trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30: Was möchte er auch mit dem Kind reden, außer lala, lulu, babelbabel usw.
Unser süsser kleiner Schatz wird als Sprachgenie aufwachsen!
Babysprache-Deutsch-Dhivehi-Englisch
trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:Wenn es euch gelingt, die Heirat vor der Geburt anerkennen zu lassen, dürfte die Sache mit der
FZF zum Kind leichter sein, da da er als Vater eines ehelich geborenen Kindes gilt.
Wieso leichter? Ich bin verwirrt. Stehen denn die Chancen schlechter mit der
FZF zum Kind, solange unsere Ehe nicht anerkannt ist? Oder was kommt hier alles auf uns zu?
trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:Vor der Geburt, könnte nur das Visum zur
FZF zur deutschen Ehefrau beantragt werden. Da benötigt er wieder einen Sprachnachweis, denn mit der Babysprache kommt er ja nicht weit.
Tja, das ist nicht so einfach, dass er weder bei mir noch bei der Geburt unseres Babys mit dabei sein darf. Zu dumm aber auch, dass sich der genaue Geburts-Tag nicht voraussehen lässt. Ich hab gehofft, wenn wir die
FZF zum Kind vor der Geburt beantragen, dass er dann wenigstens 1 Tag vor der Geburt einreisen dürfte, um bei der Geburt unseres Babys dabei sein zu können. Ich weiß immer noch nicht, wie lange die
FZF zum Kind sich hinzieht, bis er endlich einreisen darf, um bei Kind und Mutter sein zu dürfen. Besteht denn keine Möglichkeit, so dass er gleich nach der Geburt losdüsen darf? Ich muß hier nur wieder an die Geburtsurkunde denken, die man ja für das Visum benötigt, aber so schnell gelangt die wohl schlecht von D zur Botschaft nach Sri Lanka.
trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:Ob es nun Sinn macht, eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abzugeben, wenn die Heiratsurkunde noch nicht geprüft und anerkannt ist, vermag ich hier nicht zu sagen. Vielleicht äußern sich noch die Experten und sagen dir, welcher Weg in welcher Reihenfolge einzuschlagen ist,
Das würde mir sicher weiterhelfen.
trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:sofern das
kleine
Baby euch keinen Strich durch die Rechnung macht.
Ich befürchte, ich steh total auf der Leitung. Wie meinst Du das schon wieder?
Wenn unsere Ehe legalisiert und anerkannt ist, braucht mein Schatz dann als Ehemann + Papa für das Visum zur
FZF zum Kind von MIR eine Verpflichtungserklärung? Muß er SEIN Vermögen darlegen?
Und wie ist es, solange unsere Ehe nicht legalisiert und anerkannt ist?
LG, Sh.