Zitat:warum will sie diesen fremden Mann blos besuchen?
Offiziell ist meine Mutter Einladende. Nicht, weil das besser aussieht, sondern weil ich nicht über die finanziellen Sicherheiten verfüge, um die Einladung selbst auszusprechen. Auf Nachfrage werden wir natürlich die Wahrheit erzählen, dass sie eigentlich mich besucht (meine Mutter kennt sie ja auch gar nicht).
Ansonsten ist das wirklich nur eine gute Freundin, romantische Interessen stehen hier nicht im Vordergrund.
Zitat:ah, sie hatte schon ein Visum und ist zurueckgekommen, sehr gut, wer hat das erteil?
Es handelte sich um ein französisches Schengen-Touristenvisum, welches sie im Rahmen einer Pauschalreise erhalten hat.
Zitat:Uuuhh, sie will in Deutschland studieren, will sie ueberhaupt zurueckkommen? wie
A1, dass braucht sie doch fuer eine FZ, was will sie eigendlich wirklich dort?
Okay, ich sehe, euch gefällt die Idee mit dem Sprachkursnachweis nicht, deshalb lassen wir es dann wohl besser bleiben.
Zitat:einige Gedanken, die einen am Schalter bei der Antragstelung so anspringen koennten, und trotzdem faehrt man mit der Wahrheit am besten.
Wir haben vor, die Wahrheit zu erzählen. Die Frage ist nur, welche Dokumente wir freiwillig hinzufügen.
Wenn ihr etwas Zeit zum Lesen habt, erkläre ich das ganze gerne ausführlicher:
Im Oktober dieses Jahres hatte ich eine andere Russin zu Besuch, bei der im Gegensatz zu diesem Fall auch ein gewisses romantisches Interesse bestand, welches sich aber bei ihrem Besuch nicht bestätigte. Wir hatten damals beim gleichen Konsulat, das auch den Antrag, um den es hier geht, bearbeiten wird, ein Schengen-Besuchsvisum beantragt. Die Verpflichtungserklärung wurde (wie es auch in diesem Falle sein wird) von meiner Mutter abgegeben. Den Unterlagen hatten wir ein persönliches Schreiben meiner Mutter an das Konsulat (mit beglaubigter Unterschrift) beigelegt, welches den Reisehintergrund erläuterte ("für die meinem Sohn in Russland erbrachte Gastfreundschaft möchten wir uns gerne revanchieren etc."). Ferner lag den Unterlagen Nachweis über Arbeit und Immobilienbesitz bei. Das Visum wurde (nach einem persönlichen Intensiv-Interview mit einer deutschen Konsulatsangestellten) erteilt, sie kam nach Deutschland und flog auch pünktlich wieder zurück. So weit, so gut.
Die russische Bekannte, um die es jetzt geht, war im Juni dieses Jahres auf Europatour (Pauschalreise), unter anderem auch in Deutschland. Wie schon gesagt, war sie durch ihren Deutschlandbesuch ganz begeistert (so begeistert, dass sie nun Deutsch lernt und hier mittelfristig studieren will) und möchte nun natürlich ihren nächsten Urlaub hier verbringen. Da es sich um eine gute Freundin handelt, ist sie natürlich bei mir herzlich willkommen. Meine Sorgen kreisen jetzt ein wenig darum, welche Unterlagen wir freiwilligerweise dem Visumsantrag noch beifügen könnten:
1) Ich würde zwar prinzipell gerne auch wieder ein formloses Begleitschreiben meiner Mutter beilegen, in welchem die Reisehintergründe erläutert werden, aber falls wir den gleichen Bearbeiter im Konsulat erwischen, kommen dem vielleicht komische Gedanken, wenn wir schon wieder einen Brief der Art "eine Freundin meines Sohnes möchte gerne kommen" in gleichem Stil mit gleichem Briefkopf/Absender einreichen.
2) In diesem Falle besteht kein Immobilienbesitz, den wir nachweisen könnten. Wenn wir den Antrag also ohne Sprachkursnachweis und Begleitschreiben einreichen, spricht für sie nur die Tatsache, dass sie schon mal ein französisches Schengen-Visum hatte und ein Nachweis darüber, dass sie einen festen Job hat und in der Zeit auch Urlaub bekommt. Ich mache mir Sorgen, das könnte ein bisschen wenig sein, daher meine Ursprungsfrage.
3) Wieviel macht es eigentlich aus, wenn wir die Flugtickets (einschließlich Rückflug) in Form von Online-Tickets vor der Beantragung kaufen und einen Ausdruck der Online-Tickets dem Antrag beifügen? Ist das ein gewichtiges Argument oder eher nicht so wichtig? Wir überlegen nämlich derzeit die Tickets auch deshalb vorher zu kaufen, weil wir später vielleicht die heutigen Preise nicht mehr kriegen.
Vielen Dank für deine Antwort und vielen Dank im Voraus für weitere Antworten!
Grüße,
Stefan