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Hochzeit im Ausland - gemeinsamer Name (Gelesen: 1.456 mal)
Erpel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit im Ausland - gemeinsamer Name
06.04.2008 um 19:49:57
 
Hallo!

Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, ich habe mich hier etwas umgeguckt, und festgestellt, dass ich/wir evtl. nicht in die Zielgruppe fallen. Vielleicht kann sich aber doch jemand der Frage annehmen.

Wir wollen bald in den USA heiraten. Wie das ganze dort vonstatten geht, das wissen wir nun inzwischen. Was ich noch nicht herausgefunden habe, ist, ob man dort auch einen gemeinsamen Familiennamen annehmen kann, und wenn nicht, was ich tun muss, um ihn dann in Deutschland zu bekommen.
Weiß jemand, ob man bei der Eheschließung in den USA bereits die Festlegung auf einen gemeinsamen Familiennamen möglich ist, oder muss ich den hier umständlich oder unbürokratisch (und vor allem WIE) beantragen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
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SigSag
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.04.2008 um 19:57:29
 
Hi,

vielleicht hilft dir das ja ein wenig weiter:

hier klicken

SigSag
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« Zuletzt geändert: 06.04.2008 um 20:26:04 von N/V » 
Grund: link gerichtet, da das Post sonst soooo breit is ; 

"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
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Erpel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.04.2008 um 20:18:07
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das hört sich ja so an, als ob wir (beide Deutsche) bei der Eheschließung einen gemeinsamen Namen wählen könnten. Oder nicht?
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.04.2008 um 20:38:47
 
Ihr seid beide Deutsche? Dann gilt nach Art. 10 Abs. 1 EGBGB deutsches Recht. Nach der Rückkehr aus den USA gebt Ihr gegenüber Eurem deutschen Standesbeamten eine öffentlich beglaubigte Erklärung über den von Euch gewünschten Familiennamen ab (§ 1355 Abs. 3 S. 2 BGB). Ob und wenn ja wie Ihr Euch in den USA über Euren Namen erklärt habt, ist dann egal.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Erpel
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Antwort #4 - 06.04.2008 um 21:26:32
 
Das geht ja wirklich schnell hier. Allerbesten Dank.
Bleibt die Frage, was ich unter einer "öffentlichen beglaubigten Erklärung" zu verstehen habe? Ist das sowas wie ein Aufgebot? Oder einfach nur ein Formular beim Standesamt?
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.04.2008 um 21:56:39
 
Vereinfacht gesprochen ist es nur ein Gang zum Standesamt. Damit die Erklärung zum Namen durch Euer örtliches Standesamt aufgenommen werden kann, müsst Ihr dort auch ein Familienbuch anlegen lassen. Das ist ohnehin sinnvoll.
(Falls Ihr kein Familienbuch wollt, könnt Ihr die Erklärung zum gemeinsamen Familiennamen dennoch abgeben. Allerdings müsstet Ihr dafür dann zum Notar und die dort beglaubigte Erklärung an das Standesamt Berlin I senden.)
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