater des kindes lebt in der türkei)


Vermutlich vermissen sie den Vater in der Bedarfsgemeinschaft und wollen seine Unterhaltsfähigkeit prüfen. Du schreibst also "eheliche Geburt". Vorsorglich mögest Du noch Abschlagzahlungen beantragen, wenn die Behörde Schwierigkeiten hat, dem Kind den Regelsatz zu bewilligen, können sie ihn immerhin Dir zahlen. Möchte allerdings sein, daß vorläufig nur die Hälfte er Wohnkosten berücksichtigt wird, bis die Behörde für sich den Status Eures Kindes geklärt hat.
Kindergeld wird gezahlt?

Du solltest im übrigen nach einer Familienhebamme fragen, auch wenn sie vermutlich Eure SGB II-Angelegenheiten nicht wird regeln können.

Gruß, ULF
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trixie
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Beiträge: 5.527
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.06.2008 um 09:42:01
 
bostanci89 schrieb am 14.06.2008 um 12:58:47:
heut bekamm ich einen brief und drin stand das es nicht bearbeitet werden kann weil die geburtsurkunde meines tochters fehlt und die vaterschaftsanerkunng  


Weiss die ARGE eigentlich, dass du verheiratet bist? Wurde ihr die Eheurkunde vorgelegt?

Vielleicht geht die ARGE von einem unehelichen Kind aus, bei der es eine Vaterschaftsanerkennung gibt.

ulf schrieb am 14.06.2008 um 15:35:28:
Vermutlich vermissen sie den Vater in der Bedarfsgemeinschaft und wollen seine Unterhaltsfähigkeit prüfen.


Das kann ich mir nicht so recht vorstellen, denn diese Prüfung wäre auch schon gemacht worden, als die TS den Erstantrag auf SBG II gestellt hatte.

trixie
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