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Hinkende Namensführung und Mittelname (Gelesen: 3.463 mal)
kreien
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hinkende Namensführung und Mittelname
02.02.2008 um 09:58:16
 
Hallo,

ich (deutscher Staatsangehöriger) habe 2005 in Deutschland und nach deutschem Recht meine damalige Freundin (philippinische Staatsbürgerin) geehelicht. Nun ist es so, dass die Filipinos einen hier in Deutschland unüblichen Mittelnamen führen. Beispiel: Annabell (Vorname) Santander (Mittelname, gleich Mädchenname der Mutter) Yasu (Nachname, kommt vom Vater).

Wir haben uns für die gemeinsame Namensführung nach deutschem Recht und nach dem Namen des Ehegatten entschlossen. (Hier am Beispiel Kreien)

Mein Name hat sich nach der Eheschließung demnach nicht geändert, hier am Beispiel Andreas Kreien, aus dem Namen meiner Frau ist
Annabell (Vorname) Santander (Mittelname, gleich Mädchenname der Mutter) Kreien (Nachname, kommt von mir) geworden.

Dieses Konstrukt ist nach philippinischen Namenskonventionen kompletter Unsinn, dort müsste es nach der Eheschließung
Annabell (Vorname) Yasu (Mittelname) Kreien (Nachname) heißen.

Dies führt nun zu der Situation, dass im philippinischen Reisepass Annabell Yasu Kreien steht und in den deutschen Unterlagen Annabell Santander Yasu. Sowohl die deutsche als auch die philippinische Seite sind nicht willens diesem Übel abzuhelfen, es gibt regelmäßig Ärger bei Passangelegenheiten diesbezüglich.

Das ist das eine Problem, ein weiteres ist der Mittelname überhaupt. Dass wenn wir nach deutschem Recht heiraten überhaupt ein Mittelname stehen bleibt, davon war auf dem Standesamt nie die Rede. Eigentlich wollte ich erreichen, dass wir später Herr + Frau Kreien sind. Zumal der Mittelname hier in Deutschland nur Ärger bringt. Zum Beispiel sieht sich das Standesamt Frankfurt am Main nicht befähigt aufgrund des Mittelnamens eine internationale Heiratsurkunde auszustellen, da es im Formular kein passendes Formularfeld für einen Mittelnamen gibt, die philippinische Botschaft besteht aber auf einer internationalen Heiratsurkunde zur Beurkundung der Geburt unseres Sohnes.

Auf diese Problematik angesprochen hat mit das zuständige Standesamt folgendermaßen geantwortet: [Zitat] Der Mittelname ist nach philippinischen Recht neben dem Vornamen und Familiennamen Bestandteil des zuführenden Namens. Bei der Beurkundung Ihrer Eheschließung wurde der Name Ihrer Frau aus der zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Geburtsurkunde entnommen. Nach deutschem Namensrecht ist der Wegfall dieses Mittelnamens durch die Eheschließung nicht möglich. Durch die von Ihnen gewählte Namensführung nach deutschen Recht wird lediglich der bisherige Familienname Ihrer Frau "Yasu" durch den Ehenamen "Kreien" ersetzt und der Familienname "Yasu" zum Geburtsnamen erklärt.
Es ist somit richtig, dass die Beurkundung mit dem Namen Annabell Santander (Mittelname) Kreien, geborene Yasu für Ihre Frau ausgestellt wurde. Hätte sich Ihre Frau bei der Eheschließung für die Namensführung nach philippinischen Recht entschieden, hätte der Mittelname entfallen können.
Grundsätzlich ist es möglich, dass auch  mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden können. Hierfür sind jedoch nach § 120 DA (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden) nicht verpflichtet. Da die mehrsprachigen Urkunden nur einen Vor- bzw. Familiennamen enthalten können und keine Eigen- bzw. Mittelnamen, ist es uns nicht möglich, Ihnen eine mehrsprachige Urkunde auszustellen.
[Zitat Ende, Nachnamen hier im Board verfremdet]

Also hätten wir nach philippinischem Recht hier im Standesamt Frankfurt am Main geheiratet, hätte der Mittelname entfallen können und aus uns wäre wie gewünscht Herr + Frau Kreien geworden. Wir sind diesbezüglich vom Standesbeamten falsch beraten worden. Und ich bin auch sicher, er wusste es nicht besser.

Meine Frau und ich haben keine Lust bei Behördenangelegnheiten auf den Philippinen ständig eine Sonderbehandlung zu erfahren und den Verdacht der Urkundenfälschung auf uns zu ziehen, auch nervt es mich, wenn aufgrund des Mittelnamens irgendwelches Behörden-Ping-Pong ausgelöst wird (internationale Heiratsurkunde ist nicht in Frankfurt möglich (dafür der Hinweis auf eine vereidigte Übersetzerun), die andere Seite will aber Standesamt-Dokumente sehe, sonst keine Bearbeitung).

Jetzt kommt die Frage aller Fragen: Teilen die Experten hier im Forum die im zitierten Schreiben des Standesamts angeführte Rechtsauffassung? Wie kann meine Frau ihren Mittelnamen loswerden oder wenigstens auf die auf den Philippinen übliche Namensführung umbiegen (hinkende Namensführung)? Kann die Standesamtsaufsicht sowas erledigen oder geht das nur über eine Klage vor einem Gericht?

Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann ist, dass wenn ich in Deutschland nach deutschen Recht heirate ein Namenskonstrukt herauskommt, dass völlig inkompatibel mit unserer Gesellschaft ist, wähle ich jedoch ausländisches Recht, dann erhalte eine Namensführung die deutschen Gepflogenheiten entspricht?

Danke fürs Lesen dieses Textbergs und für weitere Tipps.

Gruß
Michael
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 02.02.2008 um 10:13:21
 
Hallo,

ob die Mittelnamen-Geschichte so wie beurkundet richtig ist , oder ob nicht doch der neue Mittelname hätte eingetragen werden müssen, kann ich hier und heute nicht abschließend klären. Ich meine nach der Eheschließung wird aus dem Mittelnamen (=Mädchenname der Mutter) der neue Mittelname (=Familienname des Vaters), bin mir da ohne meine Quellen nicht sicher.

Falls die Auskunft in Frankfurt in der Familienbuchabteilung geäußert wurde, und von dem Standesbeamten D.... mit vier weiteren Buchstaben stammen, sollte sie zutreffend sein. Der ist u.a. Fachberater und ist sehr genau.

Fraglich wäre aus meiner Sicht , ob jetzt nicht ein Anwendungsfall des Art. 47 EGBGB vorliegt. Diese Frage wäre durchaus mal überlegenswert, und ggf. über § 45 PStG vom Gericht zu klären, falls man sie nicht gleich von Vorneherein bejahen will.

Die Standesamtsaufsicht kann sich nur solche Frage wie vorstehend stellen, mit dem Standesbeamten besprechen und versuchen sie  einvernehmlichen einer Lösung zuzuführen. Ansonsten bliebe nur der gerichtliche Weg der §§ 45 oder 47 PStG.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ronny
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Antwort #2 - 06.02.2008 um 07:58:10
 
ronny schrieb am 02.02.2008 um 10:13:21:
ob die Mittelnamen-Geschichte so wie beurkundet richtig ist , oder ob nicht doch der neue Mittelname hätte eingetragen werden müssen, kann ich hier und heute nicht abschließend klären. Ich meine nach der Eheschließung wird aus dem Mittelnamen (=Mädchenname der Mutter) der neue Mittelname (=Familienname des Vaters), bin mir da ohne meine Quellen nicht sicher. 


Hallo

habe mir das philippinische Recht nochmal angeschaut:

die beurkundete Namensführung ist so richtig, weil deutsches Recht gewählt wurde.

Diese Version:

Zitat:
Ich meine nach der Eheschließung wird aus dem Mittelnamen (=Mädchenname der Mutter) der neue Mittelname (=Familienname des Vaters),


wäre nur in Frage gekommen, wenn bei der Eheschließung jeder in seinem Heimatrecht geblieben wäre.

Auch hierbei wäre ein gemeinsamer Familienname zustande gekommen.

Aus der jetzigen Situation käme man nur für den deutschen Rechtsbereich heraus. Und zwar ließe sich der Mittelname auf Grundlage des neuen Art. 47 EGBGB weg-erklären .

Damit entsteht aber dann eine (noch mehr) hinkende Namensführung zum phil.Recht.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #3 - 11.02.2008 um 13:47:17
 
Hallo,

Dank dir für deine Hinweise.

ronny schrieb am 06.02.2008 um 07:58:10:
habe mir das philippinische Recht nochmal angeschaut:

die beurkundete Namensführung ist so richtig, weil deutsches Recht gewählt wurde.


Nur nochmal zum Verständnisfür mich: Aus dem Satz des Schreibens vom Standesamt "Hätte sich Ihre Frau bei der Eheschließung für die Namensführung nach philippinischen Recht entschieden, hätte der Mittelname entfallen können" schließe ich nun, dass aus uns wie gewünscht und im Standesamt immer vorgetragen Herr + Frau Kreien (ohne irgendein Mittelnamenkonstrukt) geworden wäre, wenn ich mich als Ehemann bei der Trauung für deutsches Namensrecht entschieden hätte und meine jetzige Frau sich abweichend dazu in Deutschland nach philippinischem Namensrecht hätte trauen lassen?

Das fände ich dann sehr verwegen, zumal ich nicht geahnt habe, dass bei der Wahl von deutschem Namensrecht für beide zwei unterschiedliche Namen mit Namenskonstrukten herauskommen, die es im deutschen Sprachraum so gar nicht gibt und das einem im Standesamt auch keiner so sagt. Und zu allem Überfluss sieht sich das gleiche Standesamt dann außerstande bestimmte Urkunden auszustellen, da das Formularfeld "Mittelname" fehlt.

Das mit dem Mittelnamen ist erst in der Geburtsurkunde des Sohnes aufgefallen. Meine Frau hat jedenfalls nach der Eheschließung - wie vom Standesbeamten gewünscht - mit neuem Nachnamen unterschrieben und zwar ohne Mittelnamen.

Zitat:
Aus der jetzigen Situation käme man nur für den deutschen Rechtsbereich heraus. Und zwar ließe sich der Mittelname auf Grundlage des neuen Art. 47 EGBGB weg-erklären .

Damit entsteht aber dann eine (noch mehr) hinkende Namensführung zum phil.Recht.


Das philippinische Recht sei mal außen vor gelassen. Die Lösung mit dem Wegerklären scheint ganz sinnvoll zu sein, zumal eine Einbürgerung angestrebt wird und der Mittelname nur Ärger bereitet. Nun hat das Standesamt Frankfurt uns getraut und der Wohnort ist nun Offenbach. Welches Standesamt ist nun Ansprechpartner für solche Namensangelegenheiten EGBGB betreffend?

Vielen Dank für einen Tipp.

Gruß
Michael

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