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Illegal,was tun? (Gelesen: 7.044 mal)
Mame Di
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09.12.2007 um 21:54:05
 
Ich mal wieder nicht in eigener Angelegenheit. Also, ein junger Mann lebt seit Jahren illegal und schwarz arbeitend in D. Hatte Asylantrag gestellt und ist dann untergetaucht. Jetzt ist er in eine Landsmännin (aber eingebürgert) verliebt und sie möchten heiraten. Sie mag aber nicht mit ihren Kindern in seine Heimat gehen.


Was können Sie tun? Gibt es eine Möglichkeit zu heiraten ohne dass er ausgewiesen und gesperrt wird?

Er meint er könnte einen neuen Asylantrag stellen?

Wenn er ausreist ohne hier kontrolliert zu werden, was wäre dann die Folge? Dann weiß ja das Amt nicht, wann er D verlassen hat.

Oh Mann, die Leute bringen sich auch immer in verfahrene Situationen...

Danke für Hilfe (ich hab hier schon rumgesucht, bestimmt gabs schon viele solcher Geschichten, aber so richtig ne Antwort hab ich nicht gefunden....sorry) Bremerin
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Einbeck
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Antwort #1 - 09.12.2007 um 22:04:45
 
Nachfrage
Welche Staatsangehörigkeit?
Besitzt er Pass- oder ausweisdokumente?
Wie wurde über Asylantrag entschieden?
Die Frage die Du beantwortet haben möchtest ist auch nicht, können Sie heiraten? sondern
könnte er nach einer Heirat hierbleiben.

Heirat = Personenstandsrecht und Aufenthaltserlaubnis sind 2 Paar Schuhe.
Heiraten kann er wahrscheinlich wenn er die nötigen Dokumente (Urkunden etc.) und Pass hat,
hierbleiben, ist eine ganz andere Frage.
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trixie
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Antwort #2 - 09.12.2007 um 22:21:13
 
Einbeck schrieb am 09.12.2007 um 22:04:45:
Heiraten kann er wahrscheinlich wenn er die nötigen Dokumente (Urkunden etc.) und Pass hat,  

Eine Heirat in Deutschland dürfte aber trotzdem schwierig sein, wenn er keinen gültigen Aufenthaltstitel hat.

trixie
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Mame Di
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Antwort #3 - 09.12.2007 um 22:30:30
 
Ob der Antrag überhaupt entschieden wurde, bzw. ob er weiß wie, weiß ich jetzt gar nicht. Ich glaub er hat sich vorher verdrückt.

Der Pass (türkisch) ist abgelaufen. Dokumente ließen sich sicherlich beschaffen und verheiratet war er auch noch nie.

Wenn er jetzt in die Heimat zurückkäme, ohne erwischt zu werden, dann stellen aber ja die deutschen Behörden trotzdem die Frage, wo er abgebllieben war und sperren ihn, oder?

Und heiraten hier geht ja wohl nicht, mit abgelaufenem Pass und ohne AE?
Das Standesamt würde sich darauf ja wohl kaum einlassen.

Eine Heirat in der Heimat wäre ja in Ordnung, aber eine ewige Sperre wäre natürlich traurig, das kann ich ja verstehen, dass die das vermeiden wollen, wenn es geht.
Zumal die Kinder der Frau hier aufs Gymnasium gehen und sie selber jetzt eine Ausbildung macht. Das schmeißt man ja auch nicht so hin.




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trixie
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Antwort #4 - 09.12.2007 um 22:41:38
 
Mame Di schrieb am 09.12.2007 um 22:30:30:
Ob der Antrag überhaupt entschieden wurde, bzw. ob er weiß wie, weiß ich jetzt gar nicht.

Wenn er einen Asylantrag gestellt hatte, dann wurde über diesen auch entschieden, außer er hat den Antrag wieder zurückgenommen. Doch das ist jetzt alles Spekulation. Er müßte sich selber bei der ABH informieren, oder jemanden bevollmächtigen, der ihm dann Auskunft erteilt, was aus dem Asylantrag, bzw. dem Verfahren geworden ist.

trixie
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proll
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Antwort #5 - 10.12.2007 um 08:46:02
 
Moin Bremerin,

ich spekuliere mal, dass sein Asylverfahren negativ entschieden wurde, sonst wäre er ja nicht untergetaucht.

Wenn er heiraten würde, schützt ihn das nicht davor ausreisen zu müssen/abgeschoben zu werden.

Folglich wäre das Günstigste, wenn er schnellstmöglich das Bundesgebiet verlässt. Meines Wissens nach ist dies mit abgelaufenen Pass und gültigem Nüfus möglich. Die Zukünftige heiratet ihn in der Türkei und stellt ein Visum zur Fzf.

Die ABH hat dann keine Kenntnis vom illegalen Aufenthalt.

Alles andere wird viel Nerven, Zeit und vor allem auch Geld kosten.

proll
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Mame Di
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Antwort #6 - 10.12.2007 um 08:55:22
 
Danke proll, so hab ich ja auch vermutet. Aber: verlangt die Behörde nicht einen Nachweis über seine Ausreise? Werden sie nicht vermuten, dass er genau das getan hat, nämlich hier jahrelang zu leben, wenn er nicht nachweisen kann, wann er nach Hause gegangen ist?

Die Entscheidung hat er glaube ich nicht abgewartet, sondern ist vorher beim Arbeitgeber untergetaucht.

Aber es ist ja davon auszugehen, dass derAntrag abgelehnt wurde, wenn der auch in Abwesenheit weiterverhandelt wird.

Ich würde aber wohl trotzdem vermuten,dass eine FZF am ehesten Erfolg verspricht, wenn auch mit Hindernissen.... hä?

Grüße aus Bremen!
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proll
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Antwort #7 - 10.12.2007 um 10:14:05
 
Wenn er bei der deutschen Auslandsvertretung einen Visaantrag stellt, weiß die ABH, dass er ausgereist ist.
Das reicht.

proll
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Esra
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Antwort #8 - 10.12.2007 um 23:27:49
 
Zitat:
Wenn er bei der deutschen Auslandsvertretung einen Visaantrag stellt, weiß die ABH, dass er ausgereist ist.
Das reicht.

proll


Wäre eine andere Möglichkeit, ein Ticket in die Türkei zu kaufen, bei der ABH reinen Tisch zu machen, und sich eine GÜB aushändigen zu lassen [und dann natürlich auszureisen]? Bei der Gelegenheit könnte die Zukünftige gleich mit bei der ABH vorstellig werden und schon mal Fragen zur zukünftigen FZF stellen.

Dann wäre natürlich der jahrelange (?) illegale Aufenthalt in D aufgedeckt.

Esra
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trixie
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Antwort #9 - 10.12.2007 um 23:47:00
 
Esra schrieb am 10.12.2007 um 23:27:49:
Bei der Gelegenheit könnte die Zukünftige gleich mit bei der ABH vorstellig werden und schon mal Fragen zur zukünftigen FZF stellen

Die ABH wird sich der Sache bzgl. der FZF erst annehmen, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde, denn im Moment fehlt jede rechtliche Grundlage über den Eventualfall zu reden.

Esra schrieb am 10.12.2007 um 23:27:49:
Dann wäre natürlich der jahrelange (?) illegale Aufenthalt in D aufgedeckt.  
 

Was sollte dann damit bezweckt werden? Das schlechte Gewissen, jahrelang in eigener Sache eine Straftat begannen zu haben, zu bereinigen? Auch der Arbeitgeber müßte mit einer erheblichen Strafe rechnen u. a. wegen Hinterziehung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.
Womöglich bekommt der junge Mann auch eine Einreisesperre. Dann braucht er sich erstmal keine Gedanken über die FZF machen.

trixie
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Antwort #10 - 10.12.2007 um 23:59:48
 
trixie schrieb am 10.12.2007 um 23:47:00:

Was sollte dann damit bezweckt werden? Das schlechte Gewissen, jahrelang in eigener Sache eine Straftat begannen zu haben, zu bereinigen? Auch der Arbeitgeber müßte mit einer erheblichen Strafe rechnen u. a. wegen Hinterziehung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.
trixie


Bezüglich des Arbeitgebers bin ich relativ schmerzfrei. Es kann ihn ja nicht "überraschen", dass er jemanden ohne AE/Arbeitserlaubnis beschäftigt hat.

Zweck: Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass das mit der Ausreise nur mit dem Nüfus und mit abgelaufenem Pass klappt und dass die Botschaft/ABH bei anschließendem Antrag auf FZF nicht sowieso herausbekommt, dass der Antragsteller längere Zeit ohne gültige AE in D war. Deswegen der Vorschlag mit dem "reinen Tisch". Im Nachhinein, wenn es schlecht läuft, ggf. irgendwelche Sachen zugeben (müssen) macht sich sicherlich auch nicht so gut für den FZF-Antrag.

Auf der anderen Seite, wenn proll die Ausreise mit Nüfus empfiehlt, muss es ja gehen.

Ich stellte ja absichtlich die Frage ins Forum, ob der andere Weg (ABH/GÜB) auch im konkreten Fall gangbar bzw. empfehlenswert sei. Offensichtlich wird er nicht als empfehlenswert angesehen.

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Antwort #11 - 11.12.2007 um 02:43:29
 
Esra schrieb am 10.12.2007 um 23:27:49:
sich eine GÜB aushändigen zu lassen


Geht das wenn

Mame Di schrieb am 09.12.2007 um 22:30:30:
Der Pass [...] abgelaufen [ist].
?
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Antwort #12 - 11.12.2007 um 08:15:11
 
Esra schrieb am 10.12.2007 um 23:59:48:
Ich stellte ja absichtlich die Frage ins Forum, ob der andere Weg (ABH/GÜB) auch im konkreten Fall gangbar bzw. empfehlenswert sei. Offensichtlich wird er nicht als empfehlenswert angesehen.



Moin, ich sehe die Möglichkeit, die du aufzeigst, schon als empfehlenswert an.

Bei Vorlage Ticket + / Pass/Nüfus würde ich zumindest so verfahren und eine Güb ausstellen. Die Ausreise kann auch mit Nüfus und dem abgelaufenen Pass erfolgen.

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Antwort #13 - 11.12.2007 um 09:10:58
 
Zkai schrieb am 11.12.2007 um 08:15:11:
Moin, ich sehe die Möglichkeit, die du aufzeigst, schon als empfehlenswert an.  

Warum siehst du diesen Weg als empfehlenswert an?
Die Rechtsfolgen einer jahrelangen Illegalität sind doch nicht unbeachtlich für die geplante Heirat mit FZF.

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Antwort #14 - 11.12.2007 um 09:41:21
 
Was bitte soll denn die Alternative sein?

Klar, er kann sich auch so vom Acker machen und über die Grenzen schleichen und hoffen dabei nicht erwischt zu werden. Im Falle das er doch erwischt wird, hat er doch noch mehr Probleme.

Ob er nun erzählt, wo und wie lange er in D aufhältig war und wo er gearbeitet hat, steht auf einem anderen Blatt.

Ein Asylfolgeantrag ist ebenfalls illusorisch und bringt ihn auch nicht weiter.
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