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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Behördliche Namensänderung
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Beitrag begonnen von Benoni am 21.11.2007 um 15:03:06

Titel: Behördliche Namensänderung
Beitrag von Benoni am 21.11.2007 um 15:03:06
Hallo!

Eine Frage zur behördlichen Namensänderung:
Kind wird ehelich geboren, Name „Kohl“. Nach Scheidung und erneuter heirat der Mutter wird das Kind vom Stiefvater adoptiert (erhält auch den FN „Schröder“). Die Ehe wird wieder geschieden. Kind mittlerweile über 18 Jahre. Die Mutter zum dritten Mal verheiratete, Name „Strauß“. Nach Kontaktaufnahme mit dem leiblichen Vater „Kohl“ äußert die 18 jährige den Wunsch eine Namensänderung von „Schröder“ in „Kohl“, also den GN ihres leiblichen Vaters.

Könnte hier eine behördliche Namensänderung in Frage kommen?

Titel: Re: Behördliche Namensänderung
Beitrag von Blaise am 21.11.2007 um 18:44:50
Hallo,

für eine Namensänderung ist ein besonders wichtiger Grund erforderlich. Der Wunsch wie der leibliche Vater zu heißen, ist regelmäßig nicht ausreichend.

Oder hat die junge Frau darüber hinaus noch einen besonders wichtigen Grund für die Namensänderung?

In einer mir bekannten Dienststelle würde ein solcher Antrag ansonsten wohl (kostenpflichtig) abgelehnt werden.

Blaise

Titel: Re: Behördliche Namensänderung
Beitrag von Benoni am 22.11.2007 um 08:17:19
also eine Änderung auf den GN, der durch die Adoption geändert wurde ist nicht möglich..?

Titel: Re: Behördliche Namensänderung
Beitrag von ronny am 24.11.2007 um 18:40:42

Benoni schrieb am 22.11.2007 um 08:17:19:
also eine Änderung auf den GN, der durch die Adoption geändert wurde ist nicht möglich..?


Hallo,

da die Annahme des Namens des Adoptionsvaters eine Zwangsfolge der Adoption darstellt, würde durch eine Rückänderung des Namens ein wesentlicher Bestandteil der Adoption beeinträchtigt.

ch würde mich d Blaise anschließen wollen:

Nein ein wichtiger Grund ist nicht erkennbar.

Grüße
Ronny ;)

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