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Rentenauszahlung (Gelesen: 5.834 mal)
Noahpapa
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30.11.2007 um 12:11:05
 
Hallo Board und Fachleute. Ich habe gegoogled bis ich  Smiley

ich finde keine passende Antwort also mal das Board fragen:
Ich bin nicht in D. und habe auch nicht geplant zurück zukommen. Ich habe in die gesetzl. RV eingezahlt. Aber halt seit 7 Jahren nicht mehr.
Ist es möglich die eingezahlten Beträge vorzeitig ausgezahlt zu bekommen?

Es tauchen in der Expat Community die tollsten Geschichten rum. Ja, Nein, Ja habe ich grad erst gemacht. Nein auf keinen Fall  :bhf

Was ist die WAHRHEIT?

Ja  Cool oder

Nein  weinend

Vielen Dank für die Beantwortung

Gruss aus der Sonne
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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Tippi
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Antwort #1 - 30.11.2007 um 14:07:46
 
Hab da evtl. was
gefunden


Gruß
Tippi
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Noahpapa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #2 - 30.11.2007 um 14:23:21
 
Danke Tippi :blümle

Klingt ganz gut, aber muss jetzt nur noch heraus finden was die Herren mit:

nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist

gemeint ist.  hä?

Wahrscheinlich Gummi: Unter dem Motto die Möglichkeiten haben Sie ja immer.  unentschlossen


Siehste habs doch gewusst: Deutsche Staatsangehörige
Für Deutsche ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.

Witzbolde berechtigt ja. Aber nicht Mächtig genug um das auch zu tun. Die Euronen sind nicht da.

Kannste finden hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11268/SharedDocs/de/Navigation/Rent...

Oder jemand noch ne andere Idee??
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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maki
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Antwort #3 - 30.11.2007 um 14:28:56
 
Noahpapa schrieb am 30.11.2007 um 12:11:05:
Ich bin nicht in D. und habe auch nicht geplant zurück zukommen. Ich habe in die gesetzl. RV eingezahlt. Aber halt seit 7 Jahren nicht mehr.

Dann könnte sich unter Umständen mit der Aufgabe der deutschen Sta. die eine oder andere Möglichkeit auftun, solltest du aber besser vorher klären Zwinkernd
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Ulf
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Antwort #4 - 30.11.2007 um 15:08:33
 
maki schrieb am 30.11.2007 um 14:28:56:
Dann könnte sich unter Umständen mit der Aufgabe der deutschen Sta. die eine oder andere Möglichkeit auftun, solltest du aber besser vorher klären Zwinkernd


Zumal da er an anderer Stelle schreibt, daß es sich womöglich doch gegen seine ursprüngliche Absicht bald gezwungen sehen könnte, zurückzukommen.

Gruß, ULF
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maki
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Antwort #5 - 30.11.2007 um 15:11:19
 
ulf schrieb am 30.11.2007 um 15:08:33:
Zumal da er an anderer Stelle schreibt, daß es sich womöglich doch gegen seine ursprüngliche Absicht bald gezwungen sehen könnte, zurückzukommen.
 

Schon klar, aber soweit ich weiss, können sich nur Ausländer unter bestimmten Umständen ihre Rentenbeiträge "zurückbekommen".
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Noahpapa
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Antwort #6 - 30.11.2007 um 16:27:46
 
ulf schrieb am 30.11.2007 um 15:08:33:
Zumal da er an anderer Stelle schreibt, daß es sich womöglich doch gegen seine ursprüngliche Absicht bald gezwungen sehen könnte, zurückzukommen


@ Ulf
Wo habe ich das geschrieben? unentschlossen
Meine Worte waren:
Hallo liebes Board, eigentlich keine i4a Frage (oder doch?)
dies ist eine rein hypothetische Fragestellung (man weiß ja nie).
Aber wir hoffen, das wir es nicht ausprobieren müssen. 

Und ich denke doch das dies nicht bald ist in deiner Auslegung.  Augenrollen

Und "AusDEUTSCHEN" ist nun wirklich keine Alternative
Aber danke für die Kreativität Zwinkernd

Gruss aus der Sonne.
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Ralf
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Antwort #7 - 30.11.2007 um 18:39:37
 
Noahpapa schrieb am 30.11.2007 um 14:23:21:
Oder jemand noch ne andere Idee??

Z.B. ein Fachforum für u.a. Sozialrecht, hier zu finden:

http://www.recht.de/phpbb/

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 30.11.2007 um 19:51:41
 
Noahpapa schrieb am 30.11.2007 um 16:27:46:
Wo habe ich das geschrieben? unentschlossen
Meine Worte waren:


dies ist eine rein hypothetische Fragestellung (man weiß ja nie).
Aber wir hoffen, das wir es nicht ausprobieren müssen.  
[/tt]
Und ich denke doch das dies nicht bald ist in deiner Auslegung.  Augenrollen


Deswegen ja 'könnte'. Wünschen will ich es Dir/Euch nicht.

Gruß, ULF
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hge2001
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Antwort #9 - 01.12.2007 um 12:19:04
 
Noahpapa schrieb am 30.11.2007 um 14:23:21:
Oder jemand noch ne andere Idee??


Schau Dir doch mal das Antragsformular an. Da geht aus der 'antragsart' doch hervor, unter welchen Umständen die Einzahlungen ausbezahlt werden können.

Kannst ja mal sehen, ob was passendes dabei ist:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11268/SharedDocs/de/Inhalt/04__Form...

hge
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