Hallo erstmal an alle
Zu folgendem Vorfall habe ich nun Fragen:
Meine Frau (belarusische Staatsangehörige) war neulich bei der Botschaft in Minsk um ein Visum (Jahresvisum mit dem Recht für die mehrmalige Einreise, eigentlich wollten wir Weinachten und Silvester gemeinsam verbringen). Die Mitarbeiterin des Konsulat hat sich geweigert den Antrag anzunehmen mit der Begründung: Die Dokumente seien nicht vollständig. Sie solle den Antrag auf
FZF stellen oder eine Einladung (Verpflichtungserklärung?) von mir (deutscher Staatsangehöriger) vorlegen um dann, aber auch nur eventuell, ein einmaliges Visum und nur für 2 Wochen zu erhalten.
Die zweite Möglichkeit (einmaliges Visum) wurde von ihr aber auch sehr angezweifelt. Als weitere Auflage wurde der Nachweis der Rückkehrbereitschaft verlangt.
Nach meinem Wissen Verstößt dies aber eindeutig gegen RICHTLINIE 2004/38/EG genauer gesagt gegen den Art. 5.
Am frechsten fand ich die wortwörtliche Aussage:
"Wenn sie glauben, daß sie durch ihre Heirat die Rechte erworben haben, so täuschen sie sich, nur ihr Ehemann hat Rechte. Sie haben nur Pflichten".
Abgesehen von dem allgemeinen Benehmen der Mitarbeiterin des Konsulat.
Aus beruflichen Gründen beiderseits kommt die
FZF zur Zeit nicht in Frage: sie schreibt gerade ihre Doktorarbeit und ab Mai werde ich von der Firma aus für mindestens 1,5-2 Jahre in Minsk sein.
Was sollen wir jetzt tun:
Sollen wir nachgeben und soll ich die Einladung-Verpflichtungserklärung senden?
Für mich ist es eindeutig eine Willkür.
Durch Weigerung der Annahme der Dokumenteentsteht kein Anspruch auf Widerspruch.
Aber uns bzw. ihr steht doch eindeutig ein Recht auf ein Sichtvermerk für
mehrmalige Einreise!!!