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Eheschließung vor dem Sharia-Gericht (Gelesen: 16.801 mal)
Einbeck
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Antwort #30 - 03.03.2008 um 22:23:16
 
Saxonicus schrieb am 03.03.2008 um 20:07:39:
Danach wäre die Passaustellung für den Zwerg und die Erteilung des Visums zur FZF für Deinen Mann bei der D-Botschaft sicherlich kurzfristig machbar (da ja die Geburtsurkunde und der Pass des deutschen Kindes zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung für das FZF-Visum ausreicht). 


Bitte nicht zu viel versprechen, das Visa ist zustimmungspflichtig, die zu beteiligende innerdeutsche Ausländerbehörde muss der Visaerteilung zustimmen, dieses Verfahren ist etwas zeitaufwendig, auch weil Unterlagen per Diplo-Kurier und Post via BVA in Köln übersandt werden, die Postlauzeit liegt so manchmal schon schnell bei 2 Wochen. Manche Vertretungen haben auch nur alle 2 Wochen Kurier (ein- oder ausgehend).

Passausstellung für das Kind ist auch erst möglich nachdem die Namensfrage des Kindes geklärt ist,
evtl. ist neben Geburtsanzeige (Vaterschaftsanerkennnung falls kein eheliches Kind) auch noch die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich.
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Shanata
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Antwort #31 - 06.03.2008 um 16:48:50
 
Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 22:23:16:
Bitte nicht zu viel versprechen, das Visa ist zustimmungspflichtig, die zu beteiligende innerdeutsche Ausländerbehörde muss der Visaerteilung zustimmen,

Ist denn schon vorgekommen, dass ein Papa nicht zu seinem Kind nach D nachziehen durfte?  Griesgrämig

Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 22:23:16:
dieses Verfahren ist etwas zeitaufwendig, auch weil Unterlagen per Diplo-Kurier und Post via BVA in Köln übersandt werden, die Postlauzeit liegt so manchmal schon schnell bei 2 Wochen. Manche Vertretungen haben auch nur alle 2 Wochen Kurier (ein- oder ausgehend).

Das ist sehr aufbauend.  Griesgrämig

Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 22:23:16:
Passausstellung für das Kind ist auch erst möglich nachdem die Namensfrage des Kindes geklärt ist,
evtl. ist neben Geburtsanzeige (Vaterschaftsanerkennnung falls kein eheliches Kind) auch noch die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich.

Wie erfolgt die Namenserklärung?
Wie erfolgt die Eintragung in der Geburtsurkunde, wenn die Dokumente des Vaters zum Zeitpunkt der Geburt in den Malediven sind und er aber vorher nicht einreisen darf?

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Antwort #32 - 06.03.2008 um 17:03:50
 
Shanata schrieb am 06.03.2008 um 16:48:50:
Wie erfolgt die Namenserklärung? 


Namenserklärung erfolgt meistens mit der Geburtsanzeige.

Wenn Kind in Deutschland geboren wird, erfolgt die Geburtsanzeige beim Standesamt.

Eine Vaterschaftsanerkennung kann in Deutschland gegenüber dem Standesbeamten,
im Ausland gegenüber dem Beurkundungs-Sachbearbeiter des deutschen Konsulates erfolgen.

Der nichteheliche Vater wird in die Geburtsanzeige aufgenommen undin die Geburtsurkunde eingetragen, wenn eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt.

Zum Ablauf:
Vaterschaftsanerkennung beim Konsulat, Übersendung der Urkunde an Dich, Du legst die Urkunde beim Standesbeamten bei der Geburtsanzeige des Kindes mit vor.
Lasse dich doch vom Standesbeamten oder Konsulat beraten, viel sinnvoller und konkreter,
als allgemeine Antworten hier.
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Antwort #33 - 06.03.2008 um 17:52:44
 
Einbeck schrieb am 06.03.2008 um 17:03:50:
Namenserklärung erfolgt meistens mit der Geburtsanzeige.

Wenn Kind in Deutschland geboren wird, erfolgt die Geburtsanzeige beim Standesamt.

Eine Vaterschaftsanerkennung kann in Deutschland gegenüber dem Standesbeamten,
im Ausland gegenüber dem Beurkundungs-Sachbearbeiter des deutschen Konsulates erfolgen.

Der nichteheliche Vater wird in die Geburtsanzeige aufgenommen undin die Geburtsurkunde eingetragen, wenn eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt.

Zum Ablauf:
Vaterschaftsanerkennung beim Konsulat, Übersendung der Urkunde an Dich, Du legst die Urkunde beim Standesbeamten bei der Geburtsanzeige des Kindes mit vor.
Lasse dich doch vom Standesbeamten oder Konsulat beraten, viel sinnvoller und konkreter,
als allgemeine Antworten hier.


Danke für die Antworten.  Smiley
Ich werde mich vom Standesbeamten... beraten lassen.  

Ein Problem besteht auch dann, wenn unsere Ehe anerkannt ist und er zwar keine Vaterschaftsanerkennung braucht, aber ich muß in jedem Fall seinen Reisepass und seine Geburtsurkunde beim Standesamt vorlegen.

Problem, solange er nicht einreisen darf und deshalb seine Dokumente in den Malediven sind, kann ich sie schlecht beim Standesamt vorlegen. Wenn's gar nicht anders geht, muß ich schwanger zu ihm fliegen, seinen Reisepass und seine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde abholen, nach D zurückfliegen und nach der Geburt wieder zurück in die Malediven fliegen, denn er braucht schließlich seinen Reisepass und seine Geburtsurkunde für die FZF. Die Post ist mir aus Erfahrung zu unsicher.

Das ist ziemlich kompliziert.
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« Zuletzt geändert: 06.03.2008 um 18:05:22 von Shanata »  
 
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Antwort #34 - 24.04.2008 um 14:30:34
 
Hallo,

ich bin auch mit einem Malediver verheiratet. Haben auf den Malediven geheiratet. Ich hatte nur gelesen, dass Du einige Fragen dazu hattest. Sind vielleicht schon geklärt? Wenn nicht kann ich gerne helfen, soweit mir das möglich ist.

LG
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Antwort #35 - 25.04.2008 um 08:59:09
 
Hallo Shanata,

wenn dein Kind hier geboren wird und die Ehe nicht legalisiert ist, dann ist das Kind unehelich. War bei uns genauso. Mein Mann war allerdings auf Visa schon mit hier und hat dann eine Vaterschaftsanerkennung gemacht. Wir haben dann den Nachnamen von meinem Mann als zweiten Vornamen meines Sohnes gegeben. Somit hat er unsere beiden Nachnamen im Namen. (Bei einer Tochter wohl etwas schwieriger). Letztes Jahr wurde unsere Ehe hier anerkannt und unser Sohn wurde jetzt nachträglich als ehelich eingetragen.
Mit einem säugling auf die malediven fliegen ist kein so großes Problem unser Sohn war damals auch erst 3-4 Monate alt und hat alles super mitgemacht.

Anmo
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Antwort #36 - 28.04.2008 um 21:45:43
 
garfield2008 schrieb am 01.03.2008 um 18:18:58:
H(a)i,

Die ist aber in Sri Lanka.


Das Problem ist aber, das die Botschaft alle Urkunden aus ihrem Amtsbezirk nicht legalisiert, sonder nur im Rahmen der Amtshilfe inhaltlich überprüft. Das Thema taucht regelmäßig im Chat auf.

mfg
Thomas Böttcher


Hallo garfield.

Ich möchte Dich hiermit korrigieren. Das ist "nicht" korrekt, dass die Botschaft einfach mal so alle Urkunden aus ihrem Amtsbezirkt nicht mehr legalisiert. Die Malediven sind ein eigenständiger Staat und zählen "nicht" zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen. Die Urkunden aus den Malediven werden somit "nicht" über den Amtshilfeweg überprüft, sondern nach der Vorbeglaubigung durch das maledivische Aussenministerium durch die Botschaft in Sri Lanka wie sonst üblich ist "legalisiert".

LG, Sha
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Antwort #37 - 29.04.2008 um 20:40:21
 
H(a)i,

@Shanata:

In meinen Log von Chat taucht in den letzten fünf Jahren das Thema mindestens sechs mal von verschiedenen Fragestellern auf, die alle das Problem haten, das die Botschaft in Sri Lanka die maledivischen Dokumente nur im Rahmen der Amtshilfe überprüfen wollte. Wenn dies inzwischen anders sein sollte um so besser.

mfg
Thomas Böttcher
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Shanata
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Antwort #38 - 29.04.2008 um 21:03:34
 
garfield2008 schrieb am 29.04.2008 um 20:40:21:
H(a)i,

@Shanata:

In meinen Log von Chat taucht in den letzten fünf Jahren das Thema mindestens sechs mal von verschiedenen Fragestellern auf, die alle das Problem haten, das die Botschaft in Sri Lanka die maledivischen Dokumente nur im Rahmen der Amtshilfe überprüfen wollte. Wenn dies inzwischen anders sein sollte um so besser.

mfg
Thomas Böttcher


Das ist nicht erst inzwischen anders. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass die Botschaft in Sri Lanka tut was sie will, aber nicht mit uns! Dann kriegen sie es eben mit dem auswärtigen Amt zu tun. Ich habe sie sowieso bereits darauf hingewiesen. Inzwischen habe ich außerdem von einem deutschen Pärchen erfahren, die vor kurzem in Sri Lanka geheiratet haben und da wurde die sri lankische Heiratsurkunde nicht mal überprüft, sondern sofort anerkannt. Warum, weil es Deutsche sind? Es hackt gewaltig!  Ärgerlich
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Antwort #39 - 30.04.2008 um 09:17:29
 
Shanata schrieb am 29.04.2008 um 21:03:34:
Warum, weil es Deutsche sind?


Ja, warum nicht Zwinkernd

Die werden ja wohl eher nicht vor einem Sharia-Gericht heiraten wollen, und ausserdem....

Ich denke, dass die Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung zwischen zwei Deutschen eher für deren Innenverhältnis oder für eine spätere vorzetige Scheidung von Belang sein dürfte. Sollten sie allerdings ein Familienbuch auf  Antrag anlegen wollen, oder eine Namenserklärung abgeben wollen, wäre durchaus auch ein Anlass vorhanden, eine Urkundenprüfung einzuleiten.

Falls sie lange genug zusammenleben, sieht bereits das BGB die Heilung einer fehlerhaften Eheschließung vor.

Im übrigen sehe ich zumindest durchaus  Unterschiede im Sachverhalt, wenn es um die Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung zwischen zwei Deutschen einerseits oder einem Deutschen und einem Ausländer andererseits geht, die es durchaus gerechtfertigt erscheinen lassen, unterschiedlich vorzugehen.

Allein die Zuverlässigkeit der Urkunden zum Nachweis des Familienstandes vor der Eheschließung ist eine völlig andere..

Aber wie jede Urkundenprüfung ist das eine Frage des Ermessens des Standesbeamten, bzw. des SB der Behörde die über die Urkundenprüfung im Rahmen ihrer Entscheidung zu entscheiden hat.

Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #40 - 01.05.2008 um 13:22:33
 
ronny schrieb am 30.04.2008 um 09:17:29:
Die werden ja wohl eher nicht vor einem Sharia-Gericht heiraten wollen, und ausserdem....

Soso, Du vertraust dem Sharia-Gericht also nicht, liebe Ronny...
DU ignorierst es also völlig, dass die Malediven ein SICHERER URKUNDENSTAAT sind.
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Antwort #41 - 02.05.2008 um 08:41:24
 
Shanata schrieb am 01.05.2008 um 13:22:33:
Soso, Du vertraust dem Sharia-Gericht also nicht, liebe Ronny... 


Hallo erstmal,
soviel Zeit muß schon sein
Zwinkernd

1. es ist keine Frage des Vertrauens , das hast Du einfach nicht richtig verstanden ,sondern eine Frage der Wahrscheinlichkeit ..

Diese ist im Falle zweier Deutscher insofern höher , als dass sie auf den Malediven eher nicht vor einem Sharia-Gercht heiraten werden.

2. Ich traue im übrigen keinerlei religiösen Einrichtung egal welcher Richtung sondern bin ein schlichter Anhänger des Säkularstaates...

3. ist meine Anrede Ronny, wenn da noch das Adjektiv "lieb" hinzugefügt wird, was aus meiner Sicht nicht sein muß, bitte ich einfach darum, zu beachten, dass dieses in der maskulinen Form verwendet wird.
Dann hieße also die (wie ich bereits sagte nicht notwendige) korrekte Anrede in dem Zitat "lieber Ronny" , ok?

Shanata schrieb am 01.05.2008 um 13:22:33:
DU ignorierst es also völlig, dass die Malediven ein SICHERER URKUNDENSTAAT sind.


Wiederum ein Irrtum Deinerseits Zwinkernd

1. Ich habe mit keinem Wort etwas zu der Legalisation von Urkunden von den Malediven gesagt, habe zumindest selbst beim dritten Mal lesen im Beitrag vom 29.04.2008 davon etwas finden können. (Irrtum Teil 1)

2. Ist die Tatsache, dass die Malediven (warum auch immer) nicht auf der Liste der sog. Problemstaaten stehen, keineswegs bereits ein Beleg dafür, dass ihr Urkundenwesen sicher ist. Soweit würde ich nicht gehen wollen. Es ist lediglich ein Hinweis dafür, dass das Urkundenwesen (noch) als nicht unsicher eingestuft wird. (Irrtum Teil 2).

3. Habe ich lediglich, und dabei bleibe ich egal um welchen Staat es sich handelt, geschrieben:

ronny schrieb am 30.04.2008 um 09:17:29:
Aber wie jede Urkundenprüfung ist das eine Frage des Ermessens des Standesbeamten, bzw. des SB der Behörde die über die Urkundenprüfung im Rahmen ihrer Entscheidung zu entscheiden hat. 


womit ich ausdrücken will, dass die Verantwortung für die Forderung einer Legalisation, Apostille oder (im Fale der Urkundenproblemstaaten) der inhaltlichen Prüfung immer bei dem Urkundsbeamten (=Standesbeamter, Mitarbeiter Meldebehörde, Jugendamtsmitarbeiter etc.) liegt, denn er muß die Information aus einer möglicherweise unsicheren Urkunde verarbeiten.

Sehr oft (gerade bei den Urkundenprobemstaaten) läuft er dabei Gefahr, eine Falschbeurkundung im Amt vorzunehmen. Damit schließt sich der Kreis weil der Urkundsbeamte, der eine Urkunde aus Problemistan ohne inhaltliche Prüfung verwendet, damit zwar im Rahmen seines Ermessens durchaus richtig handeln könnte.
Die entsprechenden Erlasse sind zwar als ermessensleitende Weisungen bindend, aber gleichwohl muß der Urkundsbeamte entscheiden, nicht irgendeine Aufsicht, das sagen ihm schon die Gerichte und die Rechtsverdreher. Letztgenannte üben dann im Verbund mit den sog. Gutmensch-Organisationen und der örtlichen Politik einen nicht unerheblichen Druck auf den Standesbeamten aus, auf die inhaltliche Prüfung zu verzichten, er habe ja Ermessen.

Dabei wird  dann aber oft übersehen, dass die Strafe  im Falle einer nachweisbaren Falschbeurkundung immer nur denjenigen trifft, der sie vornimmt. Und die Frage "Hat er sich an seine ermessensleitenden Weisungen gehalten"  wird ganz sicher bei der Zumessung der Strafe Berücksichtigung finden, denn derjenige der auf eine Urkundenprüfug aus Probleistan verzichtet handelt m.E. bereits vorwerfbar und vorsätzlich.

Und so schließt sich der Kreis zu Deinem 3. Irrtum.

Antwort entbehrlich, m.E. ist in diesem Fred alles Wesentliche gesagt.

Grüße
Ronny
auch soviel Zeit sollte sein
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Antwort #42 - 02.05.2008 um 09:57:33
 
@ Ronny

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
1. es ist keine Frage des Vertrauens , das hast Du einfach nicht richtig verstanden ,sondern eine Frage der Wahrscheinlichkeit ..

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein islamisches Gericht keineswegs vertrauenswürdig ist, meinst Du.

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
Diese ist im Falle zweier Deutscher insofern höher , als dass sie auf den Malediven eher nicht vor einem Sharia-Gercht heiraten werden.

Lieber vor einem Sharia-Gericht als vor einem deutschen Standesamt. In den Malediven kann man nur rechtsmäßig vor dem Sharia-Gericht heiraten. Du solltest vielleicht mal beginnen, die islamische Rechtsordnung zu respektieren, so wie man auch die deutschen Gesetze respektiert.

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
2. Ich traue im übrigen keinerlei religiösen Einrichtung egal welcher Richtung sondern bin ein schlichter Anhänger des Säkularstaates...

Es geht hier nicht nur um eine Religion, sondern um Gesetze!

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
3. ist meine Anrede Ronny, wenn da noch das Adjektiv "lieb" hinzugefügt wird, was aus meiner Sicht nicht sein muß, bitte ich einfach darum, zu beachten, dass dieses in der maskulinen Form verwendet wird.
Dann hieße also die (wie ich bereits sagte nicht notwendige) korrekte Anrede in dem Zitat "lieber Ronny" , ok?

Dann nimm Dir bitte auch die Zeit und mach es durch Dein Geschlechtssymbol erkenntlich.  Zunge

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
1. Ich habe mit keinem Wort etwas zu der Legalisation von Urkunden von den Malediven gesagt, habe zumindest selbst beim dritten Mal lesen im Beitrag vom 29.04.2008 davon etwas finden können. (Irrtum Teil 1)

Na dann freue ich mich auf Deine Meinung bezüglich der Legalisation von Urkunden aus den Malediven. Nach Deiner bisherigen Einstellung gegenüber dem Sharia-Gericht, befürchte ich fast, Deine Antwort zu kennen.

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
2. Ist die Tatsache, dass die Malediven (warum auch immer) nicht auf der Liste der sog. Problemstaaten stehen, keineswegs bereits ein Beleg dafür, dass ihr Urkundenwesen sicher ist. Soweit würde ich nicht gehen wollen. Es ist lediglich ein Hinweis dafür, dass das Urkundenwesen (noch) als nicht unsicher eingestuft wird. (Irrtum Teil 2).

Ich bin der Meinung, die Urkunden aus den Malediven sind SICHERER als die Urkunden aus Deutschland.  Zunge Man überprüft doch sicher nicht einfach so die Urkunden aus einem sicheren Urkundenstaat. Ich kann's mir denken, warum. Sehr traurig!

ronny schrieb am 02.05.2008 um 08:41:24:
3. Habe ich lediglich, und dabei bleibe ich egal um welchen Staat es sich handelt,

Ok, aber um sich der Gefahr erst gleich gar nicht auszusetzen, wäre es faierweise angebracht, alle Staaten gleich zu behandeln. Wie gesagt, die Malediven zählen zum sicheren Urkundenstaat. Normalerweise gibt es hier keinen Anlass für eine Urkundenprüfung. Wenn denndoch, dann sollte es diese auch für Deutschland geben.

Wie ich bereits erwähnt habe, heiratete ein deutsch-deutsches Pärchen vor kurzem in Sri Lanka und die Ehe wurde ohne weiteres hier in Deutschland anerkannt. Wenn man hier von der Sicherheit der Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen ausgeht, weil diese aus dem SICHEREN Urkundenstaat Deutschland ausgestellt wurden, sollte man ebenso von der Sicherheit der Geburtsurkunden und der Ledigkeitsbescheinigung meines Verlobten ausgehen, weil diese aus dem SICHEREN Urkundenstaat Malediven ausgestellt werden. Demnach sollte faierweise auch unsere Heiratsurkunde hier in Deutschland anerkannt werden, wenn wir in Sri Lanka heiraten.

Im Übrigen schreiben Deutsche Oberlandesgerichte und das Deutsche Notarinstitut nichts Anderes als eine Legalisation für Urkunden aus den Malediven vor!

Gruß, Sha
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Antwort #43 - 02.05.2008 um 10:14:11
 
Shanata schrieb am 02.05.2008 um 09:57:33:
Du solltest vielleicht mal beginnen, die islamische Rechtsordnung zu respektieren, so wie man auch die deutschen Gesetze respektiert. 




Ich weiß dass viele deutsche Konvertiten dazu neigen sich in einer muslimischen Wagenburg zu verschanzen, was mich aber völlig kalt lässt, weswegen ich auf den o.g. Schwachsinn lieber mal nicht eingehe.

Es war deine Behauptung:

Shanata schrieb am 29.04.2008 um 21:03:34:
und da wurde die sri lankische Heiratsurkunde nicht mal überprüft, sondern sofort anerkannt. Warum, weil es Deutsche sind?


welche mich zu dieser Erläuterung veranlasste:

ronny schrieb am 30.04.2008 um 09:17:29:
Ich denke, dass die Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung zwischen zwei Deutschen eher für deren Innenverhältnis oder für eine spätere vorzetige Scheidung von Belang sein dürfte. Sollten sie allerdings ein Familienbuch aufAntrag anlegen wollen, oder eine Namenserklärung abgeben wollen, wäre durchaus auch ein Anlass vorhanden, eine Urkundenprüfung einzuleiten.

Falls sie lange genug zusammenleben, sieht bereits das BGB die Heilung einer fehlerhaften Eheschließung vor.

Im übrigen sehe ich zumindest durchausUnterschiede im Sachverhalt, wenn es um die Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung zwischen zwei Deutschen einerseits oder einem Deutschen und einem Ausländer andererseits geht, die es durchaus gerechtfertigt erscheinen lassen, unterschiedlich vorzugehen.

Allein die Zuverlässigkeit der Urkunden zum Nachweis des Familienstandes vor der Eheschließung ist eine völlig andere.. 


worauf Du dann begonnen hast persönlich und unsachlich zu werden.

Aber egal, Du weißt ja eh schon alles weswegen ich mir die Frage stelle: warum fragst Du hier nach und nicht bei Milli Görüs ?

Mir ist es doch völlig egal, ob jemand im Petersdom in Rom, in der Al Aqsa Moschee oder an der Klagemauer in Jerusalem heiratet, für mich reicht die Beachtung der Ortsform aus , wenn dann noch die Ehehindernisse des Heimatrechts beachtet werden dann ist das ok. Wobei mir gerade das Ehehindernis der fehlenden Ehemündigkeit in den Kopf kommt.....

Shanata schrieb am 02.05.2008 um 09:57:33:
Na dann freue ich mich auf Deine Meinung bezüglich der Legalisation von Urkunden aus den Malediven. 


Da kannst Du lange drauf warten, weil mich jetzt hier ausklinke und Dich an Deine Religionswissenschaftler verweise. Die werden Dir , die Du ja bereits die Antwort auf alles weiß was sie fragen will, sicher weiterhelfen können. Meine bescheidenen Kenntnisse sind ausgereizt.

In dem Sinne und da Du auf Höflicheiten verzichtest werde ich ganz entgegen meiner sonstigen Gewohnheit auch fast ganz drauf verzichten

Shalom.  Lippen versiegelt
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Antwort #44 - 02.05.2008 um 10:37:43
 
@ Ronny
War klar, dass DAS jetzt kommt!

Schönen Tag noch.

Sha
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