magic_pit schrieb am 02.05.2008 um 11:49:53:Nun ist die Frage, braucht sie einen Anwalt um etwaigen Unterhalt zu bekommen oder unterstützt ein Anwalt diese Sache nur?
Grundsätzlich könnte sie auch alleine einen Trennungsunterhalt fordern. Ich gehe aber davon aus, dass sie mit dieser komplexen Materie völlig überfordert ist und eventuell vom Noch-Ehemann übervorteilt wird.
Nur der Scheidungsantragssteller muss einen Anwalt haben.
magic_pit schrieb am 02.05.2008 um 11:49:53: Wird also Unterhalt vom Gericht festgelegt
Von selber setzt das Gericht gar nichts fest. Hierzu bedarf es schon eines Antrages.
magic_pit schrieb am 02.05.2008 um 11:49:53:Der Ehemann hat nämlich vorgeschlagen nur mit einem Anwalt zu agieren, den er bezahlt.
Ach wie grosszügig. Wenn er ein entsprechendes Einkommen hat, wird er auch den Anwalt seiner Frau zahlen müssen.
magic_pit schrieb am 02.05.2008 um 11:49:53:Wenn der Ehemann von sich aus eine bestimmte Summe vorschlägt die er bereit ist zu zahlen (hier waren es 150 Euro was lächerlich ist zum Überleben),
Der Unterhaltsanspruch richtet sich nach dem Nettoeinkommen und dem Selbstbehalt. Es könnte auch sein, dass er keinen Unterhalt zahlen muss. Aber das wird eben bei Gericht geprüft, sofern ein Antrag auf Trennungsunterhalt gestellt wird.
magic_pit schrieb am 02.05.2008 um 11:49:53:Soll er den Vorschlag über ein Anwaltsschreiben über das Gericht machen oder notariell oder wird eine Summe sowieso nur über das Gericht festgelegt?
Ich habe es schon erlebt, dass aussergerichtliche Scheidungsvereinbarungen, die von Anwälten geschlossen wurden, beim Gerichtstermin (hier hatte die Antragsstellerin in der Zwischenzeit den Anwalt gewechselt) angefochten wurden.
jetflyer schrieb am 02.05.2008 um 12:47:20:Bei "Auslandsbeteiligung" ist es sowieso ohne eigenen Anwalt fast nicht machbar, alleine schon der Sprachkenntnisse wegen..
... da sind auch die Anwälte überfordert. Ich kenne keinen, der thailändisch spricht.
I.d.R. wird zum Gerichtstermin ein Dolmetscher bestellt.
trixie