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Wiederannahme des Geburtsnamen ohne Scheidung (Gelesen: 2.279 mal)
taki77
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22.02.2008 um 19:49:01
 
Hallo,
mein Mann und ich sind getrennt, jedoch noch nicht geschieden. Die Scheidung kann sich auch noch hinziehen.

Ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen und würde dies gerne so schnell wie möglich tun.

Ist dies möglich? Kann mir jemand helfen?

Vielen lieben Dank.

Taki
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.02.2008 um 19:52:14
 
taki77 schrieb am 22.02.2008 um 19:49:01:
Ist dies möglich? Kann mir jemand helfen? 


Hallo,

aus dem Gedächtnis zitiert § 1355 Abs. ? BGB:

Zitat:
Der verwitwete oder der geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann seinen Geurtsnamen wieder annehmen. Die Erklärung ist öffentlich zu beglaubigen.


Alles klar ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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taki77
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Antwort #2 - 22.02.2008 um 20:01:01
 
Hallo Ronny,

das heißt, erst nach der Scheidung??? Vorher geht nicht???

Danke
taki
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ronny
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Antwort #3 - 22.02.2008 um 20:10:06
 
taki77 schrieb am 22.02.2008 um 20:01:01:
Vorher geht nicht??? 


Genau Zwinkernd
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Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.02.2008 um 16:05:50
 
Aber dann geht es ruck zuck, hat bei mir 10 Minuten gedauert. Einfach zum Standesamt, eine kleine Geführ zahlen und ich habe dann gleich einen neuen Pass beantragt weil der alte sowieso abgelaufen war. Also geringe Kosten und sehr schnelles Verfahren.

lg Gerechtigkeit
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