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Allgemeine Fragen zu einem beginnenden Scheidungsverfahren dt-thailändisch (Gelesen: 2.358 mal)
magic_pit
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02.05.2008 um 11:49:53
 
Hallo zusammen,

ich versuche gerade einer thailändischen Bekannten in ihrer Scheidungssache zu helfen, kenne mich da aber auch nicht so gut aus.

Es läuft gerade das Scheidungsverfahren zwischen ihr und ihrem dt. Mann an.
Sie will ihn nicht abzocken, allerdings auch nicht ohne alles dastehen.

Nun ist die Frage, braucht sie einen Anwalt um etwaigen Unterhalt zu bekommen oder unterstützt ein Anwalt diese Sache nur? Wird also Unterhalt vom Gericht festgelegt auch ohne eigenen Anwalt oder wenn man keinen hat steht man auf verlorenem Posten?
Der Ehemann hat nämlich vorgeschlagen nur mit einem Anwalt zu agieren, den er bezahlt. Meines Wissens wird der natürlich nur für ihn tätig.

Und noch eine Frage dazu:
Wenn der Ehemann von sich aus eine bestimmte Summe vorschlägt die er bereit ist zu zahlen (hier waren es 150 Euro was lächerlich ist zum Überleben), wie sichert man sich am besten ab dass er nach der Scheidung auch tatsächlich an dieses gebunden ist? Soll er den Vorschlag über ein Anwaltsschreiben über das Gericht machen oder notariell oder wird eine Summe sowieso nur über das Gericht festgelegt?

Danke im voraus

Pit
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jetflyer
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Antwort #1 - 02.05.2008 um 12:47:20
 
Gibbet imho nur die eine "Königsantwort"

Sie braucht einen eigenen Anwalt für Familienrecht. D. hat nämlich ziemlich !! umfangreiche gesetzliche Regelungen in Bezug auf Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, etcpp..

Bei einer nicht völlig einvernehmlichen Scheidung zwischen finanziell "gleichwertigen" Ehepartnern sollte Mann/Frau hier nicht falsch sparen...
Bei "Auslandsbeteiligung" ist es sowieso ohne eigenen Anwalt fast nicht machbar, alleine schon der Sprachkenntnisse wegen..

GRüße
Jetflyer


Nchtrag: (Voreilig) Unterschreiben kann man Vieles ziemlich einfach.. Die Unterschrift dann "wegzuradieren" ist dagegen oftmals ziemlich schwierig Zwinkernd
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trixie
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Antwort #2 - 02.05.2008 um 13:21:45
 
magic_pit schrieb am 02.05.2008 um 11:49:53:
Nun ist die Frage, braucht sie einen Anwalt um etwaigen Unterhalt zu bekommen oder unterstützt ein Anwalt diese Sache nur?  

Grundsätzlich könnte sie auch alleine einen Trennungsunterhalt fordern. Ich gehe aber davon aus, dass sie mit dieser komplexen Materie völlig überfordert ist und eventuell vom Noch-Ehemann übervorteilt wird.

Nur der Scheidungsantragssteller muss einen Anwalt haben.

magic_pit schrieb am 02.05.2008 um 11:49:53:
Wird also Unterhalt vom Gericht festgelegt  

Von selber setzt das Gericht gar nichts fest. Hierzu bedarf es schon eines Antrages.

magic_pit schrieb am 02.05.2008 um 11:49:53:
Der Ehemann hat nämlich vorgeschlagen nur mit einem Anwalt zu agieren, den er bezahlt.  

Ach wie grosszügig. Wenn er ein entsprechendes Einkommen hat, wird er auch den Anwalt seiner Frau zahlen müssen.

magic_pit schrieb am 02.05.2008 um 11:49:53:
Wenn der Ehemann von sich aus eine bestimmte Summe vorschlägt die er bereit ist zu zahlen (hier waren es 150 Euro was lächerlich ist zum Überleben),  

Der Unterhaltsanspruch richtet sich nach dem Nettoeinkommen und dem Selbstbehalt. Es könnte auch sein, dass er keinen Unterhalt zahlen muss. Aber das wird eben bei Gericht geprüft, sofern ein Antrag auf Trennungsunterhalt gestellt wird.

magic_pit schrieb am 02.05.2008 um 11:49:53:
Soll er den Vorschlag über ein Anwaltsschreiben über das Gericht machen oder notariell oder wird eine Summe sowieso nur über das Gericht festgelegt?  

Ich habe es schon erlebt, dass aussergerichtliche Scheidungsvereinbarungen, die von Anwälten geschlossen wurden, beim Gerichtstermin (hier hatte die Antragsstellerin in der Zwischenzeit den Anwalt gewechselt) angefochten wurden.

jetflyer schrieb am 02.05.2008 um 12:47:20:
Bei "Auslandsbeteiligung" ist es sowieso ohne eigenen Anwalt fast nicht machbar, alleine schon der Sprachkenntnisse wegen..
 

... da sind auch die Anwälte überfordert. Ich kenne keinen, der thailändisch spricht.  Laut lachend

I.d.R. wird zum Gerichtstermin ein Dolmetscher bestellt.

trixie

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jetflyer
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Antwort #3 - 02.05.2008 um 13:31:10
 
Hast mich wieder erwischt trixie Smiley, soooooo meinte ich es natürlich nicht, wie ich es grob verkürzt schrieb.

Ich meinte, ein Laie hat von dem Thema "Scheidung" wenig Ahnung, schon gar nicht wird ein "Nicht-Muttersprachler" die "Terminologie" auch nur ansatzweise verstehen  Lippen versiegelt Ergo muß ein Rechtsanwalt die Dinge erklären, ggf. unter Hinzuziehung eines Thai.Dolmis Smiley

Grüße

Jetflyer

PS. Jau, die 150€ mtl. Eco Scheidung tät ich als Ehegatte auch probieren...wird aber vermutlich nix werden..
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magic_pit
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Antwort #4 - 02.05.2008 um 13:52:28
 
erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Also der aktuelle Stand ist, die Scheidung wurde vom Ehemann eingereicht.
Ein Brief vom Gericht kam wo diese Versorgungsdinge abgefragt werden.
Hier ist es ganz einfach, dazu braucht man eher keinen Anwalt denke ich. Sie ist Hausfrau gewesen, also fällt hier bei ihr nichts an.

Die Sache mit der Übervorteilung ist es was mir auch etwas zu denken gibt.
Sie sagt sie würden eigentlich nicht streiten und sie will ihn auch nicht ausnehmen (das es das heutzutage noch gibt). Nachdem sie schon einige Zeit getrennt lebt und bei einer Freundin untergekommen ist und die anscheinend nichts gegen die neue "Mitfutterin" hatte kam sie auch ohne eigenen Verdienst aus.
Bei einer Scheidung fällt aber die Familienversicherung  (Krankenkasse) weg, das habe ich ihr schon zu verstehen gegeben. Also ein grösserer Posten der dazukommt.
Trennungsunterhalt ist also schon Geschichte bei dieser Sache.

Ist es tatsächlich so dass, wenn man nicht auf Unterhalt klagt (also nur mit Anwalt) vom Gericht "im Regen stehen gelassen wird". ? Ich hätte gedacht, dass Gericht fragt die jeweiligen Verdienste ab und legt dann selbständig Unterhalt fest. Und nur bei schwierigen Fällen wäre ein Anwalt vonnöten.
Weil hier ist die Sachlage eigentlich klar, sie hat keinen Verdienst, er hat Verdienst, also dachte ich das Gericht erklärt einen zu leistenden Unterhalt in angemessener Höhe und nur wenn man noch bestimmte Situationen mit eingerechnet haben will ist ein Anwalt nötig zum kämpfen.
Diese Sache, dass beide Parteien mit nur einem Anwalt vor Gericht erscheinen ist also nur für Paare wo beide etwa gleichviel verdienen und es abzusehen ist dass es keinen Unterhalt geben wird?


Die Sache mit einem eigenen Anwalt: Sie scheut sich davor, Prozesskostenhilfe zu beantragen da es in ihren Augen ein "betteln" ist. Auch will sie nicht dass es dann offiziell bekannt ist dass sie keinen Verdienst hat, hat Angst vor Abschiebung (ist wohl nicht der Fall, sie ist schon seit 7 Jahren verheiratet, aber die Angst kann ich ihr nicht nehmen).
Auch weiß ich nicht, sollte sie eine neue Ehe eingehen ob die Prozesskostenhilfe wieder zurückgezahlt werden muss.


Zu der Dolmetschergeschichte: In dem Begleitschreiben vom Gericht stand auch, dass sie sich äußern soll ob sie einen Dolmetscher braucht. Ich habe dort angerufen und der seltsame Sachbearbeiter dort meinte, er könne mir keine Auskunft geben da ich ja nur ein Bekannter wäre. Ich fragte eigentlich nur, wer die Kosten für den Dolmetscher aufbringen muss. Zum Schluss wurde nur gesagt, sie selber (außer bei Prozesskostenhilfe).


Zu der aussergerichtlichen Scheidungsvereinbarung:
Also soll der Ehemann sein "Angebot" über seinen Anwalt offiziell übers Gericht laufen lassen?


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sigi-n
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Antwort #5 - 02.05.2008 um 14:05:40
 
Hallo
eine Frage zu diesen Romanen, wo st der Bezug zu Ausländerrecht etc.?


Mit freundlichen Grüßen,
sigi-n
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trixie
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Antwort #6 - 02.05.2008 um 14:11:20
 
@ magic_pit

Der ganze Themenbereich ist so komplex, vor allem wegen den zum 01.01.2008 eingetretenen Änderungen im Unterhaltsrecht, dass eine anwaltschaftliche Beratung unbedingt zu empfehlen ist.

Deine Bekannte wird entweder auf Unterhalt oder staatliche Leistungen angewiesen sein, schon alleine wegen der Krankenversicherung, da sie nach der Scheidung aus der Familienversicherung fällt.

sigi-n schrieb am 02.05.2008 um 14:05:40:
wo st der Bezug zu Ausländerrecht etc.?

Wir sind doch hier im Forum "Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete", oder liest du etwas anderes? Zwinkernd

trixie
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