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Deutsch-Polnische Hochzeit [Arbeitsgenehmigung, Unterlagen etc.] (Gelesen: 1.491 mal)
StefRu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.04.2008 um 12:00:29
 
Guten Tag,

ich verfolgte das Forum schon lange... jetzt muss ich jedoch mal fragen.

Meine Freundin hatte das gesamte letzte Jahr Au Pair gemacht, durch Zufall haben wir uns nach wenigen Wochen kennen gelernt und uns in einander verliebt.

Sie hatte zuvor ein Semester in Polen Deutsch studiert, dieses jedoch für das Au Pair Jahr unterbrochen.

Am Ende ihrer Au Pair Zeit stand der Abschied bevor, nur das viel uns nicht leicht... wir haben dann sehr spontan beschlossen das sie in Deutschland bleibt.
Ich war der (falschen) Meinung das sie ja Eu-Bürgerin sei, also könnte sie ja einfach ein paar Monate hier arbeiten und dann anfangen zu studieren (Studiengebühren etc. sind fällig).

Nachdem das beschlossen war, wurde mir klar das das wohl doch nicht so einfach ist.

Sie hat zwar jeden Arbeitgeber überzeugt und diese haben alles gemacht was in ihrer Macht stand, jedoch wollte das JobCenter da nicht so wirklich mit spielen.
Auch meine sehr guten Kontakte konnten uns nicht weiterhelfen.

Meine Freundin wurde immer depressiver in der Zeit. Täglich zu hören das sie ja Polin sei und das sie somit viel schlechter ist als Deutsche lässt einem schon die Lust an Deutschland verlieren.

Da es uns Psychisch in den letzten Monaten immer schlechter und schlechter geht, haben wir (mehr oder weniger) spontan beschlossen zu Heiraten.
Wir lieben uns und werden sehr lange zusammen bleiben in den 30 Minuten pro Tag in denen wir keine panische Angst wegen neuen Absagen haben ist es sehr sehr schön, also wieso sollen wir noch warten und uns den ganzen Mist noch weiter antuen?
Wenn wir Heiraten wird (hoffentlich) alles einfacher.

Daher meine Fragen:

1. Hört dieser ganze EU-Arbeitsgenehmigungs-Albtraum dann endlich auf?
Bekommt sie als Ehefrau eines Deutschen eine unbefristete Arbeitsgenehmigung?
Wenn ja, wie lang ist dort die Wartezeit... denn die Uhr tickt

Wird sie dann endlich nicht mehr wie eine Aussätzige behandelt und ist Deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt?

2. Was für böse Überraschungen können uns bei der Hochzeit erwarten? Was benötigen wir für Unterlagen?
Ich habe gelesen das sie ihre Abstammungsurkunde und den Pass benötigt.


3.  Wir benötigen für das Studium eine Gesetzliche Krankenversicherung.
Damit kenne ich mich gar nicht aus, ich habe eine da ich arbeite.
Sie kann mitversichert werden, aber nur wenn sie nicht über einen bestimmten Betrag kommt.
Wie bekommen wir eine gesetzliche Krankenversicherung, obwohl sie momentan keine Job hat?
Sie hat momentan eine private Reisekrankenversicherung, die reicht nur nicht aus.


Beim nochmaligen durchlesen des Textes habe ich bemerkt das es sich anhört als ob wir nur wegen der Arbeitserlaubnis heiraten wollen... dem ist natürlich nicht so. Wir hatten eh vor in 1-2 jahren zu Heiraten. Da es mir jedoch jetzt deutlich sinnvoller erscheint, machen wir das halt jetzt.

Ich habe die Hoffnung das es dann endlich  einfacher wird. Bitte Bitte Bitte gebt mir etwas Hoffnung Smiley

Danke schon einmal im Vorraus
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.04.2008 um 12:15:45
 

StefRu schrieb am 10.04.2008 um 12:00:29:
. Hört dieser ganze EU-Arbeitsgenehmigungs-Albtraum dann endlich auf?
Bekommt sie als Ehefrau eines Deutschen eine unbefristete Arbeitsgenehmigung?
Wenn ja, wie lang ist dort die Wartezeit... denn die Uhr tickt  


Wenn der gemeinsame Wohnsitz hier besteht: jup.

Wartezeit? Wenige Minuten bis ein, zwei Tage. Ist halt abhängig davon, ob der Antrag per Post oder persönlich gestellt wird usw. usf.

J.



p.s.:

Zitat:
Wird sie dann endlich nicht mehr wie eine Aussätzige behandelt


Keiner wird hier wie ein Aussätziger behandelt. Es ist sicherlich nicht einfach zu ertragen, aber nachvollziehbar, dass bei einer begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen und hoher Arbeitslosigkeit der deutsche Staat gewisse Peronenkreise priviligiert. Das ist sinnvoll und sein gutes Recht. Die Republik Polen tut das in der einen oder anderen Form genauso.

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StefRu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.04.2008 um 12:18:00
 
Danke für die schnelle Antwort.
Da fällt mir ein gigantischer Stein vom Herzen.

Das die Wartezeit gering ist, habe ich vermutet. Nur da wollte ich lieber die Experten fragen.
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Antwort #3 - 10.04.2008 um 12:44:13
 
StefRu schrieb am 10.04.2008 um 12:00:29:
Was für böse Überraschungen können uns bei der Hochzeit erwarten? Was benötigen wir für Unterlagen?


Dazu empfiehlt es sich, direkt beim Standesamt vorzusprechen, weil es je nach Herkunftsland des ausländischen Partners da einige Abweichungen geben kann.

Einige grundsätzliche infos (die aber etwas stärker auf Eheschließungen zweier ausländischer Verlobter in Deutschland abgestellt sind, findest Du
hier
. - Den Gang zum hiesigen Standesamt ersetzt das aber nicht!!

Informationen zur Urkundenbeschaffung in Polen, zu Beglaubigungen etc. gibt es
hier
. (Blaues bitte jeweils anklicken!)

StefRu schrieb am 10.04.2008 um 12:00:29:
Wir benötigen für das Studium eine Gesetzliche Krankenversicherung.
Damit kenne ich mich gar nicht aus, ich habe eine da ich arbeite.
Sie kann mitversichert werden, aber nur wenn sie nicht über einen bestimmten Betrag kommt.
Wie bekommen wir eine gesetzliche Krankenversicherung, obwohl sie momentan keine Job hat?  


In die gesetzliche Krankenversicherung wird sie erst kommen, wenn ihr verheiratet seid, im Rahmen der Familienversicherung.  Ansonsten bliebe nur, sie privat zu versichern - es gibt da insbesondere für (ausländische) Studenten IMHO durchaus relativ preiswerte Angebote. Am besten mal bei der Uni (Studentenwerk, DAAD) nachfragen - eventuell ist das eine übergangsweise Option.

=schweitzer=
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