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Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreichen? (Gelesen: 8.419 mal)
astronic
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11.12.2007 um 18:15:13
 
Liebes Forum,

eine russische Bekannte möchte mich in Deutschland besuchen, weshalb wir ein Schengen-Besuchsvisum bei einem deutschen Konsulat in Russland beantragen werden.

Meine russische Bekannte war im Juni im Rahmen einer Europatour kurz in Deutschland und ihr hat es hier so gut gefallen, dass sie mittelfristig hier studieren möchte. Deshalb macht sie zur Zeit auch einen Intensiv-Sprachkurs in Deutsch (für das Level A1).

Ist es sinnvoll, beim Gespräch im Konsulat die Studienabsicht zu erwähnen und den Nachweis über ihren Sprachkurs den Dokumenten beizufügen?

Ich sehe das etwas zweispältig: Einerseits dokumentieren wir damit, dass sie ernsthaftes Interesse an diesem Lande und somit einen guten Besuchtsgrund hat. Ferner bekäme sie einen Studienplatz ja eh nur mit legaler Aufenthaltserlaubnis, so dass ein Untertauchen eher unwahrscheinlich wäre. Andererseits könnte dem Konsulat so viel Deutschlandinteresse natürlich aber auch suspekt erscheinen.

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan
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trixie
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Antwort #1 - 11.12.2007 um 18:40:24
 
astronic schrieb am 11.12.2007 um 18:15:13:
Ist es sinnvoll, beim Gespräch im Konsulat die Studienabsicht zu erwähnen und den Nachweis über ihren Sprachkurs den Dokumenten beizufügen?  

Das macht weniger Sinn; würde m. M. eher zu einer Ablehnung führen, weil man sich die Frage stellt, warum man vorher noch ein Schengen Visum beantragen möchte, wenn ohnedies eine Studienabsicht besteht.

astronic schrieb am 11.12.2007 um 18:15:13:
Einerseits dokumentieren wir damit, dass sie ernsthaftes Interesse an diesem Lande und somit einen guten Besuchtsgrund hat.

Nachdem es sich um Schengen Visum handelt, ist es eher nebensächlich, ob sie mehr Interesse an Deutschland oder den anderen Schengen Staaten hat.

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Antwort #2 - 11.12.2007 um 18:58:07
 
astronic schrieb am 11.12.2007 um 18:15:13:
Liebes Forum,

eine russische Bekannte möchte mich in Deutschland besuchen, weshalb wir ein Schengen-Besuchsvisum bei einem deutschen Konsulat in Russland beantragen werden.

warum will sie diesen fremden Mann blos besuchen?

Zitat:
Meine russische Bekannte war im Juni im Rahmen einer Europatour kurz in Deutschland

ah, sie hatte schon ein Visum und ist zurueckgekommen, sehr gut, wer hat das erteil?
Zitat:
und ihr hat es hier so gut gefallen, dass sie mittelfristig hier studieren möchte.

Uuuhh, sie will in Deutschland studieren, will sie ueberhaupt zurueckkommen?
Zitat:
Deshalb macht sie zur Zeit auch einen Intensiv-Sprachkurs in Deutsch (für das Level A1).
wie A1, dass braucht sie doch fuer eine FZ, was will sie eigendlich wirklich dort?

einige Gedanken, die einen am Schalter bei der Antragstelung so anspringen koennten, und trotzdem faehrt man mit der Wahrheit am besten.
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astronic
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Antwort #3 - 12.12.2007 um 10:19:21
 
trixie schrieb am 11.12.2007 um 18:40:24:
Das macht weniger Sinn; würde m. M. eher zu einer Ablehnung führen, weil man sich die Frage stellt, warum man vorher noch ein Schengen Visum beantragen möchte, wenn ohnedies eine Studienabsicht besteht.

Nun, für einen Studienplatz kann sie sich natürlich erst bewerben, wenn sie weitere Sprachkurse absolviert hat. Im Moment geht es ihr deshalb erst mal darum, Land und Leute besser kennenzulernen und ihre (noch bescheidenen) Sprachkenntnisse erstmals auszuprobieren.

Aber ich gebe dir Recht: Das freiwillige Beifügen eines Sprachkursnachweises könnte dazu führen, dass das Konsulat sich skeptische Fragen stellt, was das überhaupt soll.

Zitat:
Nachdem es sich um Schengen Visum handelt, ist es eher nebensächlich, ob sie mehr Interesse an Deutschland oder den anderen Schengen Staaten hat.

Naja, hätte sie Interesse an einem anderen Schengen-Staat, so wäre dieser wohl Hauptreiseziel und wir würden ein Schengen-Visum dieses Staates beantragen.

Vielen Dank für deine Antwort!

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Antwort #4 - 12.12.2007 um 10:53:57
 
Zitat:
warum will sie diesen fremden Mann blos besuchen?

Offiziell ist meine Mutter Einladende. Nicht, weil das besser aussieht, sondern weil ich nicht über die finanziellen Sicherheiten verfüge, um die Einladung selbst auszusprechen. Auf Nachfrage werden wir natürlich die Wahrheit erzählen, dass sie eigentlich mich besucht (meine Mutter kennt sie ja auch gar nicht).

Ansonsten ist das wirklich nur eine gute Freundin, romantische Interessen stehen hier nicht im Vordergrund. Smiley

Zitat:
ah, sie hatte schon ein Visum und ist zurueckgekommen, sehr gut, wer hat das erteil?

Es handelte sich um ein französisches Schengen-Touristenvisum, welches sie im Rahmen einer Pauschalreise erhalten hat.

Zitat:
Uuuhh, sie will in Deutschland studieren, will sie ueberhaupt zurueckkommen? wie A1, dass braucht sie doch fuer eine FZ, was will sie eigendlich wirklich dort?

Okay, ich sehe, euch gefällt die Idee mit dem Sprachkursnachweis nicht, deshalb lassen wir es dann wohl besser bleiben. Smiley

Zitat:
einige Gedanken, die einen am Schalter bei der Antragstelung so anspringen koennten, und trotzdem faehrt man mit der Wahrheit am besten.

Wir haben vor, die Wahrheit zu erzählen. Die Frage ist nur, welche Dokumente wir freiwillig hinzufügen.

Wenn ihr etwas Zeit zum Lesen habt, erkläre ich das ganze gerne ausführlicher:

Im Oktober dieses Jahres hatte ich eine andere Russin zu Besuch, bei der im Gegensatz zu diesem Fall auch ein gewisses romantisches Interesse bestand, welches sich aber bei ihrem Besuch nicht bestätigte. Wir hatten damals beim gleichen Konsulat, das auch den Antrag, um den es hier geht, bearbeiten wird, ein Schengen-Besuchsvisum beantragt. Die Verpflichtungserklärung wurde (wie es auch in diesem Falle sein wird) von meiner Mutter abgegeben. Den Unterlagen hatten wir ein persönliches Schreiben meiner Mutter an das Konsulat (mit beglaubigter Unterschrift) beigelegt, welches den Reisehintergrund erläuterte ("für die meinem Sohn in Russland erbrachte Gastfreundschaft möchten wir uns gerne revanchieren etc."). Ferner lag den Unterlagen Nachweis über Arbeit und Immobilienbesitz bei. Das Visum wurde (nach einem persönlichen Intensiv-Interview mit einer deutschen Konsulatsangestellten) erteilt, sie kam nach Deutschland und flog auch pünktlich wieder zurück. So weit, so gut.

Die russische Bekannte, um die es jetzt geht, war im Juni dieses Jahres auf Europatour (Pauschalreise), unter anderem auch in Deutschland. Wie schon gesagt, war sie durch ihren Deutschlandbesuch ganz begeistert (so begeistert, dass sie nun Deutsch lernt und hier mittelfristig studieren will) und möchte nun natürlich ihren nächsten Urlaub hier verbringen. Da es sich um eine gute Freundin handelt, ist sie natürlich bei mir herzlich willkommen. Meine Sorgen kreisen jetzt ein wenig darum, welche Unterlagen wir freiwilligerweise dem Visumsantrag noch beifügen könnten:

1) Ich würde zwar prinzipell gerne auch wieder ein formloses Begleitschreiben meiner Mutter beilegen, in welchem die Reisehintergründe erläutert werden, aber falls wir den gleichen Bearbeiter im Konsulat erwischen, kommen dem vielleicht komische Gedanken, wenn wir schon wieder einen Brief der Art "eine Freundin meines Sohnes möchte gerne kommen" in gleichem Stil mit gleichem Briefkopf/Absender einreichen.

2) In diesem Falle besteht kein Immobilienbesitz, den wir nachweisen könnten. Wenn wir den Antrag also ohne Sprachkursnachweis und Begleitschreiben einreichen, spricht für sie nur die Tatsache, dass sie schon mal ein französisches Schengen-Visum hatte und ein Nachweis darüber, dass sie einen festen Job hat und in der Zeit auch Urlaub bekommt. Ich mache mir Sorgen, das könnte ein bisschen wenig sein, daher meine Ursprungsfrage.

3) Wieviel macht es eigentlich aus, wenn wir die Flugtickets (einschließlich Rückflug) in Form von Online-Tickets vor der Beantragung kaufen und einen Ausdruck der Online-Tickets dem Antrag beifügen? Ist das ein gewichtiges Argument oder eher nicht so wichtig? Wir überlegen nämlich derzeit die Tickets auch deshalb vorher zu kaufen, weil wir später vielleicht die heutigen Preise nicht mehr kriegen.

Vielen Dank für deine Antwort und vielen Dank im Voraus für weitere Antworten! Smiley

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Antwort #5 - 12.12.2007 um 15:45:10
 
astronic schrieb am 12.12.2007 um 10:19:21:
hätte sie Interesse an einem anderen Schengen-Staat, so wäre dieser wohl Hauptreiseziel und wir würden ein Schengen-Visum dieses Staates beantragen.  

Bloß das funktioniert eben nicht, wenn man in einem anderen Land keinen VE Geber hat.  Zwinkernd

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Antwort #6 - 13.12.2007 um 15:43:42
 
das Flugtiket bring ueberhaupt nichts, da Beweiskraft bei Null.
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Muleta
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Antwort #7 - 13.12.2007 um 16:01:37
 
trixie schrieb am 12.12.2007 um 15:45:10:
Bloß das funktioniert eben nicht, wenn man in einem anderen Land keinen VE Geber hat.  Zwinkernd


bin mir nicht sicher, ob die anderen Staaten auch das Instrument der VE kennen. Im Übrigen bietet sich doch in RU das Reisebüroverfahren in der Tat an. Sollte auch nach http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,522163,00.html wohl noch funktionieren, oder hat sich da Gravierendes geändert?

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Antwort #8 - 13.12.2007 um 22:28:05
 
Zitat:
das Flugtiket bring ueberhaupt nichts, da Beweiskraft bei Null.

Weil man Flugtickets je nach Tarif erstatten lassen kann bzw. weil der finanzielle Verlust bei Nichtinanspruchnahme des Rückflugtickets vergleichsweise gering wäre?

Die Gebühren für die Rückerstattung wären bei unseren Tickets zwar höher als der Ticketpreis selbst, aber das Konsulat wird ganz sicherlich nicht anfangen, die Rückerstattungsbedingungen einzelner Fluggesellschaft zu überprüfen.

Falls wir die Tickets trotzdem vor Visumsbeantragung kaufen sollten: Sollen wir sie dennoch dem Visumsantrag beilegen oder es lieber lassen, weil es u. U. sogar kontraproduktiv wäre?

Vielen Dank für deine Antwort!

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Antwort #9 - 13.12.2007 um 22:46:04
 
astronic schrieb am 13.12.2007 um 22:28:05:
Falls wir die Tickets trotzdem vor Visumsbeantragung kaufen sollten: Sollen wir sie dennoch dem Visumsantrag beilegen oder es lieber lassen, weil es u. U. sogar kontraproduktiv wäre?


Wie schon erwähnt wurde, ist das Flugticket als Beweis für die Rückkehrwilligkeit nichts wert und wenn das Visum nicht gewährt wird, dann habt Ihr auch noch diesen finanziellen Verlust, des nicht rückerstattungsfähigen Tickets.
Da würde ich mit dem Ticketkauf doch lieber warten bis das Visum erteilt wird.
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Antwort #10 - 13.12.2007 um 22:46:06
 
So, die Verpflichtungserklärung habe ich nun. Der Bearbeiter beim Ausländeramt meinte, man solle auf jeden Fall noch ein persönliches Einladungsschreiben (adressiert an die Eingeladene) schreiben.

Da meine Mutter die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, aber die Eingeladene gar nicht kennt, fällt mir ehrlich gesagt wenig Wohlklingendes ein, was sie unter Beibehaltung der Wahrheit schreiben könnte. Der Grund, warum meine Mutter die Einladung ausspricht, besteht ja darin, dass ich sie darum gebeten habe. Der tatsächlich Einladende bin ja eigentlich ich.

Ist in diesem Falle ein solches Einladungsschreiben wirklich sinnvoll/notwendig? Eigentlich wollte ich ja darauf verzichten, aber nachdem der Bearbeiter im Ausländeramt heute darauf hinwies, dass ein solches Schreiben "sehr, sehr sinnvoll" sei, habe ich Sorge, ohne dieses Schreiben unsere Visachancen zu verschlechtern. Falls jemand eine gute Idee hat, was man schreiben könnte, wäre ich für kurzen Hinweis sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus!

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Antwort #11 - 13.12.2007 um 22:49:51
 
Welche Beweiskraft sollte ein gekauftes Flugticket denn nun wirklich haben?

Mancher nimmt den finanziellen Verlust eines verfallenen Flugtickets gerne in Kauf, wenn er dafür in Deutschland bleiben kann.

Die Gedanken, die dir wegen des Flugtickets machst, sind zwar nachvollziehbar, bringen aber für eine Beurteilung bezüglich einer Visumserteilung nichts Positives.

Zitat:
aber nachdem der Bearbeiter im Ausländeramt heute darauf hinwies, dass ein solches Schreiben "sehr, sehr sinnvoll" sei, habe ich Sorge, ohne dieses Schreiben unsere Visachancen zu verschlechtern.


Mal ernsthaft! Was sollte deine Mutter Persönliches für eine Person schreiben, die sie gar nicht kennt. Spätestens wenn deine Freundin auf dem Konsulat nach gewissen Details gefragt wird, fällt dem SB auf, dass sich Gast und Gastgeber total fremd sind. Denkst du das schafft Vertrauen?

M. M. nach wäre es sinnvoller, die sprichst mit deiner ABH, ob sie auch eine Kautionszahlung oder eine Bankbürgschaft für dein fehlendes oder zu geringes Einkommen akzeptieren. Dann könntest du ganz normal als VE Geber auftreten und die Angelegenheit würde einen seriöseren (bitte nicht falsch verstehen) Verlauf nehmen.

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Antwort #12 - 13.12.2007 um 23:41:32
 
trixie schrieb am 13.12.2007 um 22:49:51:
Die Gedanken, die dir wegen des Flugtickets machst, sind zwar nachvollziehbar, bringen aber für eine Beurteilung bezüglich einer Visumserteilung nichts Positives.

Danke (auch den anderen) für die Richtigstellung. Hatte das irgendwie nicht zu Ende gedacht.

Zitat:
Mal ernsthaft! Was sollte deine Mutter Persönliches für eine Person schreiben, die sie gar nicht kennt. Spätestens wenn deine Freundin auf dem Konsulat nach gewissen Details gefragt wird, fällt dem SB auf, dass sich Gast und Gastgeber total fremd sind. Denkst du das schafft Vertrauen?

Nun, ich hatte mal eine andere Russin eingeladen. Im Rahmen der Visabeantragung damals ist mir gesagt worden, dass es nicht ungewöhnlich sei, wenn die Verpflichtungserklärung von jemand anderem abgegeben wird, wenn der tatsächlich Einladende das aufgrund mangelnder finanzieller Sicherheiten nicht kann.

Meine Mutter hat damals ein Begleitschreiben ans Konsulat aufgesetzt, in dem sinngemäß stand "Um uns für die meinem Sohn in Russland entgegengebrachte Gastfreundschaft zu revanchieren und Frau ... Deutschland zu zeigen, laden wir Frau ... herzlich ein". Im Interview im Konsulat ist mein damaliger Gast dann auch gefragt worden, warum ich nicht die Einladung selbst vorgenommen hätte und er hat wahrheitsgemäß geantwortet. Probleme mit dem Visum gab es keine.

Die gleiche Formulierung kann ich für mein jetziges Einladungsschreiben aber leider nicht nutzen, weil ich meinen jetzigen Gast nie in Russland besucht habe, sondern wir uns bei seinem Europa-Urlaub getroffen haben.

Zitat:
M. M. nach wäre es sinnvoller, die sprichst mit deiner ABH, ob sie auch eine Kautionszahlung oder eine Bankbürgschaft für dein fehlendes oder zu geringes Einkommen akzeptieren. Dann könntest du ganz normal als VE Geber auftreten und die Angelegenheit würde einen seriöseren (bitte nicht falsch verstehen) Verlauf nehmen.

Hm, ich war mir wirklich nicht bewusst, dass an unserem Vorgehen etwas unseriös sein könnte. Die Möglichkeit mit der Kautionszahlung bestünde wohl in der Tat, aber zum einen habe ich heute nun schon eine VE erstellen lassen, zum anderen ist die VE meiner Mutter einfach "besser" (leitende Beamte und Bezüge nachgewiesen vs. Student mit Kaution).

Vielen Dank für deine Antwort!

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Antwort #13 - 14.12.2007 um 00:05:05
 
astronic schrieb am 13.12.2007 um 23:41:32:
Nun, ich hatte mal eine andere Russin eingeladen. Im Rahmen der Visabeantragung damals ist mir gesagt worden, dass es nicht ungewöhnlich sei, wenn die Verpflichtungserklärung von jemand anderem abgegeben wird, wenn der tatsächlich Einladende das aufgrund mangelnder finanzieller Sicherheiten nicht kann.  


OK! Ich hatte mir - ehrlich gesagt - deine alten Threads nicht mehr durchgelesen. Aber wenn du bereits mit dieser Methode Erfolg hattest, warum sollte es dieses Mal nicht funktionieren?

astronic schrieb am 13.12.2007 um 23:41:32:
leitende Beamte und Bezüge nachgewiesen vs. Student mit Kaution

Die Botschaft prüft nur noch, ob die Bonität geprüft wurde. Welchen Maßstab der SB der ABH anwendet, ist für die Botschaft unerheblich. Wenn die ABH eine Kaution akzeptiert, hat das den gleichen Stellenwert wie ein Einkommen.

U. U. ist eine Kaution sicherer als ein Lohn-/Gehaltsnachweis, denn dieser könnte ja bis auf den letzten Cent gepfändet sein, während die Kaution der ABH im vollem Umfang zusteht.

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Antwort #14 - 17.12.2007 um 00:29:14
 
Was haltet ihr von folgendem Schreiben (Absender: meine Mutter, Empfänger: das Konsulat)?
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem Frau ... im Rahmen ihrer Europareise im Juni 2007 Deutschland nur kurz besuchen konnte, möchten meine Familie und ich Frau ... gerne mehr von unserem Land zeigen. Dazu laden wir sie herzlich ein, uns im Februar/März 2008 für 16 Tage zu besuchen.

Ich bitte Sie, Frau ... den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...


Vielen Dank im Voraus!

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