Zum Fall: Ein Freund von mir, hochqualifizierter Akademiker hat sich nach 18 Jahren Kettenduldung über das Gericht (in dem Verfahren wurde rechtskräftig festgestellt,daß Abschiebehindernisse weiterhin bestehen) eine Aufenthaltserlaubnis erstritten. Seit 18 Jahren sitzt er (Residenzpflicht) in einem quasi Dorf auf dem Land, wo es weit und breit keine Arbeitsmöglichkeiten in seinem Fach gibt. Er wünscht sich nichts sehnlicher,als in einer großen Stadt zu leben und zu arbeiten.
Das Urteil ist bereits 1/2 Jahr rechtskräftig. Die nun auszustellende Aufenthaltserlaubnis liegt immer noch nicht vor. Laut Ausländerbehörde soll eine Anfrage bei der Ausländerbehörde der Stadt vorliegen,in die er gerne umziehen möchte, von der abhängig gemacht werden soll,ob er umziehen darf,oder nicht. In diesem Fall soll er eine
AE auf ein Jahr befristet, mit freier Wohnsitzwahl erhalten.
In 3 Tagen läuft die Duldung aus. Auf wiederholte Anfrage wurde iihm bei der Behörde am Wohnsitz erklärt, in diesem Fall bekomme er die
AE,jedoch wiederum mit der Auflage,in besagtem Dorf wohnen zu bleiben und dort begraben zu werden.
Wie es aussieht,wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben,als dies zu akzeptieren,oder doch?
Ist es rechtens eine
AE mit Residenzpflicht zu versehen?
Wenn ja,welche Möglichkeiten gibt es, doch noch umzuziehen?
Wie stellt sich die Lage, wenn ein konkretes Arbeitsangebot vorliegt?
Wird dann der Wohnortzwang aufgehoben?
Ziemlich verfahren,die Geschichte,aber viellewicht hoffentlich weiss doch jemand Rat? Vielen Dank schon jetzt.