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Rücknahme-Ausreisepflicht (Gelesen: 838 mal)
Angelika24
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rücknahme-Ausreisepflicht
20.02.2008 um 22:27:20
 
Hi Experten,

ich habe folgende Fallkonstellation:
eine ausländische Frau hat eine AE nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, da ihr Kind die dt. Staatsangehörigkeit auf Grund einer Vaterschaftsanerkennung hat. Die Vaterschaft wird erfolgreich angefochten.
Folge für das Kind: Wegfall der dt. Staatsangehörigkeit auf jeden Fall, aber wird es auch ausreisepflichtig, da es keinen Aufenthaltstitel hat?
Folgen für die Mutter? Was passiert mit der bestehenden AE? Rücknahme nach § 48 LVwVfG? Oder erlischt die AE automatisch da die Tatbestandsvoraussetzung dt Kind nicht mehr gegeben ist?

Welche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommen bei Scheinvaterschaften in Betracht, wenn Vaterschaft erfolgreich angefochten wurde?

Bitte nennt mir immer die Rechtsgrundlagen bei euren Antworten.
Vielen Dank.
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trixie
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Beiträge: 5.527
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.02.2008 um 23:11:24
 
Angelika24 schrieb am 20.02.2008 um 22:27:20:
Die Vaterschaft wird erfolgreich angefochten.  


Es hängt davon ab, wie alt das Kind nach der Vaterschaftsanfechtung ist. U. U. könnte auch weiterhin deutscher Staatsangehöriger bleiben, obwohl die Vaterschaftsanfechtung erfolgreich war.

Zitat:
§ 3 StAG
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.


Angelika24 schrieb am 20.02.2008 um 22:27:20:
Wegfall der dt. Staatsangehörigkeit auf jeden Fall, aber wird es auch ausreisepflichtig, da es keinen Aufenthaltstitel hat?  

Sollte obiger Fall nicht infrage kömmen, konnte das Kind u. U. staatenlos sein, wenn sich die Staatsangehörigkeit ausschließlich nach der des Vaters richtet. Ausweisung unwahrscheinlich, somit Ausweisung der Mutter auch nicht möglich.

trixie

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