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Aufenthaltsstatus nach einem Jahr (Gelesen: 1.823 mal)
schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsstatus nach einem Jahr
23.03.2008 um 14:10:19
 
Ich,deutsche ,bin seit 2005 mit einem tunesier verheiratet.
Seit 7/2007 ist er hier in Deutschland,bei mir.
Weil man uns eine Scheinehe unterstellte,bekam er nur ein Jahr aufenthalt.
nun meine Frage:
Welchen aufenthaltstatus hat meine Mann wenn das Jahr rum ist?
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.03.2008 um 14:25:38
 
schnucki schrieb am 23.03.2008 um 14:10:19:
eil man uns eine Scheinehe unterstellte,bekam er nur ein Jahr aufenthalt. 

Hallo Schnucki,

es nicht nicht ungewöhnlich, dass die erste AE nur eine Gültigkeit von einem Jahr hat, es ist sogar sehr üblich.

Kurz vor Ablauf der AE solltet ihr diese einfach verlängern lassen.

Gruß,

maki
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.03.2008 um 14:27:05
 
schnucki schrieb am 23.03.2008 um 14:10:19:
Welchen aufenthaltstatus hat meine Mann wenn das Jahr rum ist?  

Den gleichen wie bisher: § 28 Abs. 1 Nr. 1. Die AE wird ganz normal verlängert; Verlängerung zwischen 1 und 3 Jahren. Alles ist möglich.

Zitat:
es nicht nicht ungewöhnlich, dass die erste AE nur eine Gültigkeit von einem Jahr hat, es ist sogar sehr üblich.

Wenn kein Scheineheverdacht vorliegt, ist es eher unüblich.

trixie
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.03.2008 um 15:24:09
 
Danke,für eure antworten Zwinkernd
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