Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Behördliche Namensänderung (Gelesen: 1.082 mal)
Benoni
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 106
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Behördliche Namensänderung
21.11.2007 um 15:03:06
 
Hallo!

Eine Frage zur behördlichen Namensänderung:
Kind wird ehelich geboren, Name „Kohl“. Nach Scheidung und erneuter heirat der Mutter wird das Kind vom Stiefvater adoptiert (erhält auch den FN „Schröder“). Die Ehe wird wieder geschieden. Kind mittlerweile über 18 Jahre. Die Mutter zum dritten Mal verheiratete, Name „Strauß“. Nach Kontaktaufnahme mit dem leiblichen Vater „Kohl“ äußert die 18 jährige den Wunsch eine Namensänderung von „Schröder“ in „Kohl“, also den GN ihres leiblichen Vaters.

Könnte hier eine behördliche Namensänderung in Frage kommen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördliche Namensänderung
Antwort #1 - 21.11.2007 um 18:44:50
 
Hallo,

für eine Namensänderung ist ein besonders wichtiger Grund erforderlich. Der Wunsch wie der leibliche Vater zu heißen, ist regelmäßig nicht ausreichend.

Oder hat die junge Frau darüber hinaus noch einen besonders wichtigen Grund für die Namensänderung?

In einer mir bekannten Dienststelle würde ein solcher Antrag ansonsten wohl (kostenpflichtig) abgelehnt werden.

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Benoni
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 106
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördliche Namensänderung
Antwort #2 - 22.11.2007 um 08:17:19
 
also eine Änderung auf den GN, der durch die Adoption geändert wurde ist nicht möglich..?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördliche Namensänderung
Antwort #3 - 24.11.2007 um 18:40:42
 
Benoni schrieb am 22.11.2007 um 08:17:19:
also eine Änderung auf den GN, der durch die Adoption geändert wurde ist nicht möglich..?


Hallo,

da die Annahme des Namens des Adoptionsvaters eine Zwangsfolge der Adoption darstellt, würde durch eine Rückänderung des Namens ein wesentlicher Bestandteil der Adoption beeinträchtigt.

ch würde mich d Blaise anschließen wollen:

Nein ein wichtiger Grund ist nicht erkennbar.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema