schweitzer schrieb am 18.12.2007 um 15:33:52:Ich erlaube mir den Hinweis, dass
IMHO vor einer möglichen Klage eine
Remonstration erfolgt sein muss. Diese würde ich bei abgelehntem Visum zum Zwecke der Eheschließung bzw. des Ehegattennachzugs immer auch einlegen, um zum einen die genauen Gründe der Ablehnung zu erfahren und weil sie letztlich durchaus noch eine Chance bietet, das begehrte Visum doch noch zu erhalten - und Remonstrationsverfahren sind durchaus nicht grundsätzlich erfolglos ...
=schweitzer=
hallo Schweitzer,
die
Remonstration, vor einer Klage, ist kein Muss. In einfachen Worten gesagt, gibt es sie garnicht. Sie ist lediglich aus dem Widerspruchsmoeglichkeiten in Verwaltungssachen hergeleitet, die es in Visaangelegenheiten eigendlich nicht gibt. Sie ist eine freiwillige Auslegung in Richtung Art 19
GG, hat sich aber inzwischen "eingebuergert". Sie vor ein Klageverfahren zu setzen, macht auf alle Faelle Sinn. In dem Land, in dem ich jetzt bin, wird viel mit gefaelschten Paessen, Ausweisen und anderen Urkunden gearbeitet. Durch die
Remonstration erfaehrte der Antragsteller dann, dass wir ihn erwischt haben und das eine Klage keine Chance hat. Vor allem beim Verdacht auf Scheinehe ist die
Remonstration sinnvoll, da die Bescheide i.d.R. sehr umfangreich und ausfuehrlich sind und die Gruende der Ablehnung meist detailiert dargelegt werden. Das wirklich gute an der
Remonstration ist aber die Moeglichkeit der Abhilfe der Ablehnung durch die Visastelle, wenn in der
Remonstration gute, zusaetzliche Gruende zum Antrag, gegeben werden, die die Sachlage dann doch noch aendern koennen.