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Daueraufenthaltsbescheinigung trotz Unterbrechung rueckwirkend beantragen? (Gelesen: 821 mal)
Kubanode
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Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: EU (nicht deutsch)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthaltsbescheinigung trotz Unterbrechung rueckwirkend beantragen?
12.01.2017 um 23:10:14
 
Hier habe ich eine Frage bzgl. der Daueraufenthaltsbescheinigung.

Ich: EU-Buerger, habe in Deutschland ueber 10 Jahre lang gelebt und bin dann berufsbedingt in's Ausland entsandt worden (EU und nicht-EU), und habe mich fuer die Zeit aus Deutschland abgemeldet. Ich war insgesamt ca. 5 Jahre nicht in Deuutschland angemeldet, und bin jetzt aber wieder zurueck.

In den 10 Jahren haette ich meine Staatsbuergerschaft beantragen koennen, war aber zu faul.

Frage: habe ich in den 10 Jahren ein Daueraufenthaltsrecht in DE erworben und wenn ja, ist dieses Recht durch die 5 Jahre Abwesenheit erloschen?

Falls nicht erloschen, kann ich irgendwo eine Bescheinigung zum Daueraufenthalt rueckwirkend beantragen?

Danke im Voraus
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.01.2017 um 23:59:41
 
Das Daueraufenthaltsrecht erlöscht nach 2 Jahren Abwesenheit. § 4a Abs. 7 FreizügG/EU.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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