Hallo, liebe Experte! Bitte um Rat...
Meine
AE ist bis zum Ende Mai gültig. Ich habe Mitte März, also 2,5 Monate vor dem Ablauf, einen Antrag auf DE-EG nachweislich eingereicht (Einschreiben/Rückschein). Ich habe damit gerechnet, dass ich rechtzeitig (3-5 Wochen im Voraus) einen Vorsprachetermin bekomme, denn (a) diese Zeit ist üblich und (b) nach §81(5)
AufenthG steht mir zumindest eine Fiktionsbescheinigung zu, wenn die
ABH den Antrag nicht vor dem Ablauf der
AE entscheiden kann. Der Verfalltag der
AE rückt näher, und dieser Umstand macht mir Sorgen. Deswegen habe ich seit Anfang Mai mehrmals vergeblich versucht per e-mail einen Termin zu bekommen. Meine Nachrichten blieben einfach ohne Antwort, trotz Versicherung auf der ABH-Webseite, man erhalte umgehend eine Bestätigung. Schließlich habe ich letzte Woche telefonisch Kontakt mit
ABH aufgenommen. Die Fragen der zuständigen Sachbearbeiterin klingten so, als hätte sie vor dem Anruf gar keine Ahnung von meinem Antrag. Sie hat mir keinen Termin gegeben und mich abgewimmelt (meiner Meinung nach) mit dem Versprechen, sie melde sich nach Abschluss der Prüfung. Dem Hinweis, dass meine
AE in weniger als 3 Wochen ausläuft, schien sie nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt zu haben.
Wie betrachtet ihr die Situation? Was soll ich tun, insbesondere falls sich meine freundliche
ABH doch nicht rechtzeitig melden sollte? Es ist wohl kaum mit abgeschlossener Prüfung in 3 Wochen zu rechnen...