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Eheschließung vor dem Sharia-Gericht (Gelesen: 16.796 mal)
Shanata
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29.02.2008 um 15:43:34
 
Hallo!

Ich (Deutsche) möchte meinen Schatz (Malediver) in seiner Heimat heiraten.
Die Ehe soll vor dem maledivischen Sharia-Gericht geschlossen werden.

Meine Fragen:
- ist die Ehe in D anerkannt?
- wenn nein, gibt es eine Möglichkeit für eine Anerkennung?
- wenn ja, was ist zu tun?
- wie lange dauert so etwas und wie sieht es mit den Kosten aus?

Ich freue mich über Antworten.

LG, Sh.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 29.02.2008 um 23:55:33
 
Zu 1 - Wenn die Eheschließung dem dortigen Landesrecht entspricht, dann dürfte sie auch in Deutschland anerkannt sein. Das müßte aber dem dortigen Standesamt/ der eheschließenden Institution auch bekannt sein.
Das dort aber nur muslimische Ehepartner heiraten dürfen, weißt Du  sicherlich, Du mußt also "konvertüren".

zu 2 - zu überlegen wäre eine Eheschließung im benachbarten Sri Lanka (hier im Forum hatten wir mal einen solchen Fall -> Suchfunktion), dann wäre der Religionsübertritt nicht erforderlich.

zu 3 und 4 - ?



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Shanata
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Antwort #2 - 01.03.2008 um 01:42:13
 
Hallo Saxonicus!

Danke erstmal für Deine Antwort.
Ich habe mich dort vor Ort noch nicht informiert. Werde aber im April runterfliegen. Ich denke, mit den dortigen Behörden kann sich mein Schatz in seiner Landessprache besser verständigen.  Durchgedreht

Dass dort nur muslimische Ehepartner heiraten dürfen, weiß ich. Das ist für mich überhaupt kein Problem.  Smiley

Die Bestimmungen der islamischen Sharia regelt alle Ehe- und Familienbeziehungen der 100%ig muslimischen Bevölkerung der Malediven.
Das heißt also, dass die Eheschließung dem dortigen Landesrecht entspricht.
Ich dachte, dass D vielleicht ein Problem aufgrund des Sharia-Gesetzes hat und deswegen vielleicht die Eheschließung in D nicht anerkannt sein sollte.
Bisher habe ich nur mal bei der Ausländerbehörde nachgefragt und dort erhielt ich die Antwort, dass diese Ehe nicht anerkannt sei.  

Falls also die Ehe in D doch anerkannt sein sollte, muß die Ehe denn noch bei der Deutschen Botschaft legalisiert werden?
Ich hab hier nämlich ein Merkblatt der Deutschen Botschaft vor mir liegen (Stand: Januar 2007), zur Einstellung der Legalisation und möglicherweise Urkundenprüfung auf dem Amtshilfeweg. Ich weiß nicht, mir ist das Deutsch zu kompliziert. Verstehe da irgendwie nur Bahnhof.  Traurig

Eine Eheschließung in Sri Lanka wäre eine Alternative, aber ich weiß nicht, ob daraus für uns irgendwelche Vorteile entstehen würden. Ja, vielleicht der kürzere Weg zur Deutschen Botschaft. Ist nämlich die gleiche!  Laut lachend

Ich werde jetzt trotzdem mal die Suchfunktion benutzen und Sri Lanka folgen.  Smiley
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janetm
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Antwort #3 - 01.03.2008 um 01:48:45
 
Da du das Merkblatt von der Botschaft ja schon ruf doch vielleicht einmal dort an und frag nach, die wissen über die Rechtmäßigkeit mit Sicherheit Bescheid.

Aloha
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Shanata
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Antwort #4 - 01.03.2008 um 02:47:37
 
Hallo janetm!

Das werde ich früher oder später auch tun.  Smiley

LG, Sh.
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Einbeck
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Antwort #5 - 01.03.2008 um 02:52:56
 
http://www.abenteuer-hochzeit.de/hia-iozean-malediven.htm
http://www.malediven-community.com/csb/forum.php?bid=forum&do=show&what=start&id...

Für nichtmuslimische deutsche Staatsangehörige ist eine Eheschließung vor einem maledivischem Standesamt nicht möglich.

Die Malediven werben mit "Wiederheirat" renewal from vows

There is no better place to renew one’s love than at this island paradise. Repeat you vows to one another in a ceremony of your own choosing, or let us plan a traditional, symbolic Maldivian ceremony officiated by our island “headman”. US$385.00 per couple

Eine Ausage hier:
http://www.reisebuero-breuninger.de/hochzeitsreisen/indischer%20ozean/malediven....
Heiraten auf den Malediven: Unterlagen
Für verliebte Paare bieten einige Resorts auf den Malediven etwas ganz besonderes: Eine romantische Heirat unter der maledivischen Sonne. Verschiedene Zeremonien direkt am Strand oder ganz romantisch im Sonnenuntergang. Zu beachten ist allerdings, dass es sich hierbei nur um eine Zeremonie handelt. Eine Heirat auf den Malediven hat in Deutschland keine juristische Gültigkeit. Es wird daher empfohlen, vorher bereits in Deutschland zu heiraten.
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Shanata
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Antwort #6 - 01.03.2008 um 04:35:24
 
Hallo Einbeck!

Danke für die Mühe mit all meinen mir bereits bekannten und amüsanten Links.  Durchgedreht
Allerdings könnte ich mich aufregen, wenn ich so ein schwachsinniges Kekritzle lese, wie, für Christen seien die Frauen der Malediven bis heute tabu.
Hier in D gibt es sogar ein Ehepaar, ER Deutscher und SIE Malediverin.  Cool

Also, ich fahre nicht auf diese "Wiederheirat" ab. Ich meine es Ernst.
Bis jetzt hat mich hier noch keiner nach meiner Religion gefragt.  Augenrollen
Schon gewusst? Es gibt auch deutsche Muslime!  Smiley

LG, Sh.
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Antwort #7 - 01.03.2008 um 10:12:12
 
Dann solltest du kein Problem haben. Nach der Heirat muss die Eheurkunde bei der deutschen Botschaft legalisiert werden. Da meines Wissens die Malediven nicht zu den Staaten mit sog. "unsicherem Urkundswesen" gehören, sollte das relativ schnell möglich sein.

Kosten für die Legalisierung sind nicht sonderlich hoch, allerdings muss die Urkunde vorher übersetzt werden, also so 100 - 200 € würde ich dafür einplanen.
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Antwort #8 - 01.03.2008 um 10:45:27
 
Shanata schrieb am 01.03.2008 um 04:35:24:
Allerdings könnte ich mich aufregen, wenn ich so ein schwachsinniges Kekritzle lese, wie, für Christen seien die Frauen der Malediven bis heute tabu.
Hier in D gibt es sogar ein Ehepaar, ER Deutscher und SIE Malediverin.Cool

Nun ist es aber allgemein übliche Praxis in den islamischen Ländern (und es steht auch so im Koran), daß ein Nicht-Moslem keine Müslima heiraten darf.
Ein weitere Fakt ist, daß nicht jede Insel von Ausländern betreten werden darf, das geschieht auch, um unerwünschte Kontakte zu den Einheimischen zu unterbinden.

Daß die Erwähnung "Scharia-Gericht" dem Einen oder Anderen kalte Schauer über den Rücken jagt und an Hand abhacken, köpfen und steinigen denken läßt, solltest Du verstehen. Dem Otto Normal Europäer oder Asiaten dürften derartige Institutionen ziemlich gruselig erscheinen.

Daß es, wie Du schreibst, ein maledivisch-deutsches Paar in Deutschland gibt, sagt ja nun nichts darüber aus welcher Religion beide angehören und wo sie geheiratet haben.
Bei einer Eheschließung in Sri Lanka z.B wird man sich einen S*****  für die Religionszugehörigkeit der Beteilgten interessieren.
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« Zuletzt geändert: 01.03.2008 um 10:59:58 von Saxonicus »  

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Antwort #9 - 01.03.2008 um 11:48:37
 
Saxonicus schrieb am 01.03.2008 um 10:45:27:
Nun ist es aber allgemein übliche Praxis in den islamischen Ländern (und es steht auch so im Koran), daß ein Nicht-Moslem keine Müslima heiraten darf.


Also zum Einen will SIE ja IHN heiraten; und das funktioniert sehr wohl im Islam.

Saxonicus schrieb am 01.03.2008 um 10:45:27:
Daß die Erwähnung "Scharia-Gericht" dem Einen oder Anderen kalte Schauer über den Rücken jagt und an Hand abhacken, köpfen und steinigen denken läßt, solltest Du verstehen. Dem Otto Normal Europäer oder Asiaten dürften derartige Institutionen ziemlich gruselig erscheinen.


Und wieso soll ein Sharia-Gericht gruselig sein??? Das ist nun mal die Rechtsform dort, die die Eheschliessungen vollzieht. Das die Medien daraus ein Schreckgespenst machen reicht doch schon, oder?
Und ausserdem hat das mit dem Theman nichts zu tun.
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Antwort #10 - 01.03.2008 um 13:05:43
 
[quote author=Shanata link=1204296214/0#0 date=1204296214]Hallo!

Ich (Deutsche) möchte meinen Schatz (Malediver) in seiner Heimat heiraten.
Die Ehe soll vor dem maledivischen Sharia-Gericht geschlossen werden.


Hallo,

ich bin selbst Muslimin elhamdullilah, allerdings stellen sich  mir beim Durchlesen deines Beitrages viele Nackenhaare auf.

Ich möchte dir einige Fragen dazustellen, du muss sie nicht beantworten aber würde mich interessieren.

1) Hast du den Mann im Internet kennengelernt?
2) Hast du Ihn schonmal gesehen?
3) Bist du konvertiert?
4) Weisst du was es heisst einen gläubigen Muslim zu heiraten, du also einige viele  Gewohnheiten die du aus der westlichen Welt gewohnt bist, einfach nicht machen kannst.
5) ist die bekannt, das Muslime aus Male sehr sehr konservativ sind?
6) Ich hoffe du stürzt dich in nichts rein, sondern bist überzeugt von dem was du tust..

Gruss
Zaraa
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Antwort #11 - 01.03.2008 um 13:55:51
 
@Zaraa

bitte stelle solche Fragen per PN oder per Mail.

Das sind sehr persönliche Fragen, die nicht unbedingt die
breite Userschaft etwas angehen und auch nicht zur Auf-
klärung des Sachverhaltes beitragen.

Gruß

Tippi
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Antwort #12 - 01.03.2008 um 18:18:58
 
H(a)i,

Reni schrieb am 01.03.2008 um 10:12:12:
Eheurkunde bei der deutschen Botschaft legalisiert werden.

Die ist aber in Sri Lanka.

Reni schrieb am 01.03.2008 um 10:12:12:
Da meines Wissens die Malediven nicht zu den Staaten mit sog. "unsicherem Urkundswesen" gehören,

Shanata schrieb am 01.03.2008 um 01:42:13:
Ich hab hier nämlich ein Merkblatt der Deutschen Botschaft vor mir liegen (Stand: Januar 2007), zur Einstellung der Legalisation und möglicherweise Urkundenprüfung auf dem Amtshilfeweg. Ich weiß nicht, mir ist das Deutsch zu kompliziert. Verstehe da irgendwie nur Bahnhof.  

Das Problem ist aber, das die Botschaft alle Urkunden aus ihrem Amtsbezirk nicht legalisiert, sonder nur im Rahmen der Amtshilfe inhaltlich überprüft. Das Thema taucht regelmäßig im Chat auf.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Antwort #13 - 01.03.2008 um 18:42:44
 
@ SigSag

Im Übrigen hatte ich ich diesen alten Fred noch im Kopf.

Beitrag von groviv
08.05.2007

Nur eine Heirat dort ist fast unmöglich, da ich kein Moslem bin, dies dort aber die Staatsreligion ist (alle anderen Religionen sind dort nicht nur nicht erwünscht, sondern verboten). 
Eine Ehe zwischen einem Moslem und einer Heidin wäre möglich, wird dort aber nicht registriert und ein offizielles Hochzeitsdokument bekommt man in solch einem Fall auch nicht.

Somit war die Hochzeit in Sri Lanka für uns das naheliegenste.



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« Zuletzt geändert: 01.03.2008 um 18:59:53 von Saxonicus »  

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Antwort #14 - 02.03.2008 um 07:16:19
 
Reni schrieb am 01.03.2008 um 10:12:12:
Dann solltest du kein Problem haben. Nach der Heirat muss die Eheurkunde bei der deutschen Botschaft legalisiert werden. Da meines Wissens die Malediven nicht zu den Staaten mit sog. "unsicherem Urkundswesen" gehören, sollte das relativ schnell möglich sein.

Kosten für die Legalisierung sind nicht sonderlich hoch, allerdings muss die Urkunde vorher übersetzt werden, also so 100 - 200 € würde ich dafür einplanen.


Hallo Reni!
Die Kosten hierfür sind ja relativ gering. Das Problem aber ist, wie garfield2008 schreibt, dass die Deutsche Botschaft in Sri Lanka auch für die Malediven zuständig ist. Da diese Botschaft die Legalisation eingestellt hat, macht es uns damit schwieriger.  Griesgrämig
Schade, dass die Malediven keine eigene Deutsche Botschaft haben. Griesgrämig

garfield2008 schrieb am 01.03.2008 um 18:18:58:
Das Problem ist aber, das die Botschaft alle Urkunden aus ihrem Amtsbezirk nicht legalisiert, sonder nur im Rahmen der Amtshilfe inhaltlich überprüft. Das Thema taucht regelmäßig im Chat auf.


Hallo garfield2008!
Was heißt "inhaltlich überprüft" genau? Wird dadurch die Urkunde auch legalisiert und wie lange dauert so etwas über die Amtshilfe? Wie sind hier die Kosten?

Saxonicus schrieb am 01.03.2008 um 10:45:27:
Nun ist es aber allgemein übliche Praxis in den islamischen Ländern (und es steht auch so im Koran), daß ein Nicht-Moslem keine Müslima heiraten darf.
Ein weitere Fakt ist, daß nicht jede Insel von Ausländern betreten werden darf, das geschieht auch, um unerwünschte Kontakte zu den Einheimischen zu unterbinden.

Daß die Erwähnung "Scharia-Gericht" dem Einen oder Anderen kalte Schauer über den Rücken jagt und an Hand abhacken, köpfen und steinigen denken läßt, solltest Du verstehen. Dem Otto Normal Europäer oder Asiaten dürften derartige Institutionen ziemlich gruselig erscheinen.

Daß es, wie Du schreibst, ein maledivisch-deutsches Paar in Deutschland gibt, sagt ja nun nichts darüber aus welcher Religion beide angehören und wo sie geheiratet haben.
Bei einer Eheschließung in Sri Lanka z.B wird man sich einen S*****  für die Religionszugehörigkeit der Beteilgten interessieren.  


Hallo Saxonicus!
Sorry, ich habe mich etwas unklar ausgedrückt. Ich meine natürlich, ein Christ kann eine Muslimin heiraten, wenn er vorher zum Islam konvertiert.
Damit ein Christ eine maledivische Frau kennenlernt und sich in sie verliebt, dazu muß er keine Insel betreten, wozu er vorher eine "Genehmigung" beantragen muß. Dazu reicht bereits ein Trip nach Male. Smiley Die Medien sind typisch und Berichte aus den Reisebüchern meist veraltet und entspricht somit nicht mehr dem heutigen Stand. Ebenso ist es nicht mehr aktuell, dass auf den Touristeninseln der Zutritt maledivischer Familien, geschweigedenn einheimischer Frauen verboten ist. Mittlerweile werden sogar einheimische Frauen an den Bars offiziell als Angestellte beschäftigt.  Smiley

Mich schreckt das Sharia-Gesetz nicht ab.

Das Deutsch-Maledivische Ehepaar in Deutschland ist muslimisch.  Smiley

Saxonicus schrieb am 26.10.1973 um 00:22:16:
Nur eine Heirat dort ist fast unmöglich, da ich kein Moslem bin, dies dort aber die Staatsreligion ist (alle anderen Religionen sind dort nicht nur nicht erwünscht, sondern verboten).  
Eine Ehe zwischen einem Moslem und einer Heidin wäre möglich, wird dort aber nicht registriert und ein offizielles Hochzeitsdokument bekommt man in solch einem Fall auch nicht.

Somit war die Hochzeit in Sri Lanka für uns das naheliegenste.

Nun, nicht alle Malediver können sich mit der "verbotenen" Religionsfreiheit anfreunden. Es gibt auch Malediver, die "Christen" sind. Ich brauche dazu aber keine Aufklärung. Ich weiß über die dramatischen Folgen Bescheid.  Griesgrämig
Ich weiß nicht, was diese Informationen hier sollen. Ich will meinen Schatz in seiner Heimat heiraten, als Muslimin.

SigSag schrieb am 01.03.2008 um 11:48:37:
Also zum Einen will SIE ja IHN heiraten; und das funktioniert sehr wohl im Islam.

Und wieso soll ein Sharia-Gericht gruselig sein??? Das ist nun mal die Rechtsform dort, die die Eheschliessungen vollzieht. Das die Medien daraus ein Schreckgespenst machen reicht doch schon, oder?
Und ausserdem hat das mit dem Theman nichts zu tun.


Hallo SigSag!
Vielen Dank für Deinen Beitrag.  Smiley
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Antwort #15 - 02.03.2008 um 08:15:01
 
Shanata schrieb am 02.03.2008 um 07:16:19:
Was heißt "inhaltlich überprüft" genau?


Hier eine kleine Info:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135418051/0

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Antwort #16 - 02.03.2008 um 08:43:31
 
trixie schrieb am 02.03.2008 um 08:15:01:


Danke, trixie.
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Antwort #17 - 02.03.2008 um 18:50:25
 
Wie ist denn die Rechtslage in D, wenn wir unser 1. Baby bekommen und unsere Ehe bis dahin nicht legalisiert ist? Wird dann unser Baby in D als "unehelich" erklärt?  Griesgrämig

Wie sieht es mit der Geburtsurkunde unseres Babys aus? Steh dann nur ich drin als Mama ohne Papa samt meinem gebürtigen Familiennamen? Ich will nämlich den Familiennamen von meinem Schatz annehmen und dann soll auch unser Baby natürlich den Namen tragen. Ich hoffe, jemand kann mich darüber aufklären.

Übrigens will ich unser Baby in D gebären. In den Malediven ist zwar die Säuglingssterblichkeit mittlerweile gesunken, aber ich traue mich trotzdem nicht. Allein die Geburt bereitet mir große Angst. Das heißt aber dann, dass Papa bei der Geburt in D nicht dabei sein darf, solange unsere Ehe bis dahin nicht legalisiert ist. Richtig? Griesgrämig

Na toll, vorher darf er wahrscheinlich nicht rein und wie lange es dauern könnte, bis er nach der Geburt nach D zum Kind darf ist vermutlich auch unklar??? Das heißt dann, Baby packen und ab zurück nach Male. Hilfe, das macht mir Angst, weil ich mir unsicher bin, wie unser Baby auf das tropische Klima dort reagiert, wenn es noch so klein ist.  Griesgrämig

LG, Sh.
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Antwort #18 - 02.03.2008 um 19:00:16
 
Mal eine Frage am Rande bzgl. der FZF zur deutschen Ehegattin.

Hat dein Mann bzw. dein künftiger Mann bereits den Erwerb der Sprachkenntnisse hinter sich? Wenn nein, dann dürfte eine neue Hürde auf euch zukommen.

Findet die FZF nach der Geburt zum deutschen Kind statt, müßte er keine Sprachkenntnisse vorweisen.

Shanata schrieb am 02.03.2008 um 18:50:25:
wie unser Baby auf das tropische Klima dort reagiert, wenn es noch so klein ist.  

Naja, das haben Babys so an sich, dass sie klein sind. Kenne eigentlich keine großen Babys.  Laut lachend

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Antwort #19 - 02.03.2008 um 21:42:32
 
trixie schrieb am 02.03.2008 um 19:00:16:
Mal eine Frage am Rande bzgl. der FZF zur deutschen Ehegattin.

Hat dein Mann bzw. dein künftiger Mann bereits den Erwerb der Sprachkenntnisse hinter sich? Wenn nein, dann dürfte eine neue Hürde auf euch zukommen.

Findet die FZF nach der Geburt zum deutschen Kind statt, müßte er keine Sprachkenntnisse vorweisen.


Naja, das haben Babys so an sich, dass sie klein sind. Kenne eigentlich keine großen Babys.  Laut lachend

trixie


Hallo Trixie!

Ich habe mich mal wieder doof ausgedrückt. Ich kenne eigentlich auch keine großen Babys.  Durchgedreht Was ich meinte war, wenn ich bereits kurz nach der Geburt mit dem Baby zu meinem Schatz abdüse.

Mist, an die Sprachkenntnisse hab ich in dem Moment gar nicht gedacht. Mein Schatz kann einige Worte und vereinzelte Sätze in Deutsch, aber zu wenig für eine Verständigung. Da haben wir in den Malediven ein Problem. Sobald er in D ist, will er einen Deutsch-Sprachkurs besuchen.

Nun bin ich gerade irritiert: Als "verheirateter" Papa muß er für eine FZF zum Kind auch keine Sprachkenntnisse vorweisen oder doch? Wie lange dauert eine FZF zum Kind in etwa, bis er einreisen darf? Ich denke, vor der Geburt unseres Babys beantragen geht wohl nicht, wegen der Geburtsurkunde oder doch? Wie sieht es bei einer FZF zum Kind mit der Legalisierung unserer Heiratsurkunde aus? Müssen wir darauf warten oder kann er gleich einreisen, sobald die anderen Unterlagen geprüft sind?

Wenn er zuerst "nur" die Heiratsurkunde legalisieren lässt und dann nach der Geburt unseres Babys das Visum für die FZF zum Kind beantragt, geht nicht oder? Wir wünschen uns, dass unser Baby auch in D ehelich ist. Wie hört sich das denn an: "Uneheliches Kind"!  Griesgrämig

Sorry für die vielen Fragen.

LG, Sh.
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Antwort #20 - 02.03.2008 um 22:03:30
 
Shanata schrieb am 02.03.2008 um 21:42:32:
Als "verheirateter" Papa muß er für eine FZF zum Kind auch keine Sprachkenntnisse vorweisen oder doch?  

Unabhängig davon, ob ihr nun verheiratet seid oder nicht, muß er bei der FZF zum deutschen Kind keine Sprachkenntnisse haben. Wieso auch? Was möchte er auch mit dem Kind reden, außer lala, lulu, babelbabel usw. Wenn es euch gelingt, die Heirat vor der Geburt anerkennen zu lassen, dürfte die Sache mit der FZF zum Kind leichter sein, da da er als Vater eines ehelich geborenen Kindes gilt. Vor der Geburt, könnte nur das Visum zur FZF zur deutschen Ehefrau beantragt werden. Da benötigt er wieder einen Sprachnachweis, denn mit der Babysprache kommt er ja nicht weit.

Ob es nun Sinn macht, eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abzugeben, wenn die Heiratsurkunde noch nicht geprüft und anerkannt ist, vermag ich hier nicht zu sagen. Vielleicht äußern sich noch die Experten und sagen dir, welcher Weg in welcher Reihenfolge einzuschlagen ist, sofern das
kleine
Baby euch keinen Strich durch die Rechnung macht.

trixie
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Antwort #21 - 02.03.2008 um 22:39:15
 
trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:
Was möchte er auch mit dem Kind reden, außer lala, lulu, babelbabel usw.

Laut lachend Unser süsser kleiner Schatz wird als Sprachgenie aufwachsen!
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trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:
Wenn es euch gelingt, die Heirat vor der Geburt anerkennen zu lassen, dürfte die Sache mit der FZF zum Kind leichter sein, da da er als Vater eines ehelich geborenen Kindes gilt.

Wieso leichter? Ich bin verwirrt. Stehen denn die Chancen schlechter mit der FZF zum Kind, solange unsere Ehe nicht anerkannt ist? Oder was kommt hier alles auf uns zu?

trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:
Vor der Geburt, könnte nur das Visum zur FZF zur deutschen Ehefrau beantragt werden. Da benötigt er wieder einen Sprachnachweis, denn mit der Babysprache kommt er ja nicht weit.

Tja, das ist nicht so einfach, dass er weder bei mir noch bei der Geburt unseres Babys mit dabei sein darf. Zu dumm aber auch, dass sich der genaue Geburts-Tag nicht voraussehen lässt. Ich hab gehofft, wenn wir die FZF zum Kind vor der Geburt beantragen, dass er dann wenigstens 1 Tag vor der Geburt einreisen dürfte, um bei der Geburt unseres Babys dabei sein zu können. Ich weiß immer noch nicht, wie lange die FZF zum Kind sich hinzieht, bis er endlich einreisen darf, um bei Kind und Mutter sein zu dürfen. Besteht denn keine Möglichkeit, so dass er gleich nach der Geburt losdüsen darf? Ich muß hier nur wieder an die Geburtsurkunde denken, die man ja für das Visum benötigt, aber so schnell gelangt die wohl schlecht von D zur Botschaft nach Sri Lanka.

trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:
Ob es nun Sinn macht, eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abzugeben, wenn die Heiratsurkunde noch nicht geprüft und anerkannt ist, vermag ich hier nicht zu sagen. Vielleicht äußern sich noch die Experten und sagen dir, welcher Weg in welcher Reihenfolge einzuschlagen ist,

Das würde mir sicher weiterhelfen.

trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:
sofern das
kleine
Baby euch keinen Strich durch die Rechnung macht.

Ich befürchte, ich steh total auf der Leitung. Wie meinst Du das schon wieder?

Wenn unsere Ehe legalisiert und anerkannt ist, braucht mein Schatz dann als Ehemann + Papa für das Visum zur FZF zum Kind von MIR eine Verpflichtungserklärung? Muß er SEIN Vermögen darlegen?
Und wie ist es, solange unsere Ehe nicht legalisiert und anerkannt ist?

LG, Sh.  Smiley
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« Zuletzt geändert: 02.03.2008 um 23:02:09 von Shanata »  
 
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Antwort #22 - 02.03.2008 um 23:07:48
 
Shanata schrieb am 02.03.2008 um 22:39:15:
Stehen denn die Chancen schlechter mit der FZF zum Kind, solange unsere Ehe nicht anerkannt ist?  

Shanata schrieb am 02.03.2008 um 22:39:15:
Ich befürchte, ich steh total auf der Leitung. Wie meinst Du das schon wieder?  


Schlechter sicherlich nicht. Ich meine der bürokratische Aufwand ist geringer, wenn ihr bereits verheiratet seid und die Ehe anerkannt ist; keine Sorgerrechtserklärung, keine Vaterschaftsanerkennung.


Shanata schrieb am 02.03.2008 um 22:39:15:
braucht mein Schatz dann als Ehemann + Papa für das Visum zur FZF zum Kind von MIR eine Verpflichtungserklärung? Muß er SEIN Vermögen darlegen?  

Nein!

Shanata schrieb am 02.03.2008 um 22:39:15:
Und wie ist es, solange unsere Ehe nicht legalisiert und anerkannt ist?
 

... wird er auf das Visum zur FZF zur deutschen Ehefrau warten müssen. Wenn das Kind schon auf der Welt ist, dann eben FZF zum deutschen Kind.  Zwinkernd

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Antwort #23 - 02.03.2008 um 23:19:54
 
trixie schrieb am 02.03.2008 um 23:07:48:
... wird er auf das Visum zur FZF zur deutschen Ehefrau warten müssen. Wenn das Kind schon auf der Welt ist, dann eben FZF zum deutschen Kind.  Zwinkernd


Nun hab ich aber grad dumm geschaut, als ich das gelesen hab.  Laut lachend
Ich meinte die Frage in Bezug auf unser gegenseitiges Vermögen?  Smiley
Wie steht's damit, solange unsere Ehe nicht legalisiert und anerkannt ist?

LG, Sh.
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Antwort #24 - 02.03.2008 um 23:30:53
 
Shanata schrieb am 02.03.2008 um 23:19:54:
Wie steht's damit, solange unsere Ehe nicht legalisiert und anerkannt ist?  

Irgendwie drehen wir uns im Kreis! Nach einmal ganz langsam zum Mitschreiben:

Ohne anerkannte Ehe keine FZF zur Ehefrau!

Auch wenn die Ehe ein Vermögen gekostet hat, braucht weder dein Mann noch du Vermögen nachweisen. Wie kommst du denn darauf? Dass du ihm lieb und teuer bist, ist schon genug.  Laut lachend

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Antwort #25 - 02.03.2008 um 23:42:37
 
trixie schrieb am 02.03.2008 um 23:30:53:

Irgendwie drehen wir uns im Kreis! Nach einmal ganz langsam zum Mitschreiben:

Ohne anerkannte Ehe keine FZF zur Ehefrau!

Auch wenn die Ehe ein Vermögen gekostet hat, braucht weder dein Mann noch du Vermögen nachweisen. Wie kommst du denn darauf? Dass du ihm lieb und teuer bist, ist schon genug.  Laut lachend

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Ok, jetzt ich haben verstanden.  Smiley
Ich dachte halt nur, weil ich immer wieder mal was vom Vermögen lese.  Traurig
Ich bringe alles durcheinander.  Traurig
Ich sehe schon, ich werde alt. Noch 11 Monate und mein "nächster" voller Runder trägt nen 4er.  Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt

Jetzt nochmal zurück zur Eheschließung vor dem Sharia-Gericht:
Wenn unsere Ehe nach maledivischer Rechtsform vor dem Sharia-Gericht geschlossen wird, ist eine Legalisation und Anerkennung für D auf dem Amtshilfeweg über die Deutsche Botschaft in Colombo "aufjedenfall" möglich. Richtig?
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« Zuletzt geändert: 03.03.2008 um 00:01:16 von Shanata »  
 
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Antwort #26 - 03.03.2008 um 04:59:30
 
Kann mich jemand über die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung aufklären?

Ich sitz in D - mein Schatz sitzt in den Malediven:

- Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft in Sri Lanka?
- Abgabe meiner Zustimmungserkärung ebenso bei der Botschaft?

- WO müssen wir unsere gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben?
- Können wir das gemeinsam bei der Botschaft erledigen?

Ist das ALLES ZUSAMMEN am selben Tag bei Antragstellung auf FZF zum Kind möglich?
Die Heiratsurkunde wäre natürlich auch noch da, die aber erst legalisiert und anerkannt werden muss. Wenn dies noch vor der Geburt möglich wäre, bevor wir nach der Geburt die FZF zum Kind beantragen, wäre uns lieber.

Ich hoffe auf Eure Ratschläge!  Smiley

LG, Sh.
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Antwort #27 - 03.03.2008 um 17:02:44
 
Shanata schrieb am 02.03.2008 um 22:39:15:
Tja, das ist nicht so einfach, dass er weder bei mir noch bei der Geburt unseres Babys mit dabei sein darf. Zu dumm aber auch, dass sich der genaue Geburts-Tag nicht voraussehen lässt. Ich hab gehofft, wenn wir die FZF zum Kind vor der Geburt beantragen, dass er dann wenigstens 1 Tag vor der Geburt einreisen dürfte, um bei der Geburt unseres Babys dabei sein zu können. Ich weiß immer noch nicht, wie lange die FZF zum Kind sich hinzieht, bis er endlich einreisen darf, um bei Kind und Mutter sein zu dürfen. Besteht denn keine Möglichkeit, so dass er gleich nach der Geburt losdüsen darf? Ich muß hier nur wieder an die Geburtsurkunde denken, die man ja für das Visum benötigt, aber so schnell gelangt die wohl schlecht von D zur Botschaft nach Sri Lanka.

Was hälst Du von der Idee das Kind in Sri Lanka auf die Welt zu bringen, wo der Vater bei der Geburt anwesend sein könnte und sich die deutsche Botschaft gleich um die Ecke befindet, wo er unmittelbar nach der Geburt des Kindes seine FZF nach Deutschland beantragen kann.
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Antwort #28 - 03.03.2008 um 17:29:29
 
Saxonicus schrieb am 03.03.2008 um 17:02:44:

Was hälst Du von der Idee das Kind in Sri Lanka auf die Welt zu bringen, wo der Vater bei der Geburt anwesend sein könnte und sich die deutsche Botschaft gleich um die Ecke befindet, wo er unmittelbar nach der Geburt des Kindes seine FZF nach Deutschland beantragen kann.


Hallo Saxonicus!
Im ersten Moment war ich happy als ich Deine Idee hier gelesen habe, aber genauso schnell war ich wieder down. Ich kann nicht voraussehen, wann das Baby kommt. Im letzten Moment können wir schlecht nach Sri Lanka düsen. Im Nachhinein steht noch in der Geburtsurkunde unter Geburtsort: Über den Wolken. Wochenlang oder gar Monatelang nach Sri Lanka ziehen erscheint auch unmöglich.

Übringens, man bedenke, dass es sich dann um die Geburtsurkunde unseres Babys um eine sri lankische Geburtsurkunde handeln würde und somit müsste auch diese Geburtsurkunde erst über dem Amtshilfeweg überprüft werden. Das heisst also, trotzdem warten. Die längste Warterei wird wohl die Überprüfung unserer maledivischen Heiratsurkunde in Anspruch nehmen...
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« Zuletzt geändert: 03.03.2008 um 17:44:53 von Shanata »  
 
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Antwort #29 - 03.03.2008 um 20:07:39
 
Shanata schrieb am 03.03.2008 um 17:29:29:
Übringens, man bedenke, dass es sich dann um die Geburtsurkunde unseres Babys um eine sri lankische Geburtsurkunde handeln würde und somit müsste auch diese Geburtsurkunde erst über dem Amtshilfeweg überprüft werden. Das heisst also, trotzdem warten. Die längste Warterei wird wohl die Überprüfung unserer maledivischen Heiratsurkunde in Anspruch nehmen...

Die Überprüfung/Legalisierung der srilankischen Geburtsurkunde dürfte, weil vor Ort augestellt, weitaus unproblematischer und schneller zu bewerkstelligen sein, als die der maledivischen Heiratsurkunde und damit wäre auch die Wartezeit zur FZF wesentlich verkürzt.
Weiterhin ließen m.E. sich auch Kosten (Vertrauensanwalt) und Zeit sparen, weil Dein Mann die Behördenlauferei für die Apostillierung der Geburtsurkunde bei den SL-Behörden (Innenministerium), selbst erledigen könnte.
Falls die Geburt in einem renommierten Krankenhaus stattfindet (wovon ich ausgehe), dürften sich auch die Zweifel an der Echtheit der Urkunde ohnehin in Grenzen halten.
Danach wäre die Passaustellung für den Zwerg und die Erteilung des Visums zur FZF für Deinen Mann bei der D-Botschaft sicherlich kurzfristig machbar (da ja die Geburtsurkunde und der Pass des deutschen Kindes zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung für das FZF-Visum ausreicht).

Das ist ja nur so eine Idee aber vielleicht überlegenswert, vielleicht kommt dazu auch noch eine Einschätzung eines Experten.
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Antwort #30 - 03.03.2008 um 22:23:16
 
Saxonicus schrieb am 03.03.2008 um 20:07:39:
Danach wäre die Passaustellung für den Zwerg und die Erteilung des Visums zur FZF für Deinen Mann bei der D-Botschaft sicherlich kurzfristig machbar (da ja die Geburtsurkunde und der Pass des deutschen Kindes zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung für das FZF-Visum ausreicht). 


Bitte nicht zu viel versprechen, das Visa ist zustimmungspflichtig, die zu beteiligende innerdeutsche Ausländerbehörde muss der Visaerteilung zustimmen, dieses Verfahren ist etwas zeitaufwendig, auch weil Unterlagen per Diplo-Kurier und Post via BVA in Köln übersandt werden, die Postlauzeit liegt so manchmal schon schnell bei 2 Wochen. Manche Vertretungen haben auch nur alle 2 Wochen Kurier (ein- oder ausgehend).

Passausstellung für das Kind ist auch erst möglich nachdem die Namensfrage des Kindes geklärt ist,
evtl. ist neben Geburtsanzeige (Vaterschaftsanerkennnung falls kein eheliches Kind) auch noch die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich.
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Antwort #31 - 06.03.2008 um 16:48:50
 
Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 22:23:16:
Bitte nicht zu viel versprechen, das Visa ist zustimmungspflichtig, die zu beteiligende innerdeutsche Ausländerbehörde muss der Visaerteilung zustimmen,

Ist denn schon vorgekommen, dass ein Papa nicht zu seinem Kind nach D nachziehen durfte?  Griesgrämig

Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 22:23:16:
dieses Verfahren ist etwas zeitaufwendig, auch weil Unterlagen per Diplo-Kurier und Post via BVA in Köln übersandt werden, die Postlauzeit liegt so manchmal schon schnell bei 2 Wochen. Manche Vertretungen haben auch nur alle 2 Wochen Kurier (ein- oder ausgehend).

Das ist sehr aufbauend.  Griesgrämig

Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 22:23:16:
Passausstellung für das Kind ist auch erst möglich nachdem die Namensfrage des Kindes geklärt ist,
evtl. ist neben Geburtsanzeige (Vaterschaftsanerkennnung falls kein eheliches Kind) auch noch die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich.

Wie erfolgt die Namenserklärung?
Wie erfolgt die Eintragung in der Geburtsurkunde, wenn die Dokumente des Vaters zum Zeitpunkt der Geburt in den Malediven sind und er aber vorher nicht einreisen darf?

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Antwort #32 - 06.03.2008 um 17:03:50
 
Shanata schrieb am 06.03.2008 um 16:48:50:
Wie erfolgt die Namenserklärung? 


Namenserklärung erfolgt meistens mit der Geburtsanzeige.

Wenn Kind in Deutschland geboren wird, erfolgt die Geburtsanzeige beim Standesamt.

Eine Vaterschaftsanerkennung kann in Deutschland gegenüber dem Standesbeamten,
im Ausland gegenüber dem Beurkundungs-Sachbearbeiter des deutschen Konsulates erfolgen.

Der nichteheliche Vater wird in die Geburtsanzeige aufgenommen undin die Geburtsurkunde eingetragen, wenn eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt.

Zum Ablauf:
Vaterschaftsanerkennung beim Konsulat, Übersendung der Urkunde an Dich, Du legst die Urkunde beim Standesbeamten bei der Geburtsanzeige des Kindes mit vor.
Lasse dich doch vom Standesbeamten oder Konsulat beraten, viel sinnvoller und konkreter,
als allgemeine Antworten hier.
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Antwort #33 - 06.03.2008 um 17:52:44
 
Einbeck schrieb am 06.03.2008 um 17:03:50:
Namenserklärung erfolgt meistens mit der Geburtsanzeige.

Wenn Kind in Deutschland geboren wird, erfolgt die Geburtsanzeige beim Standesamt.

Eine Vaterschaftsanerkennung kann in Deutschland gegenüber dem Standesbeamten,
im Ausland gegenüber dem Beurkundungs-Sachbearbeiter des deutschen Konsulates erfolgen.

Der nichteheliche Vater wird in die Geburtsanzeige aufgenommen undin die Geburtsurkunde eingetragen, wenn eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt.

Zum Ablauf:
Vaterschaftsanerkennung beim Konsulat, Übersendung der Urkunde an Dich, Du legst die Urkunde beim Standesbeamten bei der Geburtsanzeige des Kindes mit vor.
Lasse dich doch vom Standesbeamten oder Konsulat beraten, viel sinnvoller und konkreter,
als allgemeine Antworten hier.


Danke für die Antworten.  Smiley
Ich werde mich vom Standesbeamten... beraten lassen.  

Ein Problem besteht auch dann, wenn unsere Ehe anerkannt ist und er zwar keine Vaterschaftsanerkennung braucht, aber ich muß in jedem Fall seinen Reisepass und seine Geburtsurkunde beim Standesamt vorlegen.

Problem, solange er nicht einreisen darf und deshalb seine Dokumente in den Malediven sind, kann ich sie schlecht beim Standesamt vorlegen. Wenn's gar nicht anders geht, muß ich schwanger zu ihm fliegen, seinen Reisepass und seine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde abholen, nach D zurückfliegen und nach der Geburt wieder zurück in die Malediven fliegen, denn er braucht schließlich seinen Reisepass und seine Geburtsurkunde für die FZF. Die Post ist mir aus Erfahrung zu unsicher.

Das ist ziemlich kompliziert.
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« Zuletzt geändert: 06.03.2008 um 18:05:22 von Shanata »  
 
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Antwort #34 - 24.04.2008 um 14:30:34
 
Hallo,

ich bin auch mit einem Malediver verheiratet. Haben auf den Malediven geheiratet. Ich hatte nur gelesen, dass Du einige Fragen dazu hattest. Sind vielleicht schon geklärt? Wenn nicht kann ich gerne helfen, soweit mir das möglich ist.

LG
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Antwort #35 - 25.04.2008 um 08:59:09
 
Hallo Shanata,

wenn dein Kind hier geboren wird und die Ehe nicht legalisiert ist, dann ist das Kind unehelich. War bei uns genauso. Mein Mann war allerdings auf Visa schon mit hier und hat dann eine Vaterschaftsanerkennung gemacht. Wir haben dann den Nachnamen von meinem Mann als zweiten Vornamen meines Sohnes gegeben. Somit hat er unsere beiden Nachnamen im Namen. (Bei einer Tochter wohl etwas schwieriger). Letztes Jahr wurde unsere Ehe hier anerkannt und unser Sohn wurde jetzt nachträglich als ehelich eingetragen.
Mit einem säugling auf die malediven fliegen ist kein so großes Problem unser Sohn war damals auch erst 3-4 Monate alt und hat alles super mitgemacht.

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Antwort #36 - 28.04.2008 um 21:45:43
 
garfield2008 schrieb am 01.03.2008 um 18:18:58:
H(a)i,

Die ist aber in Sri Lanka.


Das Problem ist aber, das die Botschaft alle Urkunden aus ihrem Amtsbezirk nicht legalisiert, sonder nur im Rahmen der Amtshilfe inhaltlich überprüft. Das Thema taucht regelmäßig im Chat auf.

mfg
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Hallo garfield.

Ich möchte Dich hiermit korrigieren. Das ist "nicht" korrekt, dass die Botschaft einfach mal so alle Urkunden aus ihrem Amtsbezirkt nicht mehr legalisiert. Die Malediven sind ein eigenständiger Staat und zählen "nicht" zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen. Die Urkunden aus den Malediven werden somit "nicht" über den Amtshilfeweg überprüft, sondern nach der Vorbeglaubigung durch das maledivische Aussenministerium durch die Botschaft in Sri Lanka wie sonst üblich ist "legalisiert".

LG, Sha
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Antwort #37 - 29.04.2008 um 20:40:21
 
H(a)i,

@Shanata:

In meinen Log von Chat taucht in den letzten fünf Jahren das Thema mindestens sechs mal von verschiedenen Fragestellern auf, die alle das Problem haten, das die Botschaft in Sri Lanka die maledivischen Dokumente nur im Rahmen der Amtshilfe überprüfen wollte. Wenn dies inzwischen anders sein sollte um so besser.

mfg
Thomas Böttcher
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Antwort #38 - 29.04.2008 um 21:03:34
 
garfield2008 schrieb am 29.04.2008 um 20:40:21:
H(a)i,

@Shanata:

In meinen Log von Chat taucht in den letzten fünf Jahren das Thema mindestens sechs mal von verschiedenen Fragestellern auf, die alle das Problem haten, das die Botschaft in Sri Lanka die maledivischen Dokumente nur im Rahmen der Amtshilfe überprüfen wollte. Wenn dies inzwischen anders sein sollte um so besser.

mfg
Thomas Böttcher


Das ist nicht erst inzwischen anders. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass die Botschaft in Sri Lanka tut was sie will, aber nicht mit uns! Dann kriegen sie es eben mit dem auswärtigen Amt zu tun. Ich habe sie sowieso bereits darauf hingewiesen. Inzwischen habe ich außerdem von einem deutschen Pärchen erfahren, die vor kurzem in Sri Lanka geheiratet haben und da wurde die sri lankische Heiratsurkunde nicht mal überprüft, sondern sofort anerkannt. Warum, weil es Deutsche sind? Es hackt gewaltig!  Ärgerlich
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Antwort #39 - 30.04.2008 um 09:17:29
 
Shanata schrieb am 29.04.2008 um 21:03:34:
Warum, weil es Deutsche sind?


Ja, warum nicht Zwinkernd

Die werden ja wohl eher nicht vor einem Sharia-Gericht heiraten wollen, und ausserdem....

Ich denke, dass die Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung zwischen zwei Deutschen eher für deren Innenverhältnis oder für eine spätere vorzetige Scheidung von Belang sein dürfte. Sollten sie allerdings ein Familienbuch auf  Antrag anlegen wollen, oder eine Namenserklärung abgeben wollen, wäre durchaus auch ein Anlass vorhanden, eine Urkundenprüfung einzuleiten.

Falls sie lange genug zusammenleben, sieht bereits das BGB die Heilung einer fehlerhaften Eheschließung vor.

Im übrigen sehe ich zumindest durchaus  Unterschiede im Sachverhalt, wenn es um die Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung zwischen zwei Deutschen einerseits oder einem Deutschen und einem Ausländer andererseits geht, die es durchaus gerechtfertigt erscheinen lassen, unterschiedlich vorzugehen.

Allein die Zuverlässigkeit der Urkunden zum Nachweis des Familienstandes vor der Eheschließung ist eine völlig andere..

Aber wie jede Urkundenprüfung ist das eine Frage des Ermessens des Standesbeamten, bzw. des SB der Behörde die über die Urkundenprüfung im Rahmen ihrer Entscheidung zu entscheiden hat.

Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #40 - 01.05.2008 um 13:22:33
 
ronny schrieb am 30.04.2008 um 09:17:29:
Die werden ja wohl eher nicht vor einem Sharia-Gericht heiraten wollen, und ausserdem....

Soso, Du vertraust dem Sharia-Gericht also nicht, liebe Ronny...
DU ignorierst es also völlig, dass die Malediven ein SICHERER URKUNDENSTAAT sind.
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Antwort #41 - 02.05.2008 um 08:41:24
 
Shanata schrieb am 01.05.2008 um 13:22:33:
Soso, Du vertraust dem Sharia-Gericht also nicht, liebe Ronny... 


Hallo erstmal,
soviel Zeit muß schon sein
Zwinkernd

1. es ist keine Frage des Vertrauens , das hast Du einfach nicht richtig verstanden ,sondern eine Frage der Wahrscheinlichkeit ..

Diese ist im Falle zweier Deutscher insofern höher , als dass sie auf den Malediven eher nicht vor einem Sharia-Gercht heiraten werden.

2. Ich traue im übrigen keinerlei religiösen Einrichtung egal welcher Richtung sondern bin ein schlichter Anhänger des Säkularstaates...

3. ist meine Anrede Ronny, wenn da noch das Adjektiv "lieb" hinzugefügt wird, was aus meiner Sicht nicht sein muß, bitte ich einfach darum, zu beachten, dass dieses in der maskulinen Form verwendet wird.
Dann hieße also die (wie ich bereits sagte nicht notwendige) korrekte Anrede in dem Zitat "lieber Ronny" , ok?

Shanata schrieb am 01.05.2008 um 13:22:33:
DU ignorierst es also völlig, dass die Malediven ein SICHERER URKUNDENSTAAT sind.


Wiederum ein Irrtum Deinerseits Zwinkernd

1. Ich habe mit keinem Wort etwas zu der Legalisation von Urkunden von den Malediven gesagt, habe zumindest selbst beim dritten Mal lesen im Beitrag vom 29.04.2008 davon etwas finden können. (Irrtum Teil 1)

2. Ist die Tatsache, dass die Malediven (warum auch immer) nicht auf der Liste der sog. Problemstaaten stehen, keineswegs bereits ein Beleg dafür, dass ihr Urkundenwesen sicher ist. Soweit würde ich nicht gehen wollen. Es ist lediglich ein Hinweis dafür, dass das Urkundenwesen (noch) als nicht unsicher eingestuft wird. (Irrtum Teil 2).

3. Habe ich lediglich, und dabei bleibe ich egal um welchen Staat es sich handelt, geschrieben:

ronny schrieb am 30.04.2008 um 09:17:29:
Aber wie jede Urkundenprüfung ist das eine Frage des Ermessens des Standesbeamten, bzw. des SB der Behörde die über die Urkundenprüfung im Rahmen ihrer Entscheidung zu entscheiden hat. 


womit ich ausdrücken will, dass die Verantwortung für die Forderung einer Legalisation, Apostille oder (im Fale der Urkundenproblemstaaten) der inhaltlichen Prüfung immer bei dem Urkundsbeamten (=Standesbeamter, Mitarbeiter Meldebehörde, Jugendamtsmitarbeiter etc.) liegt, denn er muß die Information aus einer möglicherweise unsicheren Urkunde verarbeiten.

Sehr oft (gerade bei den Urkundenprobemstaaten) läuft er dabei Gefahr, eine Falschbeurkundung im Amt vorzunehmen. Damit schließt sich der Kreis weil der Urkundsbeamte, der eine Urkunde aus Problemistan ohne inhaltliche Prüfung verwendet, damit zwar im Rahmen seines Ermessens durchaus richtig handeln könnte.
Die entsprechenden Erlasse sind zwar als ermessensleitende Weisungen bindend, aber gleichwohl muß der Urkundsbeamte entscheiden, nicht irgendeine Aufsicht, das sagen ihm schon die Gerichte und die Rechtsverdreher. Letztgenannte üben dann im Verbund mit den sog. Gutmensch-Organisationen und der örtlichen Politik einen nicht unerheblichen Druck auf den Standesbeamten aus, auf die inhaltliche Prüfung zu verzichten, er habe ja Ermessen.

Dabei wird  dann aber oft übersehen, dass die Strafe  im Falle einer nachweisbaren Falschbeurkundung immer nur denjenigen trifft, der sie vornimmt. Und die Frage "Hat er sich an seine ermessensleitenden Weisungen gehalten"  wird ganz sicher bei der Zumessung der Strafe Berücksichtigung finden, denn derjenige der auf eine Urkundenprüfug aus Probleistan verzichtet handelt m.E. bereits vorwerfbar und vorsätzlich.

Und so schließt sich der Kreis zu Deinem 3. Irrtum.

Antwort entbehrlich, m.E. ist in diesem Fred alles Wesentliche gesagt.

Grüße
Ronny
auch soviel Zeit sollte sein
Zwinkernd

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Antwort #42 - 02.05.2008 um 09:57:33
 
@ Ronny

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
1. es ist keine Frage des Vertrauens , das hast Du einfach nicht richtig verstanden ,sondern eine Frage der Wahrscheinlichkeit ..

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein islamisches Gericht keineswegs vertrauenswürdig ist, meinst Du.

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
Diese ist im Falle zweier Deutscher insofern höher , als dass sie auf den Malediven eher nicht vor einem Sharia-Gercht heiraten werden.

Lieber vor einem Sharia-Gericht als vor einem deutschen Standesamt. In den Malediven kann man nur rechtsmäßig vor dem Sharia-Gericht heiraten. Du solltest vielleicht mal beginnen, die islamische Rechtsordnung zu respektieren, so wie man auch die deutschen Gesetze respektiert.

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
2. Ich traue im übrigen keinerlei religiösen Einrichtung egal welcher Richtung sondern bin ein schlichter Anhänger des Säkularstaates...

Es geht hier nicht nur um eine Religion, sondern um Gesetze!

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
3. ist meine Anrede Ronny, wenn da noch das Adjektiv "lieb" hinzugefügt wird, was aus meiner Sicht nicht sein muß, bitte ich einfach darum, zu beachten, dass dieses in der maskulinen Form verwendet wird.
Dann hieße also die (wie ich bereits sagte nicht notwendige) korrekte Anrede in dem Zitat "lieber Ronny" , ok?

Dann nimm Dir bitte auch die Zeit und mach es durch Dein Geschlechtssymbol erkenntlich.  Zunge

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
1. Ich habe mit keinem Wort etwas zu der Legalisation von Urkunden von den Malediven gesagt, habe zumindest selbst beim dritten Mal lesen im Beitrag vom 29.04.2008 davon etwas finden können. (Irrtum Teil 1)

Na dann freue ich mich auf Deine Meinung bezüglich der Legalisation von Urkunden aus den Malediven. Nach Deiner bisherigen Einstellung gegenüber dem Sharia-Gericht, befürchte ich fast, Deine Antwort zu kennen.

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
2. Ist die Tatsache, dass die Malediven (warum auch immer) nicht auf der Liste der sog. Problemstaaten stehen, keineswegs bereits ein Beleg dafür, dass ihr Urkundenwesen sicher ist. Soweit würde ich nicht gehen wollen. Es ist lediglich ein Hinweis dafür, dass das Urkundenwesen (noch) als nicht unsicher eingestuft wird. (Irrtum Teil 2).

Ich bin der Meinung, die Urkunden aus den Malediven sind SICHERER als die Urkunden aus Deutschland.  Zunge Man überprüft doch sicher nicht einfach so die Urkunden aus einem sicheren Urkundenstaat. Ich kann's mir denken, warum. Sehr traurig!

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
3. Habe ich lediglich, und dabei bleibe ich egal um welchen Staat es sich handelt,

Ok, aber um sich der Gefahr erst gleich gar nicht auszusetzen, wäre es faierweise angebracht, alle Staaten gleich zu behandeln. Wie gesagt, die Malediven zählen zum sicheren Urkundenstaat. Normalerweise gibt es hier keinen Anlass für eine Urkundenprüfung. Wenn denndoch, dann sollte es diese auch für Deutschland geben.

Wie ich bereits erwähnt habe, heiratete ein deutsch-deutsches Pärchen vor kurzem in Sri Lanka und die Ehe wurde ohne weiteres hier in Deutschland anerkannt. Wenn man hier von der Sicherheit der Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen ausgeht, weil diese aus dem SICHEREN Urkundenstaat Deutschland ausgestellt wurden, sollte man ebenso von der Sicherheit der Geburtsurkunden und der Ledigkeitsbescheinigung meines Verlobten ausgehen, weil diese aus dem SICHEREN Urkundenstaat Malediven ausgestellt werden. Demnach sollte faierweise auch unsere Heiratsurkunde hier in Deutschland anerkannt werden, wenn wir in Sri Lanka heiraten.

Im Übrigen schreiben Deutsche Oberlandesgerichte und das Deutsche Notarinstitut nichts Anderes als eine Legalisation für Urkunden aus den Malediven vor!

Gruß, Sha
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Antwort #43 - 02.05.2008 um 10:14:11
 
Shanata schrieb am 02.05.2008 um 09:57:33:
Du solltest vielleicht mal beginnen, die islamische Rechtsordnung zu respektieren, so wie man auch die deutschen Gesetze respektiert. 




Ich weiß dass viele deutsche Konvertiten dazu neigen sich in einer muslimischen Wagenburg zu verschanzen, was mich aber völlig kalt lässt, weswegen ich auf den o.g. Schwachsinn lieber mal nicht eingehe.

Es war deine Behauptung:

Shanata schrieb am 29.04.2008 um 21:03:34:
und da wurde die sri lankische Heiratsurkunde nicht mal überprüft, sondern sofort anerkannt. Warum, weil es Deutsche sind?


welche mich zu dieser Erläuterung veranlasste:

ronny schrieb am 30.04.2008 um 09:17:29:
Ich denke, dass die Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung zwischen zwei Deutschen eher für deren Innenverhältnis oder für eine spätere vorzetige Scheidung von Belang sein dürfte. Sollten sie allerdings ein Familienbuch aufAntrag anlegen wollen, oder eine Namenserklärung abgeben wollen, wäre durchaus auch ein Anlass vorhanden, eine Urkundenprüfung einzuleiten.

Falls sie lange genug zusammenleben, sieht bereits das BGB die Heilung einer fehlerhaften Eheschließung vor.

Im übrigen sehe ich zumindest durchausUnterschiede im Sachverhalt, wenn es um die Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung zwischen zwei Deutschen einerseits oder einem Deutschen und einem Ausländer andererseits geht, die es durchaus gerechtfertigt erscheinen lassen, unterschiedlich vorzugehen.

Allein die Zuverlässigkeit der Urkunden zum Nachweis des Familienstandes vor der Eheschließung ist eine völlig andere.. 


worauf Du dann begonnen hast persönlich und unsachlich zu werden.

Aber egal, Du weißt ja eh schon alles weswegen ich mir die Frage stelle: warum fragst Du hier nach und nicht bei Milli Görüs ?

Mir ist es doch völlig egal, ob jemand im Petersdom in Rom, in der Al Aqsa Moschee oder an der Klagemauer in Jerusalem heiratet, für mich reicht die Beachtung der Ortsform aus , wenn dann noch die Ehehindernisse des Heimatrechts beachtet werden dann ist das ok. Wobei mir gerade das Ehehindernis der fehlenden Ehemündigkeit in den Kopf kommt.....

Shanata schrieb am 02.05.2008 um 09:57:33:
Na dann freue ich mich auf Deine Meinung bezüglich der Legalisation von Urkunden aus den Malediven. 


Da kannst Du lange drauf warten, weil mich jetzt hier ausklinke und Dich an Deine Religionswissenschaftler verweise. Die werden Dir , die Du ja bereits die Antwort auf alles weiß was sie fragen will, sicher weiterhelfen können. Meine bescheidenen Kenntnisse sind ausgereizt.

In dem Sinne und da Du auf Höflicheiten verzichtest werde ich ganz entgegen meiner sonstigen Gewohnheit auch fast ganz drauf verzichten

Shalom.  Lippen versiegelt
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Antwort #44 - 02.05.2008 um 10:37:43
 
@ Ronny
War klar, dass DAS jetzt kommt!

Schönen Tag noch.

Sha
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Mick
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Antwort #45 - 02.05.2008 um 10:45:56
 
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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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