Hallo Jana und Holdehilde,
ich empfehle ungeachtet dessen, was Wolfgang hier richtigerweise gepostet hat, einen Termin bei Euren jeweiligen
EBH zwecks eines "einzelfallbezogenen Vorgesprächs" einzuholen.
Ich empfehle das aus folgenden drei Gründen:Erstens - so ein Gesprächstermin kann im Zweifel nicht schaden sondern "im negativsten Fall" ggf. eben noch einmal bestätigen, dass eine Einbürgerung auch bei besonderer Würdigung der Einzelfallspezifik unter den gegebenen Bedingungen (noch) nicht geht.
Zweitens handelt es sich bei der von Wolfgang zitierten Passage um eine aus "Vorläufigen Anwendungshinweisen" des BMI, also nicht um eine Verwaltungsvorschrift - Eine
EBH kann, muss sich aber nicht an diese Hinweise gebunden fühlen. Insoweit ist
IMHO zumindest einzelfallbezogen auch ein abweichendes Vorgehen bzw. eine abweichende (allerdings durch das Gesetz selbst natürlich gedeckte und seinem Wortlaut nicht widersprechende) Vorgehensweise durchaus möglich und nicht ausgeschlossen!
Drittens lohnt es sich m.E. sich den Wortlaut der von Wolfgang zitierten Passage mal ganz genau anzusehen:
Zitat:Nicht zu vertreten hat es der Einbürgerungsbewerber insbesondere, wenn ein Leistungsbezug wegen Verlust des Arbeitsplatzes durch gesundheitliche, betriebsbedingte oder konjunkturelle Ursachen begründet ist und er sich hinreichend intensiv um eine Beschäftigung bemüht hat.
Die Wahl der Formulierung "insbesondere" weist m.E. darauf hin, dass die hier genannte(n) Bedingung(en) nicht als ausschließliche oder einzige zu betrachten ist/sind -daraus schließe ich, dass es dem Wortlaut der Vorläufigen Anwendungshinweise nicht widerspricht, weitere (einzelfallspezifische) Gesichtspunkte in die Beurteilung einzubeziehen und diese auch miteinander und in Bezug auf die "insbesondere" geannte/n Bedingung/en abzuwägen.
Zumindest meine Beratungserfahrung bestätigt, dass viele
EBH so oder ähnlich vorgehen - es gäbe sonst in der Praxis weit weniger Einbürgerungen auf der Grundlage der Anwendung des § 10
StAG.
Summa summarum - ohne unberechtigte Hoffnungen nähren zu wollen: es spricht nichts dagegen sondern, im Gegenteil, sehr viel dafür, meiner oben gegebenen Empfehlung zu folgen.
Ich wünsche Euch, dass sie in dem einen oder anderen (Einzel-)Fall letztlich hilfreich ist.
=schweitzer=