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Aufenthaltstitel für Ausbildung (Gelesen: 968 mal)
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Beiträge: 8

Udon Thani, Thailand
Udon Thani
Thailand
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel für Ausbildung
01.02.2008 um 21:55:56
 
Hallo zusammen,

möchte mich kurz vorstellen. bin 53 Jahre alt und seit 2,5 Jahren Witwer.

Habe im letzten Jahr eine nette junge Frau in Thailand kennen gelernt. Meine Freundin ( 36 Jahre alt) ist nun seit September letzten Jahres bei mir in Deutschland.
Sie besucht hier sehr erfolgreich einen Sprachkurs. Ihr Aufenthaltstitel gilt noch bis September 2008. Danach wird Sie erst einmal in Ihr Heimatland zurückkehren.

In ca. 3 Jahren verfüge ich über die finanziellen Mittel um meinen Wohnsitz nach Thailand verlegen zu können. Habe nun folgende Frage an die Experten und Expertinnen hier im Forum: Ist es möglich für Sie einen Aufenthaltstitel zwecks Ausbildung in Deutschland zu bekommen oder scheint es aussichtlos auf grund Ihres Alters? Wie geht man am besten vor, spricht man zu erst mit der Arbeitsagentur oder zu erst mit der zuständigen Ausländerbehörde?

Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon jetzt.

Liebe Grüße
Dieter

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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel für Ausbildung
Antwort #1 - 01.02.2008 um 22:11:09
 
Kurz und bündig:
Is eher (ungeachtet des Alters) aussichtslos.
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wolbe
Experte
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Ein freundliches Wort
ist der Schlüssel zum
Glück


Beiträge: 305
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel für Ausbildung
Antwort #2 - 01.02.2008 um 22:19:38
 
Hallo Dieter,

ich gehe mal davon aus, dass du eine Berufsausbildung meinst. Diese ist in § 17 AufenthG geregelt, danach kann einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt.

Wie fons aber auch schon geschrieben hat, dürfte die bei deiner Freundin auch schon aufgrund des Alters aussichtslos sein.

Ich hatte in meiner beruflichen Praxis noch keinen einzigen Fall, in welchem die Arbeitsagentur eine Zustimmung zur Aufnahme einer Ausbildung erteilt hat, wenn der Ausländer oder die Ausländerin sich noch nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.

Gruß Wolfgang
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