Ob die
AE nach Beendigung der Au-Pair Tätigkeit automatisch erlischt, hängt davon ab, ob daran eine Nebenbestimmung wie "...erlischt mit Beendigung der Au-Pair Tätigkeit..." enthalten ist.
Sollte eine solche Nebenbestimmung fehlen, besteht die
AE weiter, solange bis die
ABH diese aufgrund des Wegfalls des Aufenthaltsgrundes rückbefristet.
Solange die
ABH vom Ende der Beschäftigung nichts weiß (deine Freundin ist nicht verpflichtet, das Beschäftigungsende zu melden), passiert gar nichts.
Ein Heiratsvisum könnte deine Freundin nur in ihrem Heimatland beantragen, was die vorherige Ausreise zur Folge hätte.
Wenn nun die
ABH durch die Au-Pair-Familie vom Beschäftigungsende erfährt, wird sie ohnedies auf deine Freundin zukommen. Dort solltet ihr den Sachverhalt erklären. Ich denke, dass man sich nicht gegen die Heiratspläne stellt und euch Schwierigkeiten macht.
Zitat:ist doch sicherlich die selbe Person und das gleiche Anliegen?
Das ist eigentlich unwahrscheinlich, da diese Person laut seinen Angaben im November 2006 Deutschland wieder hätter verlassen müssen.
Zitat:kenyanisches Au-Piar Mädel heiraten
17.07.2006 um 14:46:12 Hallo,
Was muß man alles tun um ein Au-Pair Mädchen aus Kenya zu heiraten ?
Ist das kompliziert und ist das Teuer ?
Ich kenne Sie noch nicht sooo lange,wir verstehen uns aber sehr gut
,aber Sie muß in 4 Monaten wieder zurück.
Wenn man aber ein Herz für junge kenianische Frauen hat, sucht man eben eine andere.
![Laut lachend Laut lachend](https://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/grin.gif)
trixie