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AErl läuft bald aus; keine Reaktion der ABH (Gelesen: 1.351 mal)
ivanf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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14.05.2008 um 11:35:28
 
Hallo, liebe Experte! Bitte um Rat...

Meine AE ist bis zum Ende Mai gültig. Ich habe Mitte März, also 2,5 Monate vor dem Ablauf, einen Antrag auf DE-EG nachweislich eingereicht (Einschreiben/Rückschein). Ich habe damit gerechnet, dass ich rechtzeitig (3-5 Wochen im Voraus) einen Vorsprachetermin bekomme, denn (a) diese Zeit ist üblich und (b) nach §81(5) AufenthG steht mir zumindest eine Fiktionsbescheinigung zu, wenn die ABH den Antrag nicht vor dem Ablauf der AE entscheiden kann. Der Verfalltag der AE rückt näher, und dieser Umstand macht mir Sorgen. Deswegen habe ich seit Anfang Mai mehrmals vergeblich versucht per e-mail einen Termin zu bekommen. Meine Nachrichten blieben einfach ohne Antwort, trotz Versicherung auf der ABH-Webseite,  man erhalte umgehend eine Bestätigung. Schließlich habe ich letzte Woche telefonisch Kontakt mit ABH aufgenommen. Die Fragen der zuständigen Sachbearbeiterin klingten so, als hätte sie vor dem Anruf gar keine Ahnung von meinem Antrag. Sie hat mir keinen Termin gegeben und mich abgewimmelt (meiner Meinung nach) mit dem Versprechen, sie melde sich nach Abschluss der Prüfung. Dem Hinweis, dass meine AE in weniger als 3 Wochen ausläuft, schien sie nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt zu haben.

Wie betrachtet ihr die Situation? Was soll ich tun, insbesondere falls sich meine freundliche ABH doch nicht rechtzeitig melden sollte? Es ist wohl kaum mit abgeschlossener Prüfung in 3 Wochen zu rechnen...  hä?
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Antwort #1 - 14.05.2008 um 11:38:56
 
Schlimmstenfalls, also wenn deine AE ausläuft bevor du deinen neuen Titel hast, bekommst du eine Fiktionbescheinugung nach §81 Abs. 4, d.h. zusätzliche Kosten (Gebühr) und Aufwand (nochmals auf die ABH wegen der FB), sonst passiert nix schlimmes.
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ivanf
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Antwort #2 - 14.05.2008 um 12:04:43
 
ich bekomme eben keine FB ohne Vorsprache bei der ABH. Zwar würde mein Aufenthalt auch über den Verfalltag hinaus als erlaubt gelten, muss ich dies meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) nachweisen, der sich rege dafür interessiert. Andernfalls "wird die Arbeitsleistung nicht angenommen" usw. Das  möchte ich mir ersparen.

Und die zusätzliche Gebühr für die FB, wenn diese anfallen sollte, finde ich unangebracht. Schließlich ist es nicht meine Schuld, dass Anträge monatelang bearbeitet werden.
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maki
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Antwort #3 - 14.05.2008 um 12:07:54
 
ivanf schrieb am 14.05.2008 um 12:04:43:
ich bekomme eben keine FB ohne Vorsprache bei der ABH.

Das ist klar, soviel Service gibt es nicht bei der ABH, deswegen auch der "Aufwand", kosten tut eine FB natürlich auch etwas, deswegen die "Kosten.

ivanf schrieb am 14.05.2008 um 12:04:43:
Zwar würde mein Aufenthalt auch über den Verfalltag hinaus als erlaubt gelten, muss ich dies meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) nachweisen, der sich rege dafür interessiert. Andernfalls "wird die Arbeitsleistung nicht angenommen" usw. Dasmöchte ich mir ersparen.

Durch die Fiktionswirkung der FB gilt deine alte AE als fortbestehend, also keine Änderung, wozu also schlafende Kühe wecken?
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ivanf
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Antwort #4 - 19.05.2008 um 16:57:10
 
Hallo alle,

habe heute noch mal bei der ABH angerufen und erfahren, dass der Brief mit Termin unterwegs zu mir ist. Angesichts des Streiks im öffentlichen Dienst letzte Woche ist die Leistung der ABH diesmal gut (vielleicht liest man dort dieses Forum)!  Smiley Bleibt rauszufinden wie der Antrag entschieden wurde.
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