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ZU langes warten bei Ausbürgerung der Vietnam Botschaft, NORMAL? (Gelesen: 6.637 mal)
kleinemausi
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Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ZU langes warten bei Ausbürgerung der Vietnam Botschaft, NORMAL?
Antwort #15 - 12.06.2008 um 11:53:57
 
Also:

ich habe mit der Dame telefoniert.
Sie sagte:
ja, alle Papiere angekommen, nun brauchen wir nur ihre Entlassung.
Dann sagte ich: Ja super, auf die Warte ich auch schon seit 2 Jahren.
Habe ihr alles erzaehlt, dass die Botschaft sich quer stellt,
dann meinte Sie, na ja, normalerweise dauert das ganze bei den VT 1- 1/2 Jahre,
versteht nicht warum es bei mir laenger dauert (ich auch nicht)
ICh sprach sie auf Mehrstaatigkeit an,
dann sagte Sie,
VT sei kein Land wie Iran,Irak, wo sie ihre Leute nicht entlassen.
Ich soll warten. Ich soll keine Mehrstaatigkeit beantragen, weil das der Senat entscheiden, und sie dann ablehnen koennen und ich dann viel Geld verlieren werde? Und das lange Dauern der von der VT Botschaft kein Grund waere, eine Mehrstaatigkeit zu beantragen?!
HAEE? Ich dachte nach eurem Paragraph bin ich berechtigt, die Mehrstaatigkeit zu beantragen?

Wie solls nun weitergehen?
Idee?


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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 12.06.2008 um 12:18:36
 
kleinemausi schrieb am 12.06.2008 um 11:53:57:
Ich soll warten. Ich soll keine Mehrstaatigkeit beantragen, weil das der Senat entscheiden, und sie dann ablehnen koennen 

Du musst jetzt für Dich abwägen, ob Du dieses finanzielle Risiko eingehen möchtest. Wenn Du die MS beantragst, und diese wirklich abgelehnt werden sollte, steht Dir immer noch der Rechtsweg offen, d.h. Du kannst gegen die Ablehnung klagen. Sollte es nach dem Weg durch die Instanzen wirklich be der Ablehnung bleiben, dann hättest Du tatsächlich einiges an Gebühren in den Sand gesetzt. Allerdings kannst Du Dich ja, während Widerspruch und Klage laufen, weiterhin um die Entlassung bemühen, wenn das dass wider Erwarten irgendwann klappen sollte, gehst Du zur EBH, und winkst mit der Entlassung. Dann dürfte der EB ja nichts mehr im Wege stehen.

Wenn Du aber den Antrag zurücknehmen solltest - was dich im Übrigen ja auch Gebühren, i.d.R. 50-75 % des Regelbetrages, als zwisdchen 127,- und 191,- € kostet - dann ist das Verfahren abgeschlossen. Wenn dann einen Tag später die Entlassung kommen sollte, hast Du Pech gehabt.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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