Shark10 schrieb am 11.12.2007 um 15:07:58:Warum wurde keine Familienzusammenführung beantragt?
Weil ich der irrigen Meinung war, dass das gar nicht geht, da das Kind zum
Zeitpunkt der Beantragung noch nicht seinen Wohnsitz in D hatte.
Wahrscheinlich ist Dir nicht bekannt wie lange es dauert bis dem Kind ein
D- Pass ausgestellt wird.
Ich möchte erstmal Folgendes klarstellen:
Keine Sorge beides ist mir bestes bekannt, habe deutsche Pässe schon en Masse ausgestellt.
Pass für nichteheliche Kinder gibt es, wenn eine nach dt. Recht gültige Vaterschaftsanerkennung vorliegt, die Namensfrage(Namensführung) für das Kind geregelt ist und beide Elternteile der Passaustellung zustimmen.
Die Anwesenheit beider Elternteile zur Passbeantragung ist nicht erforderlich, der in Deutschland lebende Elternteil kann seine Zustimmung zur Passaustellung (mitbeglaubigter Unterschrift) auch schriftlich erteilen und uns zu kommen lassen.
Je nach Ort und Timing geht dies sehr viel schneller, muss es auch wenn Mutter mit Neugeborenen reisen will.
8 Monate muss es jedenfalls nicht dauern.
FzF Visaantrag hätte gleicheitig neben der Passbeantragung laufen können.
Von obigen abgesehen, Glück gehabt das es ein Schengen Visa gab. Einreise mit falschen Visa ist unbestreitbar, die folgen?
Ausreise, Nachholung des Visaverfahren, Trennung der Familie zumutbar? Außergewöhnliche Härte gegen Trennung?
Naja, mir fehlt die Erfahrung.
Vieles dürfte für eine pragmatische Lösung sprechen, vorallem wenn die Anforderungen (Voraussetzungen) ansonsten alle erfüllt sind.
Dazu sagt der Sachverhalt leider nichts.
Wie die
ABH sich letztendlich verhalten wird, dürfte evtl. auch von diesen Dingen abhängen,
z.B. wie ist das Personensorgerecht für das Kind ausgestaltet?
Denn Mama muss hier zur Ausübung der Personensorge für das Kind sein.
Lebt die Familie denn gemeinsam?
Evtl. werden es jetzt zukünftig andere -im gleichen Falle- bei der
AV nicht mehr so leicht haben ein Schengen Visa zu erhalten.