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Eheschließung vor dem Sharia-Gericht (Gelesen: 16.798 mal)
trixie
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Antwort #15 - 02.03.2008 um 08:15:01
 
Shanata schrieb am 02.03.2008 um 07:16:19:
Was heißt "inhaltlich überprüft" genau?


Hier eine kleine Info:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135418051/0

trixie
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Antwort #16 - 02.03.2008 um 08:43:31
 
trixie schrieb am 02.03.2008 um 08:15:01:


Danke, trixie.
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Antwort #17 - 02.03.2008 um 18:50:25
 
Wie ist denn die Rechtslage in D, wenn wir unser 1. Baby bekommen und unsere Ehe bis dahin nicht legalisiert ist? Wird dann unser Baby in D als "unehelich" erklärt?  Griesgrämig

Wie sieht es mit der Geburtsurkunde unseres Babys aus? Steh dann nur ich drin als Mama ohne Papa samt meinem gebürtigen Familiennamen? Ich will nämlich den Familiennamen von meinem Schatz annehmen und dann soll auch unser Baby natürlich den Namen tragen. Ich hoffe, jemand kann mich darüber aufklären.

Übrigens will ich unser Baby in D gebären. In den Malediven ist zwar die Säuglingssterblichkeit mittlerweile gesunken, aber ich traue mich trotzdem nicht. Allein die Geburt bereitet mir große Angst. Das heißt aber dann, dass Papa bei der Geburt in D nicht dabei sein darf, solange unsere Ehe bis dahin nicht legalisiert ist. Richtig? Griesgrämig

Na toll, vorher darf er wahrscheinlich nicht rein und wie lange es dauern könnte, bis er nach der Geburt nach D zum Kind darf ist vermutlich auch unklar??? Das heißt dann, Baby packen und ab zurück nach Male. Hilfe, das macht mir Angst, weil ich mir unsicher bin, wie unser Baby auf das tropische Klima dort reagiert, wenn es noch so klein ist.  Griesgrämig

LG, Sh.
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Antwort #18 - 02.03.2008 um 19:00:16
 
Mal eine Frage am Rande bzgl. der FZF zur deutschen Ehegattin.

Hat dein Mann bzw. dein künftiger Mann bereits den Erwerb der Sprachkenntnisse hinter sich? Wenn nein, dann dürfte eine neue Hürde auf euch zukommen.

Findet die FZF nach der Geburt zum deutschen Kind statt, müßte er keine Sprachkenntnisse vorweisen.

Shanata schrieb am 02.03.2008 um 18:50:25:
wie unser Baby auf das tropische Klima dort reagiert, wenn es noch so klein ist.  

Naja, das haben Babys so an sich, dass sie klein sind. Kenne eigentlich keine großen Babys.  Laut lachend

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Antwort #19 - 02.03.2008 um 21:42:32
 
trixie schrieb am 02.03.2008 um 19:00:16:
Mal eine Frage am Rande bzgl. der FZF zur deutschen Ehegattin.

Hat dein Mann bzw. dein künftiger Mann bereits den Erwerb der Sprachkenntnisse hinter sich? Wenn nein, dann dürfte eine neue Hürde auf euch zukommen.

Findet die FZF nach der Geburt zum deutschen Kind statt, müßte er keine Sprachkenntnisse vorweisen.


Naja, das haben Babys so an sich, dass sie klein sind. Kenne eigentlich keine großen Babys.  Laut lachend

trixie


Hallo Trixie!

Ich habe mich mal wieder doof ausgedrückt. Ich kenne eigentlich auch keine großen Babys.  Durchgedreht Was ich meinte war, wenn ich bereits kurz nach der Geburt mit dem Baby zu meinem Schatz abdüse.

Mist, an die Sprachkenntnisse hab ich in dem Moment gar nicht gedacht. Mein Schatz kann einige Worte und vereinzelte Sätze in Deutsch, aber zu wenig für eine Verständigung. Da haben wir in den Malediven ein Problem. Sobald er in D ist, will er einen Deutsch-Sprachkurs besuchen.

Nun bin ich gerade irritiert: Als "verheirateter" Papa muß er für eine FZF zum Kind auch keine Sprachkenntnisse vorweisen oder doch? Wie lange dauert eine FZF zum Kind in etwa, bis er einreisen darf? Ich denke, vor der Geburt unseres Babys beantragen geht wohl nicht, wegen der Geburtsurkunde oder doch? Wie sieht es bei einer FZF zum Kind mit der Legalisierung unserer Heiratsurkunde aus? Müssen wir darauf warten oder kann er gleich einreisen, sobald die anderen Unterlagen geprüft sind?

Wenn er zuerst "nur" die Heiratsurkunde legalisieren lässt und dann nach der Geburt unseres Babys das Visum für die FZF zum Kind beantragt, geht nicht oder? Wir wünschen uns, dass unser Baby auch in D ehelich ist. Wie hört sich das denn an: "Uneheliches Kind"!  Griesgrämig

Sorry für die vielen Fragen.

LG, Sh.
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Antwort #20 - 02.03.2008 um 22:03:30
 
Shanata schrieb am 02.03.2008 um 21:42:32:
Als "verheirateter" Papa muß er für eine FZF zum Kind auch keine Sprachkenntnisse vorweisen oder doch?  

Unabhängig davon, ob ihr nun verheiratet seid oder nicht, muß er bei der FZF zum deutschen Kind keine Sprachkenntnisse haben. Wieso auch? Was möchte er auch mit dem Kind reden, außer lala, lulu, babelbabel usw. Wenn es euch gelingt, die Heirat vor der Geburt anerkennen zu lassen, dürfte die Sache mit der FZF zum Kind leichter sein, da da er als Vater eines ehelich geborenen Kindes gilt. Vor der Geburt, könnte nur das Visum zur FZF zur deutschen Ehefrau beantragt werden. Da benötigt er wieder einen Sprachnachweis, denn mit der Babysprache kommt er ja nicht weit.

Ob es nun Sinn macht, eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abzugeben, wenn die Heiratsurkunde noch nicht geprüft und anerkannt ist, vermag ich hier nicht zu sagen. Vielleicht äußern sich noch die Experten und sagen dir, welcher Weg in welcher Reihenfolge einzuschlagen ist, sofern das
kleine
Baby euch keinen Strich durch die Rechnung macht.

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Antwort #21 - 02.03.2008 um 22:39:15
 
trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:
Was möchte er auch mit dem Kind reden, außer lala, lulu, babelbabel usw.

Laut lachend Unser süsser kleiner Schatz wird als Sprachgenie aufwachsen!
Babysprache-Deutsch-Dhivehi-Englisch  Durchgedreht

trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:
Wenn es euch gelingt, die Heirat vor der Geburt anerkennen zu lassen, dürfte die Sache mit der FZF zum Kind leichter sein, da da er als Vater eines ehelich geborenen Kindes gilt.

Wieso leichter? Ich bin verwirrt. Stehen denn die Chancen schlechter mit der FZF zum Kind, solange unsere Ehe nicht anerkannt ist? Oder was kommt hier alles auf uns zu?

trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:
Vor der Geburt, könnte nur das Visum zur FZF zur deutschen Ehefrau beantragt werden. Da benötigt er wieder einen Sprachnachweis, denn mit der Babysprache kommt er ja nicht weit.

Tja, das ist nicht so einfach, dass er weder bei mir noch bei der Geburt unseres Babys mit dabei sein darf. Zu dumm aber auch, dass sich der genaue Geburts-Tag nicht voraussehen lässt. Ich hab gehofft, wenn wir die FZF zum Kind vor der Geburt beantragen, dass er dann wenigstens 1 Tag vor der Geburt einreisen dürfte, um bei der Geburt unseres Babys dabei sein zu können. Ich weiß immer noch nicht, wie lange die FZF zum Kind sich hinzieht, bis er endlich einreisen darf, um bei Kind und Mutter sein zu dürfen. Besteht denn keine Möglichkeit, so dass er gleich nach der Geburt losdüsen darf? Ich muß hier nur wieder an die Geburtsurkunde denken, die man ja für das Visum benötigt, aber so schnell gelangt die wohl schlecht von D zur Botschaft nach Sri Lanka.

trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:
Ob es nun Sinn macht, eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abzugeben, wenn die Heiratsurkunde noch nicht geprüft und anerkannt ist, vermag ich hier nicht zu sagen. Vielleicht äußern sich noch die Experten und sagen dir, welcher Weg in welcher Reihenfolge einzuschlagen ist,

Das würde mir sicher weiterhelfen.

trixie schrieb am 02.03.2008 um 22:03:30:
sofern das
kleine
Baby euch keinen Strich durch die Rechnung macht.

Ich befürchte, ich steh total auf der Leitung. Wie meinst Du das schon wieder?

Wenn unsere Ehe legalisiert und anerkannt ist, braucht mein Schatz dann als Ehemann + Papa für das Visum zur FZF zum Kind von MIR eine Verpflichtungserklärung? Muß er SEIN Vermögen darlegen?
Und wie ist es, solange unsere Ehe nicht legalisiert und anerkannt ist?

LG, Sh.  Smiley
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« Zuletzt geändert: 02.03.2008 um 23:02:09 von Shanata »  
 
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Antwort #22 - 02.03.2008 um 23:07:48
 
Shanata schrieb am 02.03.2008 um 22:39:15:
Stehen denn die Chancen schlechter mit der FZF zum Kind, solange unsere Ehe nicht anerkannt ist?  

Shanata schrieb am 02.03.2008 um 22:39:15:
Ich befürchte, ich steh total auf der Leitung. Wie meinst Du das schon wieder?  


Schlechter sicherlich nicht. Ich meine der bürokratische Aufwand ist geringer, wenn ihr bereits verheiratet seid und die Ehe anerkannt ist; keine Sorgerrechtserklärung, keine Vaterschaftsanerkennung.


Shanata schrieb am 02.03.2008 um 22:39:15:
braucht mein Schatz dann als Ehemann + Papa für das Visum zur FZF zum Kind von MIR eine Verpflichtungserklärung? Muß er SEIN Vermögen darlegen?  

Nein!

Shanata schrieb am 02.03.2008 um 22:39:15:
Und wie ist es, solange unsere Ehe nicht legalisiert und anerkannt ist?
 

... wird er auf das Visum zur FZF zur deutschen Ehefrau warten müssen. Wenn das Kind schon auf der Welt ist, dann eben FZF zum deutschen Kind.  Zwinkernd

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Antwort #23 - 02.03.2008 um 23:19:54
 
trixie schrieb am 02.03.2008 um 23:07:48:
... wird er auf das Visum zur FZF zur deutschen Ehefrau warten müssen. Wenn das Kind schon auf der Welt ist, dann eben FZF zum deutschen Kind.  Zwinkernd


Nun hab ich aber grad dumm geschaut, als ich das gelesen hab.  Laut lachend
Ich meinte die Frage in Bezug auf unser gegenseitiges Vermögen?  Smiley
Wie steht's damit, solange unsere Ehe nicht legalisiert und anerkannt ist?

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Antwort #24 - 02.03.2008 um 23:30:53
 
Shanata schrieb am 02.03.2008 um 23:19:54:
Wie steht's damit, solange unsere Ehe nicht legalisiert und anerkannt ist?  

Irgendwie drehen wir uns im Kreis! Nach einmal ganz langsam zum Mitschreiben:

Ohne anerkannte Ehe keine FZF zur Ehefrau!

Auch wenn die Ehe ein Vermögen gekostet hat, braucht weder dein Mann noch du Vermögen nachweisen. Wie kommst du denn darauf? Dass du ihm lieb und teuer bist, ist schon genug.  Laut lachend

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Antwort #25 - 02.03.2008 um 23:42:37
 
trixie schrieb am 02.03.2008 um 23:30:53:

Irgendwie drehen wir uns im Kreis! Nach einmal ganz langsam zum Mitschreiben:

Ohne anerkannte Ehe keine FZF zur Ehefrau!

Auch wenn die Ehe ein Vermögen gekostet hat, braucht weder dein Mann noch du Vermögen nachweisen. Wie kommst du denn darauf? Dass du ihm lieb und teuer bist, ist schon genug.  Laut lachend

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Ok, jetzt ich haben verstanden.  Smiley
Ich dachte halt nur, weil ich immer wieder mal was vom Vermögen lese.  Traurig
Ich bringe alles durcheinander.  Traurig
Ich sehe schon, ich werde alt. Noch 11 Monate und mein "nächster" voller Runder trägt nen 4er.  Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt

Jetzt nochmal zurück zur Eheschließung vor dem Sharia-Gericht:
Wenn unsere Ehe nach maledivischer Rechtsform vor dem Sharia-Gericht geschlossen wird, ist eine Legalisation und Anerkennung für D auf dem Amtshilfeweg über die Deutsche Botschaft in Colombo "aufjedenfall" möglich. Richtig?
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« Zuletzt geändert: 03.03.2008 um 00:01:16 von Shanata »  
 
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Antwort #26 - 03.03.2008 um 04:59:30
 
Kann mich jemand über die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung aufklären?

Ich sitz in D - mein Schatz sitzt in den Malediven:

- Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft in Sri Lanka?
- Abgabe meiner Zustimmungserkärung ebenso bei der Botschaft?

- WO müssen wir unsere gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben?
- Können wir das gemeinsam bei der Botschaft erledigen?

Ist das ALLES ZUSAMMEN am selben Tag bei Antragstellung auf FZF zum Kind möglich?
Die Heiratsurkunde wäre natürlich auch noch da, die aber erst legalisiert und anerkannt werden muss. Wenn dies noch vor der Geburt möglich wäre, bevor wir nach der Geburt die FZF zum Kind beantragen, wäre uns lieber.

Ich hoffe auf Eure Ratschläge!  Smiley

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Antwort #27 - 03.03.2008 um 17:02:44
 
Shanata schrieb am 02.03.2008 um 22:39:15:
Tja, das ist nicht so einfach, dass er weder bei mir noch bei der Geburt unseres Babys mit dabei sein darf. Zu dumm aber auch, dass sich der genaue Geburts-Tag nicht voraussehen lässt. Ich hab gehofft, wenn wir die FZF zum Kind vor der Geburt beantragen, dass er dann wenigstens 1 Tag vor der Geburt einreisen dürfte, um bei der Geburt unseres Babys dabei sein zu können. Ich weiß immer noch nicht, wie lange die FZF zum Kind sich hinzieht, bis er endlich einreisen darf, um bei Kind und Mutter sein zu dürfen. Besteht denn keine Möglichkeit, so dass er gleich nach der Geburt losdüsen darf? Ich muß hier nur wieder an die Geburtsurkunde denken, die man ja für das Visum benötigt, aber so schnell gelangt die wohl schlecht von D zur Botschaft nach Sri Lanka.

Was hälst Du von der Idee das Kind in Sri Lanka auf die Welt zu bringen, wo der Vater bei der Geburt anwesend sein könnte und sich die deutsche Botschaft gleich um die Ecke befindet, wo er unmittelbar nach der Geburt des Kindes seine FZF nach Deutschland beantragen kann.
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Antwort #28 - 03.03.2008 um 17:29:29
 
Saxonicus schrieb am 03.03.2008 um 17:02:44:

Was hälst Du von der Idee das Kind in Sri Lanka auf die Welt zu bringen, wo der Vater bei der Geburt anwesend sein könnte und sich die deutsche Botschaft gleich um die Ecke befindet, wo er unmittelbar nach der Geburt des Kindes seine FZF nach Deutschland beantragen kann.


Hallo Saxonicus!
Im ersten Moment war ich happy als ich Deine Idee hier gelesen habe, aber genauso schnell war ich wieder down. Ich kann nicht voraussehen, wann das Baby kommt. Im letzten Moment können wir schlecht nach Sri Lanka düsen. Im Nachhinein steht noch in der Geburtsurkunde unter Geburtsort: Über den Wolken. Wochenlang oder gar Monatelang nach Sri Lanka ziehen erscheint auch unmöglich.

Übringens, man bedenke, dass es sich dann um die Geburtsurkunde unseres Babys um eine sri lankische Geburtsurkunde handeln würde und somit müsste auch diese Geburtsurkunde erst über dem Amtshilfeweg überprüft werden. Das heisst also, trotzdem warten. Die längste Warterei wird wohl die Überprüfung unserer maledivischen Heiratsurkunde in Anspruch nehmen...
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« Zuletzt geändert: 03.03.2008 um 17:44:53 von Shanata »  
 
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Antwort #29 - 03.03.2008 um 20:07:39
 
Shanata schrieb am 03.03.2008 um 17:29:29:
Übringens, man bedenke, dass es sich dann um die Geburtsurkunde unseres Babys um eine sri lankische Geburtsurkunde handeln würde und somit müsste auch diese Geburtsurkunde erst über dem Amtshilfeweg überprüft werden. Das heisst also, trotzdem warten. Die längste Warterei wird wohl die Überprüfung unserer maledivischen Heiratsurkunde in Anspruch nehmen...

Die Überprüfung/Legalisierung der srilankischen Geburtsurkunde dürfte, weil vor Ort augestellt, weitaus unproblematischer und schneller zu bewerkstelligen sein, als die der maledivischen Heiratsurkunde und damit wäre auch die Wartezeit zur FZF wesentlich verkürzt.
Weiterhin ließen m.E. sich auch Kosten (Vertrauensanwalt) und Zeit sparen, weil Dein Mann die Behördenlauferei für die Apostillierung der Geburtsurkunde bei den SL-Behörden (Innenministerium), selbst erledigen könnte.
Falls die Geburt in einem renommierten Krankenhaus stattfindet (wovon ich ausgehe), dürften sich auch die Zweifel an der Echtheit der Urkunde ohnehin in Grenzen halten.
Danach wäre die Passaustellung für den Zwerg und die Erteilung des Visums zur FZF für Deinen Mann bei der D-Botschaft sicherlich kurzfristig machbar (da ja die Geburtsurkunde und der Pass des deutschen Kindes zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung für das FZF-Visum ausreicht).

Das ist ja nur so eine Idee aber vielleicht überlegenswert, vielleicht kommt dazu auch noch eine Einschätzung eines Experten.
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