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Unterhalt (Gelesen: 2.517 mal)
kakuna
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Beiträge: 58

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.01.2008 um 00:16:02
 
Hallo,

Ich habe eine frage wegen Unterhalt.Ich bin Arbeitlos und möchte selbstendig werden bekomme Ca. 50000 Euro für gescheft von verwandte.ich habe frau und sohn ,bin geschieden.zur zeit zahle ich unterhalt fur sohn,aber wenn ich werde selbstendig Wie hoch wird der  Betrag (UNTERHALT) ?Meine frau und sohn sind Hartz IV 4, ALG 2 II empfenger...wie wird dass sache geregelt?

Ich bezihe zur zeit keine stattliche forderung ,ich bekomme von ausland 900 Euro monatlich und zahle nur für Sohn(127 Euro),ich habe antrag wegen Unterhaltsfähigkeit zweimal ausgefült wegen Frau.

Grusse
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Holzschuher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch/europäisch
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Antwort #1 - 14.01.2008 um 10:57:49
 
Hallo,

klar ist, dass - sofern das Kind noch minderjährig ist - eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht, zumindest was den Kindesunterhalt angeht. Ob dann die beabsichtigte Selbständigkeit - kommt natürlich darauf an, was daraus monatlich an Einkommen erzielt wird - einfach so anerkannt wird, d.h. eine Erfüllung dieser Erwerbsobliegenheit darstellen könnte.

Im übrigen gehen Unterhaltsansprüche auf den Leistungsträger über (§ 33 SGB II), Auskünfte wurden ja schon erteilt.

Ansonsten ändert sich durch die Selbständigkeit nichts an der Verpflichtung zu Kindesunterhalt; Höhe nach den jeweiligen Tabellen/Leitlinien des jeweiligen OLGs.

Ob auch an die Frau bzw. die ARGE für die Frau was zu zahlen ist, hängt - wie oben bereits erwähnt - davon ab, wieviel Einkommen aus der Selbständigkeit erzielt wird. Das mit dem Zuschuss der Verwandten ist das ein Darlehen, ein Geschenk, eine Rückzahlung? Augenrollen

Gruß
Peter H.
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Gruß
Peter H.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.01.2008 um 11:46:59
 
Beim Kindsunterhalt spielt nicht nur das monatliche Einkommen eine Rolle, sondern auch vorhandenes Vermögen des Kindsvaters. Hierbei ist zu prüfen, ob der Unterhalt nicht aus dem Vermögen heraus bedient werden kann, wenn durch die monatlichen Einkünfte der Mindestunterhalt nicht gesichert ist.

trixie
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kakuna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.01.2008 um 23:07:43
 
Peter H.

trixie

ich hab so vestanden dass die Stadt(Deutschland) die unterhaltsbeitrag  von 50000 Euro velangen kann ? wenn durch die monatlichen Einkünfte der Mindestunterhalt nicht gesichert ist???


(50000)Zuschuss der Verwandten ist das ein Private Darlehen.


falls ich 2300-2500 Euro netto einkommende hab muss ich ganze 1300 Euro auszahlen? eigen Bedarfskontrolbetrag ist 1200 Euro ,wenn hat man Netto Einkommende  Ca.2300-2500 Euro  Schockiert/Erstaunt
http://www.famrb.de/OLGR-St_2007_Beilage.pdf
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 14.01.2008 um 23:28:58
 
Hi,

bei 2300-2500 Netto sind 1200 Dein Eigenbedarf, das was mindestens für Dich über bleiben muß.
Bei Frau und einem Kind musst Du aber nicht so viel zahlen, daß diese Grenze eine Rolle spielt.
Die Sätze stehen da ja.

Mit 50.000€ aus dem Stand 2.300-2.500€ netto erzielen? Ist das nicht etwas optimistisch gerechnet oder was ist das für eine geniale Geschäftsidee?

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 15.01.2008 um 08:53:19
 
@ nixwissen

Die pfändungsfreien Grenzen nützen einem Selbständigen gar nichts, da diese hier nicht anzuwenden sind. Zwinkernd

nixwissen schrieb am 14.01.2008 um 23:28:58:
was ist das für eine geniale Geschäftsidee?  


Eine Tätigkeit in der Dienstleistungsbranche braucht nicht unbedingt eine hohe Investition um auf dieses Einkommen zu gelangen. Zwinkernd

trixie
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kakuna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.05.2008 um 12:30:14
 
Hay,

Wenn meine Frau bleibt ganz leben Arbeitlos bekommt Hartz 4 ,ganz mein leben muss ich unterhalt  zahlen oder habe ganze leben untrerhaltspflicht?

oder gibts irgendwie scheidungsmöglichkeit oder scheidungsurteil, hat man keine unterhalts pflicht oder muss man Ehevertrag vorrher abschlissen,dass kann man zukunftige Unterhaltspflicht wegen Arbetlosikgeit gegen frau vermeiden kann?


Gruss
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trixie
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Antwort #7 - 16.05.2008 um 13:14:23
 
@ kakuna

Du brauchst keine Angst haben, dass du ein Leben lang für deine Frau Unterhalt zahlen mußt.

Am besten du gibst in die Suchmaschine "Unterhaltspflicht Ehegatte ab 01.01.08" ein, dann erfährst eine ganze Menge darüber. Mehr als man hier im Forum schreiben könnte. Zwinkernd

trixie
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kakuna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.05.2008 um 13:58:17
 
trixie

"Du brauchst keine Angst haben, dass du ein Leben lang für deine Frau Unterhalt zahlen mußt.  "

Ich habe keine angst ,Welche gesetz oder Trycks kennst du? Zwinkerndich hab was gelesen, dass Der Unterhaltsanspruch erlischt bei Wiederheirat oder Tod des Berechtigten .
Kennt emand was, dass Arbeitsamt lässt mich einfach ruhe wegen unterhalts(geschidenne ehegate)?? Zunge
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