kreien
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Offenbach Hessen Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo,
ich (deutscher Staatsangehöriger) habe 2005 in Deutschland und nach deutschem Recht meine damalige Freundin (philippinische Staatsbürgerin) geehelicht. Nun ist es so, dass die Filipinos einen hier in Deutschland unüblichen Mittelnamen führen. Beispiel: Annabell (Vorname) Santander (Mittelname, gleich Mädchenname der Mutter) Yasu (Nachname, kommt vom Vater).
Wir haben uns für die gemeinsame Namensführung nach deutschem Recht und nach dem Namen des Ehegatten entschlossen. (Hier am Beispiel Kreien)
Mein Name hat sich nach der Eheschließung demnach nicht geändert, hier am Beispiel Andreas Kreien, aus dem Namen meiner Frau ist Annabell (Vorname) Santander (Mittelname, gleich Mädchenname der Mutter) Kreien (Nachname, kommt von mir) geworden.
Dieses Konstrukt ist nach philippinischen Namenskonventionen kompletter Unsinn, dort müsste es nach der Eheschließung Annabell (Vorname) Yasu (Mittelname) Kreien (Nachname) heißen.
Dies führt nun zu der Situation, dass im philippinischen Reisepass Annabell Yasu Kreien steht und in den deutschen Unterlagen Annabell Santander Yasu. Sowohl die deutsche als auch die philippinische Seite sind nicht willens diesem Übel abzuhelfen, es gibt regelmäßig Ärger bei Passangelegenheiten diesbezüglich.
Das ist das eine Problem, ein weiteres ist der Mittelname überhaupt. Dass wenn wir nach deutschem Recht heiraten überhaupt ein Mittelname stehen bleibt, davon war auf dem Standesamt nie die Rede. Eigentlich wollte ich erreichen, dass wir später Herr + Frau Kreien sind. Zumal der Mittelname hier in Deutschland nur Ärger bringt. Zum Beispiel sieht sich das Standesamt Frankfurt am Main nicht befähigt aufgrund des Mittelnamens eine internationale Heiratsurkunde auszustellen, da es im Formular kein passendes Formularfeld für einen Mittelnamen gibt, die philippinische Botschaft besteht aber auf einer internationalen Heiratsurkunde zur Beurkundung der Geburt unseres Sohnes.
Auf diese Problematik angesprochen hat mit das zuständige Standesamt folgendermaßen geantwortet: [Zitat] Der Mittelname ist nach philippinischen Recht neben dem Vornamen und Familiennamen Bestandteil des zuführenden Namens. Bei der Beurkundung Ihrer Eheschließung wurde der Name Ihrer Frau aus der zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Geburtsurkunde entnommen. Nach deutschem Namensrecht ist der Wegfall dieses Mittelnamens durch die Eheschließung nicht möglich. Durch die von Ihnen gewählte Namensführung nach deutschen Recht wird lediglich der bisherige Familienname Ihrer Frau "Yasu" durch den Ehenamen "Kreien" ersetzt und der Familienname "Yasu" zum Geburtsnamen erklärt. Es ist somit richtig, dass die Beurkundung mit dem Namen Annabell Santander (Mittelname) Kreien, geborene Yasu für Ihre Frau ausgestellt wurde. Hätte sich Ihre Frau bei der Eheschließung für die Namensführung nach philippinischen Recht entschieden, hätte der Mittelname entfallen können. Grundsätzlich ist es möglich, dass auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden können. Hierfür sind jedoch nach § 120 DA (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden) nicht verpflichtet. Da die mehrsprachigen Urkunden nur einen Vor- bzw. Familiennamen enthalten können und keine Eigen- bzw. Mittelnamen, ist es uns nicht möglich, Ihnen eine mehrsprachige Urkunde auszustellen. [Zitat Ende, Nachnamen hier im Board verfremdet]
Also hätten wir nach philippinischem Recht hier im Standesamt Frankfurt am Main geheiratet, hätte der Mittelname entfallen können und aus uns wäre wie gewünscht Herr + Frau Kreien geworden. Wir sind diesbezüglich vom Standesbeamten falsch beraten worden. Und ich bin auch sicher, er wusste es nicht besser.
Meine Frau und ich haben keine Lust bei Behördenangelegnheiten auf den Philippinen ständig eine Sonderbehandlung zu erfahren und den Verdacht der Urkundenfälschung auf uns zu ziehen, auch nervt es mich, wenn aufgrund des Mittelnamens irgendwelches Behörden-Ping-Pong ausgelöst wird (internationale Heiratsurkunde ist nicht in Frankfurt möglich (dafür der Hinweis auf eine vereidigte Übersetzerun), die andere Seite will aber Standesamt-Dokumente sehe, sonst keine Bearbeitung).
Jetzt kommt die Frage aller Fragen: Teilen die Experten hier im Forum die im zitierten Schreiben des Standesamts angeführte Rechtsauffassung? Wie kann meine Frau ihren Mittelnamen loswerden oder wenigstens auf die auf den Philippinen übliche Namensführung umbiegen (hinkende Namensführung)? Kann die Standesamtsaufsicht sowas erledigen oder geht das nur über eine Klage vor einem Gericht?
Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann ist, dass wenn ich in Deutschland nach deutschen Recht heirate ein Namenskonstrukt herauskommt, dass völlig inkompatibel mit unserer Gesellschaft ist, wähle ich jedoch ausländisches Recht, dann erhalte eine Namensführung die deutschen Gepflogenheiten entspricht?
Danke fürs Lesen dieses Textbergs und für weitere Tipps.
Gruß Michael
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