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Einreise nach Heirat in Spanien (Deutsche und Dominikaner) (Gelesen: 5.527 mal)
carinja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.01.2008 um 15:14:37
 
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin ja froh, dass ich das hier entdeckt habe! Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Seit einer Woche sind wir endlich verheiratet: Ich, Deutsche mit Wohnsitz Berlin und er, Dominikaner mit Wohnsitz in Barcelona. Mein Mann ist zwar illegal in Spanien (einfach dageblieben, als sein Touristenvisum abgelaufen ist), besitzt aber eine spanische Meldebescheinigung über seinen Wohnsitz. Was muss er jetzt tun, um zu mir nach Berlin zu ziehen? Muss er ein Touristenvisum beantragen? Bitte erspart mir Ausführungen und W hä?arnungen zum Status Illegalität, davon haben wir mehr als genug. Hat vielleicht irgendwer vergleichbare positive Erfahrungen gemacht?
Ich würde mich freuen, wenn ihr die mit mir teilt. hä?
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Herzlichen Dank und Gruß

Carinja
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.01.2008 um 15:22:19
 
carinja schrieb am 28.01.2008 um 15:14:37:
Was muss er jetzt tun, um zu mir nach Berlin zu ziehen?


bei der dt. Botschaft in der DomRep ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Soweit das für Dich in Frage kommt, wäre es auch möglich, dass Du mit ihm (zunächst) in Spanien lebst und er dort ein Aufenthaltsrecht erwirbt. Bei der Rückkehr könnte er dann ggf. einfach mitkommen.

Muleta
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.01.2008 um 15:28:01
 
Egal an welche deutsche Behörde er sich wendet, wird man seine Illegalität feststellen und ein Ausweisungsverfahren anstreben. Als Illegaler wird man ihm kaum kein Visum, geschweige denn eine AE erteilen.

Das nervenschonenste wäre wirklich die Ausreise und das Beantragen eines Visums zur FZF. Dann hättet ihr die Gewissheit dass er legal nach Deutschland kommen kann.

Zitat:
Soweit das für Dich in Frage kommt, wäre es auch möglich, dass Du mit ihm (zunächst) in Spanien lebst und er dort ein Aufenthaltsrecht erwirbt.

Bist du dir sicher, dass er seine Illegaliät durch die Heirat wieder heilen kann?

Wenn es dir möglich ist, in Spanien zu wohnen, bräuchte er keine Sprachkenntnisse vorweisen.

trixie
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.01.2008 um 15:29:24
 
Hallo carinja -

so einfach wir es nicht werden:

carinja schrieb am 28.01.2008 um 15:14:37:
Muss er ein Touristenvisum beantragen?


Er braucht ein nationales Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs und kein anderes! Dazu wird er recht wahrscheinlich in die Dominikanische Republik zurückreisen müssen.

Außerdem wird bei Beantragung dieses Visums von ihm ein Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe A1 des Europäischen Referenzrahmens verlangt werden - für ihn nich leicht, da es IMHO in der Dominikanischen Republik kein Goetheinstitut gibt. - Was dann wie akzeptiert wird, müsste er bei der Deutschen Botschaft erfragen.

Ihr werdet Euch also wohl auf einen längeren Weg und eine längere Zeitspanne einrichten müssen ...

carinja schrieb am 28.01.2008 um 15:14:37:
Bitte erspart mir Ausführungen und W arnungen zum Status Illegalität, davon haben wir mehr als genug. Hat vielleicht irgendwer vergleichbare positive Erfahrungen gemacht?  


Welche erwartest Du denn?  Schockiert/Erstaunt -

Tipps zur Umgehung von Gesetzen wird es in diesem Forum nicht geben, falls Du darauf reflektieren solltest, abgesehen davon, dass die Euch im Zweifel nur noch größere Schwierigkeiten bescheren würden als den Ehegattennachzug jetzt so zu bewerkstelligen, wie er (zugegebenermaßen schwierig) gesetzeskonform zu bewerkstelligen verlangt wird.

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.01.2008 um 15:56:08
 
trixie schrieb am 28.01.2008 um 15:28:01:
Bist du dir sicher, dass er seine Illegaliät durch die Heirat wieder heilen kann?


ja, EuGH "MRAX". Aber immer nur dann, wenn die Voraussetzungen der RL 2004/38/EG tatsächlich vorliegen.

Muleta
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carinja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.01.2008 um 17:23:26
 
Danke für eure vielen sehr qualifizierten Antworten. Besonders spannend finde ich natürlich das Zitiat von EuGH MRAX, was auch immer das ist - und was sind die Voraussetzungen der RL... oder wo stehen die?

Ich habe gerade erfahren, dass mein Mann eine spanische Aufenthaltserlaubnis erhalten wird, ein permisso de estancia. Damit wird er legalisiert. Um zu erfahren, wie es dann weitergeht, haben wir jetzt einen Termin bei einem Anwalt. Sobald ich Neuigkeiten habe, werde ich berichten.
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Antwort #6 - 28.01.2008 um 17:45:14
 
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carinja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.02.2008 um 11:54:01
 
Hallo liebe Forumsmitglieder,

unsere Lage hat sich zwischenzeitlich ganz gut entwickelt, wir waren vergangene Woche bei den spanischen Ämtern: Ich bin jetzt mit Wohnsitz in Spanien gemeldet (bin ja sowieso viel dort) - das war super einfach. Das ist die Voraussetzung dafür, dass meinem Mann die tarjeta de residencia erteilt wird. Nach Auskunft unseres Rechtsanwalts für Ausländerrecht in Spanien wird die Erteilung ab Antragstellung 30 Tage dauern. Dann kann mein Mann in Europa frei reisen und auch den Wohnort wechseln. Das bestätigte auch die Beratungsstelle für binationale Paare iaf in Frankfurt. Mein Mann wird dann in Deutschland zum Einwohnermeldeamt gehen und anschließend die deutsche Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Information zum Erfordernis von Deutschkenntnissen trifft nur teilweise zu. Wer einen Hochschulabschluss besitzt (und mein Mann besitzt sogar 2 davon), braucht keine Deutschkenntnisse nachweisen.

Ich kann nur sagen, Spanien tickt (noch) ein bisschen anders als Deutschland. Wer dort als illegal eingereister einen Hochschulabschluss mitbringt, sich in die Gesellschaft integriert und dafür im Antragsverfahren zur Eheschließung spanische Zeugen beibringt, was wir tun mussten, wer ansonsten nicht strafrechtlich auffällig wird, der erhält dort eine Aufenthaltserlaubnis. Das ist eine europäische Aufenthaltserlaubnis, die den Status legalisiert, auch für die übrigen Schengen-Länder. Ich denke, dass das allerdings nicht mehr lange so sein wird, wenn man die letzte Pressemitteilung über die Verschärfung der Einreisebestimmungen an den Grenzen der EU liest, nach der auch die mit Touristenvisum Einreisenden registriert und gezielt verfolgt werden sollen, sobald das Visum abgelaufen ist.

Ich habe das hier geschrieben, weil es vielleicht auch anderen noch Mut macht, diesen Weg zu gehen, solange es noch möglich ist.
danke

Für eure Infos und euren Beistand  blumenstrauss

Un buen día!

Carinja
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carinja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.02.2008 um 13:22:41
 
Keine Sorge, so schnell werde ich hier nicht weg sein - das Forum ist zu interessant, ich komme immer mal wieder vorbei und wer weiß - noch leben wir nicht so wie wir gerne möchten, auch wenn der Weg dahin nicht mehr weit scheint.

i4a is great

PN hab ich gelesen, ich schicke sobald ich habe  Zwinkernd

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.01.2017 um 13:17:49
 
Liebe Carina,

endlich mal jemand der den Nagel auf den Kopf trifft und kein Blatt vor den Mund nimmt 22

Zwinkernddass war für mich sehr hilfreich und ich danke dir für diese Information um in meiner Situation jede Möglichkeit nochmal auszuschöpfen. Smiley
laola laola
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Antwort #10 - 10.01.2017 um 15:28:14
 
@chenoa1701: du hast schon gesehen, das der thread 9 jahre alt ist?
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Daddy
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Antwort #11 - 10.01.2017 um 16:02:32
 
... und deshalb

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