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deutsches pass für mein kind (Gelesen: 12.297 mal)
bostanci89
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16.05.2008 um 13:50:13
 
hallo an alle...ich habe vor 3 wochen mein baby bekommen..ich selber hab die türkische staatsangehörigkeit bin aber hier in deutschland geboren..

ich weiss das mein kind jetzt den deutschen pass haben wird..

nun meine frage

muss ich zur rathhaus gehen um den pass zu beantragen oder wird es automatisch bearbeitet und mir bescheid gesagt das ich pass foto vorbei bringen soll???

freue mich für jede antwort

lg bostanci

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Antwort #1 - 16.05.2008 um 14:00:39
 
Hi,

bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 13:50:13:
..ich habe vor 3 wochen mein baby bekommen..

herzlichen Glückwunsch!

bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 13:50:13:
muss ich zur rathhaus gehen um den pass zu beantragen oder wird es automatisch bearbeitet und mir bescheid gesagt das ich pass foto vorbei bringen soll??? 

Ne, da musst Du schon selbst hingehen.
Zitat:
Seit dem 01.11.2005 gibt es keine Kinderausweise mehr. Es werden grundsätzlich Kinderreisepässe ausgestellt, die immer mit einem Lichtbild versehen werden. Die Kinder müssen diesen Reisepass ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben. Ein Kinderreisepass wird erstmalig für 6 Jahre ausgestellt, jedoch maximal bis zum 12. Lebensjahr. Eine Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr ist möglich.
Es besteht die Möglichkeit, Kindern im Alter ab 12 Jahren einen Personalausweis auszustellen (Gebühr: 8 €).

Benötigte Unterlagen:

    * Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
    * Ein (biometrie-taugliches) Lichtbild
    * Eine unterschriebene Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
    * Personalausweis oder Reisepass aller Sorgeberechtigten
    * ggf. Sorgerechtsbeschluss (bei geschiedenen Ehen), Bestallungsurkunde (in Vormundschaftssachen)
    * ggf. Bestätigung des Jugendamtes darüber, dass keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde (bei Kindern von nicht verheirateten Müttern).
    * ab dem 10. Lebensjahr ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich.


Gebühren:

Erstausstellung: 13,00 €
Verlängerung: 6,00 €
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #2 - 16.05.2008 um 14:04:59
 
achso okey danke..ich warte auf die geburtsurkunde dann werd ich mal hin gehen..

Eine unterschriebene Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten ???

was heisst das ???

mein mann ist aber in der türkei wie soll er es machen oder bzw was soll er machen?
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Antwort #3 - 16.05.2008 um 15:20:10
 
Auch von mir herzlichen Glückwunsch!!! [beifall=beifall.gif]

Das erste was Dein Mann machen sollte,ist Dir einige unterschriebene Vollmachten aus der Türkei zuzuschicken.Diese Zustimmungen deines Ehemannes werden in Deutschland für einige Behördengaenge für euer Kind benötigt.
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Antwort #4 - 16.05.2008 um 15:53:04
 
Schön, dass es auch deiner kleinen Melone gut geht. Sie wird sicherlich dafür sorgen, dass die Fragen in der Zukunft nicht ausgehen. Zwinkernd

bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 14:04:59:
Eine unterschriebene Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten ???  


Dein Mann muß den Passantrag mit unterschreiben. Da er im Moment in der Türkei ist, wäre dies mit einem gewissen Aufwand verbunden.

Aber warum wartest du mit dem Pass nicht, bis er nach Deutschland kommt?

oki schrieb am 16.05.2008 um 15:20:10:
Das erste was Dein Mann machen sollte,ist Dir einige unterschriebene Vollmachten aus der Türkei zuzuschicken.

... wobei die Unterschrift vermutlich erst einmal beglaubigt werden muss.

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Antwort #5 - 16.05.2008 um 16:26:49
 
trixie schrieb am 16.05.2008 um 15:53:04:
... wobei die Unterschrift vermutlich erst einmal beglaubigt werden muss


Also bei uns haben die Behörden die Vollmacht ohne Beglaubigung akzeptiert.Und da ich nicht jede Woche eine neue Vollmacht schicken wollte,habe ich vorsorglich ein paar unterschriebene Blankovollmachten meiner Frau zugeschickt.Tja,dass war wohl keine so gute İdee,den kurze Zeit danach hatte ich plötzlich zwei Haeuser weniger in Deutschland! Laut lachend Laut lachend
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Antwort #6 - 23.06.2008 um 22:13:00
 
wie soll er den nach deutschland kommen??? mein tochter muss doch erst den deutschen  pass haben damit mein mann die fzf über unser kind beantragen kann ...
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Antwort #7 - 23.06.2008 um 22:33:46
 
Nein Melone, nicht unbedingt.

Hier hatte doch tapir geschrieben, dass dies auch mit der Geburtsurkunde möglich sein müßte:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1213387937/

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Antwort #8 - 24.06.2008 um 01:01:20
 
trixie schrieb am 23.06.2008 um 22:33:46:
dass dies auch mit der Geburtsurkunde möglich sein müßte

Nicht mit der Geburtsurkunde, sondern mit einer "beglaubigten Ablichtung des Geburtenbucheintrags". Denn der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird nur am unteren Rand des Geburtenbucheintrags, nicht aber in der Geburtsurkunde vermerkt (§§ 34 PStGAV, 62 PStG).
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Antwort #9 - 24.06.2008 um 01:15:37
 
tapir schrieb am 24.06.2008 um 01:01:20:
Nicht mit der Geburtsurkunde, sondern mit einer "beglaubigten Ablichtung des Geburtenbucheintrags".

Danke für die Korrektur. Zwinkernd


Liebe Melone, damit du weißt, was tapir meint, kannst du dir ja mal so einen Geburteneintrag anschauen.

http://www.tls.thueringen.de/erfassung/formulare/12612_Geburt.pdf

Unter Punkt Nr. 17 müßte dann bei deinem Kind "deutsch" stehen.

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Antwort #10 - 24.06.2008 um 01:50:46
 
Nee, sorry, trixie, das sieht anders aus, nämlich (ungefähr) so:

http://www.bundesrecht.juris.de/persstdgav/anlage_17_119.html

Und unten auf dem Formular müsste dann da stehen:

"Das Kind hat nach § 4 Abs. 3 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erworben."
(§ 276 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Hs. 2 DA).

Der von Dir verlinkte Vordruck wird nur für statistische Zwecke innerhalb der Verwaltung verwendet.

Übrigens versendet das Standesamt eigentlich von sich aus eine Mitteilung an das Kind, wenn es die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen hat.
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Antwort #11 - 24.06.2008 um 08:27:16
 
@tapir

Bei dem von dir angegebenen Vordruck ist aber die Angabe der Staatsangehörigkeit gar nicht vorgesehen. Wäre dann ein handschriftlicher Zusatz überhaupt rechtsgültig?

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Antwort #12 - 24.06.2008 um 09:43:47
 
trixie schrieb am 24.06.2008 um 08:27:16:
Bei dem von dir angegebenen Vordruck ist aber die Angabe der Staatsangehörigkeit gar nicht vorgesehen. 

Deswegen schrieb ich ja auch, es sieht "ungefähr" so aus Smiley . Es können sich ja noch alle möglichen Veränderungen am Geburtseintrag einstellen, die dieser Vordruck auch nicht vorsieht. Eine beglaubigte Ablichtung des Geburtenbucheintrags enthält alle diese späteren Veränderungen und Berichtigungen. §§ 34 PStGAV, 276 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Hs. 2 DA sehen eben vor, dass der Standesbeamte "am unteren Rand des Geburtseintrags" diesen Satz einfügt:  "Das Kind hat nach § 4 Abs. 3 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erworben." Das muss ja nicht handschriftlich, sondern kann auch maschinell erfolgen. Der Hinweis ist nicht Bestandteil der Beurkundung, wird daher auch nicht unterschrieben.
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Antwort #13 - 24.06.2008 um 11:37:23
 
tapir schrieb am 24.06.2008 um 09:43:47:
Der Hinweis ist nicht Bestandteil der Beurkundung, wird daher auch nicht unterschrieben.


Hi,

der  Hinweis taucht auch nicht in einer beglaubigten Abschrift des Geburtseintrages auf.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #14 - 24.06.2008 um 13:09:12
 
ronny schrieb am 24.06.2008 um 11:37:23:
der  Hinweis taucht auch nicht in einer beglaubigten Abschrift des Geburtseintrages auf.


Möchtest du damit sagen, dass der von tapir vorgesehene hinzugefügte Satz "Das Kind hat nach § 4 Abs. 3 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erworben" weder möglich noch rechtsgültig ist und das nicht als Beweis der deutschen Staatsangehörigkeit anerkannt wird?

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Antwort #15 - 24.06.2008 um 13:09:22
 
ronny schrieb am 24.06.2008 um 11:37:23:
derHinweis taucht auch nicht in einer beglaubigten Abschrift des Geburtseintrages auf


Ich weiss. Deswegen hatte ich ja auch geschrieben: "beglaubigte Ablichtung des Geburtenbucheintrags", um das von der "beglaubigten Abschrift" iSd § 62 PStGAV und Anlage 17 zur PStGAV abzugrenzen, in der nur Personenstandsrechtliches vermerkt wird.
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Antwort #16 - 24.06.2008 um 14:49:33
 
weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend

ich hab gerade beim standesamt angerufen und sie meinten ausländerbehörde hat sich gemeldet und meinte das  meine tochter nicht deutscher wird  weinend weinend weinend

was soll ich jetzt machen weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend
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Antwort #17 - 24.06.2008 um 14:57:05
 
bostanci89 schrieb am 24.06.2008 um 14:49:33:
was soll ich jetzt machen

Klären wo das Problem liegt.

Es gilt:

(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.

Wichtig also:
- Geburt im Inland? (oder vlt in der Türkei geboren?)
- 8 Jahre rechtmäßig und "gewöhnlich" in D? (keine Unterbrechungen)
- hast du eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis?
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Antwort #18 - 24.06.2008 um 15:03:58
 
bostanci89 schrieb am 24.06.2008 um 14:49:33:
was soll ich jetzt machen


Nicht verzweifeln. Wir klären das schon. Bitte beantworte mal folgende Fragen:
Wie heisst der Aufenthaltstitel in Deinem Pass und wann wurde er ausgestellt?
Welchen Aufenthaltstitel hattest Du vorher? Seit wann?
Wo wurde Dein Kind geboren?


@trixie:
Der Eintrag wird auf jeden Fall erfolgen, Beweiskraft hat er keine, dient aber - ebenso wie der Reisepass - der Glaubhaftmachung. Auch der Reisepass beweist ja nicht bereits die deutsche Staatsangehörigkeit.

@ronny:
Ich gebe zu, dass wenn das Standesamt streng nach Vorschrift handelt, es nix rausgeben muss (außer dem vorgesehenen Anschreiben an das Kind), was mit der Staatsangehörigkeit zu tun hat. Die DA sieht ja auch vor, dass der Antragsteller, der so was will, an die Staatsangehörigkeitsbehörde zu verweisen ist. Aber mir ist mindestens ein Fall bekannt, in dem das Standesamt den Staatsangehörigkeitsvermerk mitkopiert und beglaubigt hat. Man muss das nicht rechtswidrig finden -- Akteneinsicht, Informationsfreiheit, Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung usw. usf.
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Antwort #19 - 24.06.2008 um 15:06:41
 
-mein tochter ist hier in köln geboren

ich bin auch hier geboren...bin seid 19 jahren hier natürlich ausser sommerferien war ich immer 1 monat weg...

unbefristet hab ich seid ca 3 jahren...

was fehlt den bei mir??? weinend

buaaa ich weine grad voll weinend




bei mir im pass steht...der Aufenthalttitel wurde  heute übertragen. Der ursprüngliche Aufenthaltstitel wurde am 20. oktober 2005 von der Ausländerbehörde Köln ausgestellt.
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Antwort #20 - 24.06.2008 um 15:08:08
 
bostanci89 schrieb am 24.06.2008 um 15:06:41:
ich bin auch hier geboren...bin seid 19 jahren hier natürlich ausser sommerferien war ich immer 1 monat weg...

unbefristet hab ich seid ca 3 jahren... 

Wieso hast du denn die NE erst seit 3 Jahren?
Was hattest du davor?
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Antwort #21 - 24.06.2008 um 15:15:07
 
also auf meinem alten pass steht...

Aufenthaltstitel

Ausstellungsdatum: köln 27-03-01

Aufenthaltstitel unbefristet

ausstellungsdatum 20-10-05
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Antwort #22 - 24.06.2008 um 15:16:32
 
Und was hattest Du vor dem 27.3.2001?
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Antwort #23 - 24.06.2008 um 15:25:07
 
das weiss ich leider nicht..damals hatte ich keinen pass..mein foto war in dem pass von meiner mutter mit drin weinend
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Antwort #24 - 24.06.2008 um 15:27:35
 
Hey bostanci, jetzt beruhig Dich Zwinkernd !
Sind doch alles keine Probleme, die man nicht lösen könnte!

Gab es bei Dir oder Deinen Eltern mal irgendwann Probleme mit illegalem Aufenthalt, Duldung o.ä.?

Es wäre gut, wenn Du Deinen Aufenthaltsstatus in den Jahren 2000 und 2001 noch klären könntest.
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Antwort #25 - 24.06.2008 um 15:29:51
 
also damals hatten die keeine probleme und ich genau so...

wie soll ich es den klären?? Traurig
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Antwort #26 - 24.06.2008 um 15:33:13
 
tapir schrieb am 24.06.2008 um 15:27:35:
Gab es bei Dir oder Deinen Eltern mal irgendwann Probleme mit illegalem Aufenthalt, Duldung o.ä.?


vergiss es. Bostanci89 möge zu einer Migrationsberatung gehen und mit deren Hilfe eine AZR-Selbstauskunft einholen. Wenn die da ist, kann die Beratungsstelle das prüfen und ggf. zu einem Anwalt weiterleiten.

Manche Dinge erfordern einfach einen persönlichen Kontakt und unmittelbaren Einblick in die Dokumente, sonst braucht i4a in Kürze einen größeren Server.

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Antwort #27 - 24.06.2008 um 15:35:26
 
OK. Jetzt ruf nochmal beim Standesamt an. Sag Ihnen, dass das Kind Deiner Meinung nach Deutscher ist, weil es in Deutschland geboren wurde, Du hier seit über acht Jahren rechtmäßig lebst und eine Niederlassungserlaubnis hast. Frag sie, warum das Kind nach ihrer Meinung nicht Deutscher sein soll.

Und wenn dieses Gespräch nichts bringt, mach das, was muleta vorschlägt.

Falls Dein Kind wirklich nicht Deutscher ist, stell Antrag auf Miteinbürgerung - Dein eigenes Einbürgerungsverfahren läuft ja gerade!
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #28 - 24.06.2008 um 15:45:39
 
ich habe sie gefragt wieso sie nicht deutsche wird sie meinten ich soll die ausländerbehörde anrufen und fragen... Traurig

bis wieviel uhr hat den die ASB auf..ich geh in so ne familienberatungsstelle hatt so oder so morgen da einen termin sie kann ya dann mal da anrufen und nach fragen...

was ist den wenn sie es nicht werden sollte...

kann ich sie ja mit einbürgern lassen oder???

das müsste ja klappen?
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tapir
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Antwort #29 - 24.06.2008 um 16:01:41
 
bostanci89 schrieb am 24.06.2008 um 15:45:39:
sie meinten ich soll die ausländerbehörde anrufen und fragen


*kopfschüttel* Sorry, aber das muss sie Dir schon selber sagen. Sie muss nämlich prüfen, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Von der Ausländerbehörde holt sie sich nur die Informationen, die sie für diese Prüfung braucht. Von daher finde ich es nicht ok, Dich wieder wegzuschicken.

Am besten jetzt wirklich wie von muleta vorgeschlagen vorgehen.

Und Miteinbürgerung wäre dann halt die andere Option... Aber aufwendig, daher sollte jetzt erstmal der ganz normale Weg versucht werden.
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Antwort #30 - 24.06.2008 um 16:03:50
 
vor 2001 hatte ich ja keinen pass..ich war ja mit in meiner mutters pass drin... sie meinte grad das ihre aufenthaltstitel nicht unbefristet ist

sie muss es alle 5 jahre verlängern  Traurig

ich bedanke mich für alle antworte...ich hoffe es wird klappen.. die beraterin wird mal morgen anrufen und nachfragen..

falls ich meine tochter miteinbürgern will was brauche ich den für sie..nur die Geburtsurkunde?

Änderung:
ZUM ELFUNDVIERZIGSTEN MAL
Bitte ändere deine Posts ab und häng nicht immer
ein Neues gleich an.

Hier die Fortsetzung …


weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend

ich ruf morgen bei der Asb an

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« Zuletzt geändert: 24.06.2008 um 16:18:22 von Tippi »  

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Antwort #31 - 24.06.2008 um 16:16:43
 
@ Bostanci

Lies doch einfach mal die Antworten, die dir bereits
gegeben wurden.  Griesgrämig

Du stellst immer wieder die gleichen Fragen.
WARUM???

Ist wirklich noch was unklar?

Also, lies oder druck es dir aus.

Aber mehr Infos dazu wird es nicht geben können.

Gruß

Tippi
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Antwort #32 - 24.06.2008 um 16:17:31
 
was für gleichen fragen Traurig???
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Antwort #33 - 24.06.2008 um 16:22:42
 
z.B.

bostanci89 schrieb am 24.06.2008 um 16:03:50:
was brauche ich den für sie..nur die Geburtsurkunde? 


Lies Antwort 1 …

Nimm die Ratschläge und befolge sie.

Nach der Vorsprache/Telefonat kannst du uns dann
hier die Neuigkeiten erzählen.

[glow=yellow,4]Bis dahin würde uns allen ein bissl Ruhe gut tun [/glow] Cool
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Antwort #34 - 24.06.2008 um 16:36:29
 
tapir schrieb am 24.06.2008 um 15:35:26:
Falls Dein Kind wirklich nicht Deutscher ist, stell Antrag auf Miteinbürgerung - Dein eigenes Einbürgerungsverfahren läuft ja gerade!  


Wo liest du hier etwas von einem Einbürgerungsverfahren?
Unabhängig davon solltest du den Einbürgerungstest nicht ganz außer acht lassen!

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Antwort #35 - 24.06.2008 um 16:53:03
 
trixie schrieb am 24.06.2008 um 16:36:29:
Wo liest du hier etwas von einem Einbürgerungsverfahren? 

Hier nicht, aber dort: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1213385674 . (Da warste ne Woche im Urlaub Zwinkernd ) . Der Test ist für das Kind natürlich altersbedingt nicht erforderlich, § 10 Abs. 6 StAG.
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Antwort #36 - 24.06.2008 um 17:05:14
 
Danke für den "Einbürgerungslink".

tapir schrieb am 24.06.2008 um 16:53:03:
Der Test ist für das Kind natürlich altersbedingt nicht erforderlich, § 10 Abs. 6 StAG.  

Ich ging nicht von einem Test für das Kind aus, sondern von einem Test für die TS. Zwinkernd

Bevor sich die TS in einen neuen bürokratischen Kampf verwickelt, sollte sie noch einmal abklären, ob das Kind nicht doch die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

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Antwort #37 - 24.06.2008 um 17:10:22
 
Hi,

ich weis zwar nicht wie der aktuelle Stand ist,aber früher war das bei Türken (auch ich und meine Geschwister) so,dass sie bis zu ihrem 16. Lebensjahr im Pass der Mutter eingetragen waren.Ab dem 16. Lebensjahr bekam man einen türkischen Pass und eine AE.
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Antwort #38 - 24.06.2008 um 17:17:13
 
Wir schrieben doch schon: bitte erst wenn es was neues gibt
wieder posten. Romane kann man am Kiosk kaufen oder bei
Aldi.

Hier ist nun vorläufig geschlossen

@ bostanci89
Wenn es ECHT was neues gibt, dann mail an's team, wir wer-
denn dann den Fred wieder öffnen. BITTE eröffne keinen wei-
teren Fred, den werden wir sonst schrotten.

@ all

Manchmal geht's uns auf den Wecker, sorry. Aber hier ist nun
vorläufig Ende des Geländers erreicht.
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« Zuletzt geändert: 24.06.2008 um 18:54:45 von N/V »  
 
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