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Einkommen/Hartz/Zuschuss/zurückzahlen (Gelesen: 1.225 mal)
Margaretkak70
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Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einkommen/Hartz/Zuschuss/zurückzahlen
29.03.2008 um 20:38:59
 
Hallo...
Ich bin alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von 10 Jahren, war Hartz-Empfängerin und bin es immer noch. Im Okt.2007 bekam ich 585,88€ (mein Einkommen: Kindergeld 154€, Kinderunterhalt 271€) vom JobCenter und am 15.11.2007 bekam ich eine ABM-Stelle. Für den Monat November 2007 bekam ich 450€ (15.11.-31.11.) von der ABM-Arbeit und gleichzeitig 585,88€ vom JobCenter.
Im Monat Dez. 2007 bekam ich 880€ (ABM-Arbeit) und 585,88€ vom JobCenter. Seit dem Ende Febr.2008 arbeite ich nicht mehr. Meine Miete warm beträgt 427,33€, davon Nettokaltmiete 286,28€, Betriebskosten gemäß §2  97,26€, Heizung&Warmwasser 43,79€.

Laut Bescheid nach d. SGB II für den Zeitraum 01.03.2008 - 31.01.2009 kriege ich monatlich gesamt 497,43€.
-zur Sicherung des Lebensunterhalts (inkl. Mehrbedarf 42€):               288,99€
-Kosten für Unterkunft und Heizung:                                                  208,44€
-Einkommensbereinigung (mich):                                                     - 30,00€
-Sonstiges Einkommen (mich):                                                          121,45€

Ich denke, für den Monat Nov.2007 steht mir den Zuschuss vom JobCenter zu, da ich zu wenig verdiente. Nach meiner Meinung dieser Berechnung des Bescheids ist viel zu viel,was mir vom JobCenter verlangt. Wieviel Zuschuss steht mir zu und wieviel muss ich zurückzahlen?

Danke für ihre Hilfe im Voraus!
Margaretkak70
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schweitzer
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Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen/Hartz/Zuschuss/zurückzahlen
Antwort #1 - 30.03.2008 um 12:25:07
 
Hallo Margareta,

ich weiß nicht, ob Du hier in diesem Forum eine wirklich befriedigende Antwort zu Deinem Problem bekommen kannst. Es geht ja um eine sehr einzelfallspezifische, nicht ausländerrechtliche Sache. -

Ich kann Probleme, wie Dein hier geschildertes eigentlich immer nur dann einigermaßen beurteilen, wenn ich die ALG II-Bescheide wirklich vor mir sehe.

Die von Dir hier gemachten Angaben beziehen sich nun zum Teil nur auf Dich, zum tei auch auf Deine Tochter- Da ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, müsste man für jeden Monat alle Einkünfte und Bedarfe geneüberstehend betrachten können.

Noch menr erschwert wird das Ganze, als dass die ARGEN bei Einkommen eigentlich Freibeträge zugestehen müssen, die dem Betreffenden zusätzlich zu (ergänzend) gezahlten Leistungen zustehen. Dazu finde ich in Deinen Ausführungen gar nichts.

Um es nicht zu verwirrend zu machen:

Wende Dich am besten an eine Sozialberatungsstelle bei Dir in er Nähe (oft bei den Wohlfahrtsverbänden) - ggf. erkundige Dich nach Beratungsstellen des Arbeitslosenverbandes.

Ansonsten gibt es
hier

(blaues bitte anklicken - das ist ein link!) ein spezielles Diskussionsforum zu Problemen mit ALG II und Sozialhilfe. Evtl. könntest Du dort anfragen oder zumindest einen Hinweis auf eine kompetente Ansprechstelle in Deiner Nähe bekommen.

Versuche bitte diese Alternativen, vor allem, wenn Du hier wirklich keine weitergehenden, oder Dir konkret helfenden Infos bekommst.


=schweitzer=


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