Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Anrechnung von Aufenthaltszeiten- Daueraufenthalt-EG (Gelesen: 1.371 mal)
Nadi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 21
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nicht-EU.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anrechnung von Aufenthaltszeiten- Daueraufenthalt-EG
12.02.2008 um 22:20:50
 
Ich habe eine etwas spezielle Frage:

Wenn man als Nicht-EU-ler ein Visum für Daueraufenthalt-EG beantragen möchte, werden dann die Zeiten angrechnet, die man auch in einem anderen EU-Land verbracht hat?

Konkreter gefragt: Wenn ich 4,5 Jahre in Deutschland verbracht habe und dann nach Holland gehe und da einen Daueraufenthalt beantragen möchte, werden mir da die Zeiten angerechnet, die ich in D verbracht habe? Oder "verfällt" die Zeit? Ich weiß, die Frage sehr speziell ist, aber es würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort darauf weiß bzw. mir sagen kann, wo ich sie finde.

Gruß,
N.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung von Aufenthaltszeiten- Daueraufenthalt-EG
Antwort #1 - 12.02.2008 um 22:22:47
 
Nadi schrieb am 12.02.2008 um 22:20:50:
Wenn man als Nicht-EU-ler ein Visum für Daueraufenthalt-EG beantragen möchte, werden dann die Zeiten angrechnet, die man auch in einem anderen EU-Land verbracht hat?


nein. Neues Land, neues Spiel.

Zu den Anrechnungszeiten im ersten EU-Land (also z.B. Deutschland): vgl. § 9b AufenthG.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Nadi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 21
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nicht-EU.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung von Aufenthaltszeiten- Daueraufenthalt-EG
Antwort #2 - 12.02.2008 um 22:24:45
 
Oh, das ist bedauerlich!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.457

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung von Aufenthaltszeiten- Daueraufenthalt-EG
Antwort #3 - 12.02.2008 um 22:35:32
 
Wurde im Chat ausführlicher besprochen
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema