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Herrausförderungsfrage (Gelesen: 1.116 mal)
mbreighith
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Herrausförderungsfrage
20.03.2008 um 00:38:47
 
Hallo zusammen,

schön, man kommt hier sicher vorran, danke! Daumen hoch

mein Fall ist vielleicht eine Herrausförderung:

also, ich habe in BRD für 11,5 Jahren gelebt, in der zeit habe ich mein Studium abgeschlossen und dazwischen habe ich auch gejobbt und Steuer/Rente bezahlt.

Nach dem Studium habe ich nach arbeit gesucht in BRD ohne erfolg, deshalb habe ich BRD  verlassen, und nach 24Monaten dürfte ich die Rentenversicherung – Rückzahlung beantragt, das geld habe ich noch nicht bekommen, antrag ist noch in bearbeitung.
In der zwischen zeit habe ich eine Stelle in BRD gefunden, und nun stellt sich die Frage, soll ich den Antrag wegen der Rentenversicherung wiederrufen, oder spielt es keine Rolle?

Bei der ABH würde mir gesagt, von den 11,5Jahren wird mir nur 5Jahren angerechnet, und somit muss ich noch 3 Jahren leben, bevor die Einbürgerung beantrage, stimmt es? Welscher Einfluss hat den Antrag auf die Rentenversicherung?

Bitte um schnelle Antworten!!!!

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Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Herrausförderungsfrage
Antwort #1 - 21.03.2008 um 13:00:24
 
Da nur die Arbeitnehmerbeiträge zur RV erstattet werden, ist die Erstattung auf jeden Fall ein großes Verlustgeschäft!

Ich würde den Antrag daher sofort schriftlich per Einschreiben zurücknehmen. Anträge auf Sozialleistungen zurückzunehmen ist jederzeit möglich! Die Erstattung ist m.E. ohnehin ausgeschlossen, wenn du erneut in D eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen hast.

Die Ansprüche auf Rente bleiben dir dann erhalten für einen späteren Rentenbezug in D oder einem Land der EU oder einen sonstigen Land mit dem ein Rentenabkommen besteht. Die Auszahlung dürfte bei erneuter Rückkehr in ein Land ohne Rentenabkommen später dann immer noch möglich sein, dir geht nichts verloren.

Geh am besten zu einer Rentenberatungsstelle und frag nach:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de
> Beratungsstellen

gc
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