patricia35 schrieb am 16.06.2008 um 21:54:34:Ganz ehrlich Leute, hätte ich irgendwelche Kommentare der Launer heraus gewollt, hätte ich danch gefragt.
da sich das wohl auf meine Antwort bezog:
- gerade weil sich hier der Gedanke an eine Gefälligkeitsbescheinigung (hinsichtlich Deiner plötzlichen Gehaltserhöhung und des Jobangebots für Ehemann beim gleichen Arbeitgeber) geradezu aufdrängt, wird die
ABH möglicherweise erstmal abwarten. Möglicherweise kannst Du Zweifel hieran aber ausräumen.
- die LU-Frage erfordert eine Prognose, wobei die
ABH einen Beurteilungsspielraum hat. Der kann in Deinem Fall u.U. tatsächlich zu Deinen Ungunsten ausfallen.
patricia35 schrieb am 16.06.2008 um 21:54:34:Ganz nebenbei, wenn die Botschaft bzw. d. Auswertige Amt anderer Meinung sind,hat die Auslänerbehörde gar keine Entscheidungsbefugnis.
Für jemanden der meint, sich so gut mit den Gesetzen auszukennen: § 31 Abs. 1
AufenthV - ohne die
ABH geht im Visumsverfahren gar nichts.
Muleta