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Verwirrend!! (Gelesen: 1.309 mal)
Dummgewesen
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Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verwirrend!!
19.11.2007 um 19:09:38
 
Hallo Ihr alle  hallo Ihrv die Ihr diese Site betreibt!

Curtis und ich sind i seit zwei Wochen in Deutschland angekommen in Garmisch Patenkirchen eine bezahlbare gemütlich eingerichtete Wohnung haben wir noch in Amerika per Internet gefunden wir haben eine supernette Vermieterin die uns am Tage der Ankunft den Kühlschrank gefüllt hat.Job ist auch gefunden.Am 1.Januar kann ich anfangen .Ich liebe Deutschland....aber jertzt kommt das Problem:Curtis hat angefangen mit einem deutschkurs an der VHS in Garmisch und nimmt 2 mal pro Woche privatstunden um den Anfang des Kurses auf zu holen?
Meine Frage ist wann bekommt man den den Integrationskurs bezahlt?
Und wer überprüft den Standat der Kurse?Komischerweise gibt es in Garmisch keinen Integrationskurs Und warum wollte der Beamte beim Ausländeramt den Pass meines Mannes behalten Darf er das?
Nach seinen Aussagen bekommt Curtis nur und erst eine Aufenthaltsgenehmigung wenn er das A1 Sprachzertifikat hat?Stimmt das?
Bis Ende Dezember bleibt es finanziell knapp muss ich als Ehefrau den Kursus bezahlen???Was ist wenn ich das nicht kannbis ich arbeiteß
Grüsse an alle
Dummgewesen
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.11.2007 um 15:23:45
 
Dummgewesen schrieb am 19.11.2007 um 19:09:38:
Curtis hat angefangen mit einem deutschkurs an der VHS in Garmisch

Komischerweise gibt es in Garmisch keinen Integrationskurs Und warum wollte der Beamte beim Ausländeramt den Pass meines Mannes behalten Darf er das?
Nach seinen Aussagen bekommt Curtis nur und erst eine Aufenthaltsgenehmigung wenn er das A1 Sprachzertifikat hat?Stimmt das?



Halte ich für rechtswidrig, alldieweil

4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.

Deswegen gilt:

Satz 1 Nr. 2 [§ 30 AufenthG] ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich

Die AE ist also umgehend zu erteilen, Dein Mann durchlaufe alsdann die regulären subventionierten Integrationskurse. Gibbet auch in Garmisch, siehe http://vhs.gaponline.de/?e1=kontakt Da sagt man Euch auch, wann der nächste Anfängerkurs beginnt.

Gruß, ULF
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