Shanata schrieb am 01.05.2008 um 13:22:33:Soso, Du vertraust dem Sharia-Gericht also nicht, liebe Ronny...
Hallo erstmal,
soviel Zeit muß schon sein
1. es ist keine Frage des Vertrauens , das hast Du einfach nicht richtig verstanden ,sondern eine Frage der Wahrscheinlichkeit ..
Diese ist im Falle zweier Deutscher insofern höher , als dass sie auf den Malediven eher nicht vor einem Sharia-Gercht heiraten werden.
2. Ich traue im übrigen keinerlei religiösen Einrichtung egal welcher Richtung sondern bin ein schlichter Anhänger des Säkularstaates...
3. ist meine Anrede Ronny, wenn da noch das Adjektiv "lieb" hinzugefügt wird, was aus meiner Sicht nicht sein muß, bitte ich einfach darum, zu beachten, dass dieses in der maskulinen Form verwendet wird.
Dann hieße also die (wie ich bereits sagte nicht notwendige) korrekte Anrede in dem Zitat "liebe
r Ronny" , ok?
Shanata schrieb am 01.05.2008 um 13:22:33:DU ignorierst es also völlig, dass die Malediven ein SICHERER URKUNDENSTAAT sind.
Wiederum ein Irrtum Deinerseits
1. Ich habe mit keinem Wort etwas zu der Legalisation von Urkunden von den Malediven gesagt, habe zumindest selbst beim dritten Mal lesen im Beitrag vom 29.04.2008 davon etwas finden können. (Irrtum Teil 1)
2. Ist die Tatsache, dass die Malediven (warum auch immer) nicht auf der Liste der sog.
Problemstaaten stehen, keineswegs bereits ein Beleg dafür, dass ihr Urkundenwesen sicher ist. Soweit würde ich nicht gehen wollen. Es ist lediglich ein Hinweis dafür, dass das Urkundenwesen (noch) als nicht unsicher eingestuft wird. (Irrtum Teil 2).
3. Habe ich lediglich, und dabei bleibe ich egal um welchen Staat es sich handelt, geschrieben:
ronny schrieb am 30.04.2008 um 09:17:29:Aber wie jede Urkundenprüfung ist das eine Frage des Ermessens des Standesbeamten, bzw. des SB der Behörde die über die Urkundenprüfung im Rahmen ihrer Entscheidung zu entscheiden hat.
womit ich ausdrücken will, dass die Verantwortung für die Forderung einer Legalisation, Apostille oder (im Fale der Urkundenproblemstaaten) der inhaltlichen Prüfung immer bei dem
Urkundsbeamten (=Standesbeamter, Mitarbeiter Meldebehörde, Jugendamtsmitarbeiter etc.) liegt, denn er muß die Information aus einer möglicherweise unsicheren Urkunde verarbeiten.
Sehr oft (gerade bei den Urkundenprobemstaaten) läuft er dabei Gefahr, eine Falschbeurkundung im Amt vorzunehmen. Damit schließt sich der Kreis weil der Urkundsbeamte, der eine Urkunde aus
Problemistan ohne inhaltliche Prüfung verwendet, damit zwar im Rahmen seines Ermessens durchaus richtig handeln könnte.
Die entsprechenden Erlasse sind zwar als ermessensleitende Weisungen bindend, aber gleichwohl muß der Urkundsbeamte entscheiden, nicht irgendeine Aufsicht, das sagen ihm schon die Gerichte und die Rechtsverdreher. Letztgenannte üben dann im Verbund mit den sog. Gutmensch-Organisationen und der örtlichen Politik einen nicht unerheblichen Druck auf den Standesbeamten aus, auf die inhaltliche Prüfung zu verzichten, er habe ja Ermessen.
Dabei wird dann aber oft übersehen, dass die Strafe im Falle einer nachweisbaren Falschbeurkundung immer nur denjenigen trifft, der sie vornimmt. Und die Frage "Hat er sich an seine ermessensleitenden Weisungen gehalten" wird ganz sicher bei der Zumessung der Strafe Berücksichtigung finden, denn derjenige der auf eine Urkundenprüfug aus Probleistan verzichtet handelt m.E. bereits vorwerfbar und vorsätzlich.
Und so schließt sich der Kreis zu Deinem 3. Irrtum.
Antwort entbehrlich, m.E. ist in diesem Fred alles Wesentliche gesagt.
Grüße
Ronny
auch soviel Zeit sollte sein