Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ? (Gelesen: 9.001 mal)
Noahpapa
Junior Top-Member
**
Offline


No hurry in life


Beiträge: 232

Osnabrück, Niedersachsen, Germany
Osnabrück
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Antwort #15 - 21.11.2007 um 18:09:56
 
Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:30:27:
Nun stelle ich mir die Frage, ob er überhaupt Erfolg hat, wenn er beim Verwaltungsgericht in Berlin eine Klage eingereicht hat.


Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:30:27:
Und was kostet es, wenn man verliert ?

Das dürfte dein Rechtsbeistand besser beantworten können.

Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:55:53:
Sehr witzig, Ernas.


Sie hat ausdrücklich gesagt, dass Sie dich nicht veräppeln will.
Komm, das Leben ist schon schwer genug. Deine Frage hat sicherlich viele zum Lächeln gebracht, und Ernas hat sich getraut zu posten (hat bestimmt mach anderen auch in den Fingern gejuckt. Zwinkernd

Liebe Grüße aus der Sonne in das vorweihnachtliche D.

Zum Seitenanfang
  

EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
Homepage  
IP gespeichert
 
Zubera
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Antwort #16 - 21.11.2007 um 18:11:06
 
Hallo Fons,

ich wollte wissen, ob man, wenn die Klage keinen Erfolg hat, noch einmal klagen kann z. B. ? Ich weiß, dass ich nicht so negativ denken sollte, aber mein Mann hat vor 6 Monaten die Klage in Berlin über einen Anwalt eingereicht. Ich wundere mich nur, dass es so lange dauert. Ob es vielleicht sein kann, dass er die Klage verliert. Und was passiert dann ? Schließlich haben wir beide so eine Situation noch nicht erlebt.

LG, Zubera
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Antwort #17 - 21.11.2007 um 18:12:10
 
Warum hast Du eigentlich Deinen Thread

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194536743/0#0

nicht einfach weitergeführt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ernas
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Antwort #18 - 21.11.2007 um 18:12:57
 
Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:55:53:
Sehr witzig, Ernas.
Zubera


tut mir echt leid Zubera, wollte Dich echt nicht veraeppeln und jetzt haben die anderen auch noch Deine Fragen beantwortet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zubera
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Antwort #19 - 21.11.2007 um 18:19:25
 
@ Einbeck
Ja, hätte ich machen sollen, aber ich bin noch nicht so fit in den Forumsanwendungen. Es ist mein erstes Forum. Aber ich bin nach wie vor begeistert und schaue fast täglich rein.

@ernas

ok, ich verzeihe dir....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Antwort #20 - 21.11.2007 um 18:27:14
 
Ich hab die 2 freds mal verbunden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Antwort #21 - 21.11.2007 um 19:08:22
 
Noahpapa schrieb am 21.11.2007 um 18:09:56:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


da muss ich jetzt mal energisch widersprechen. Es gibt zwar einzelne Richter bzw. Kammern, die ihre Urteile mit dem Würfel fällen, aber bei einer sorgfältig vorbereiteten und durchgeführten Klage, stehen die Chancen allemal wesentlich besser als bei einem "zur Begründung der Klage wird auf die Akten verwiesen" (=Anwalt ist zu faul, selbst hinein zu schauen und damit zu argumentieren) und "ich bitte um antragsgemäße Entscheidung" (=Anwalt hat keine Ahnung von der Rechtslage und kann daher eine präzise Forderung weder aufstellen noch begründen, daher die Bettelei).

Zitat:
[Kosten]Das dürfte dein Rechtsbeistand besser beantworten können.


so schwierig ist es nicht:

Streitwert:5000,00 €      
Anzahl Auftraggeber: 1      
     
1. Instanz:      
3,0 Gebühren Gerichtskosten gem. § 3 GKG      363,00 €
2,5 Rechtsanwaltsgebühren Mandant gem. § 13 RVG      752,50 €
Auslagen:      20,00 €
Netto:      772,50 €
19 % USt.:      146,78 €
Summe 1. Instanz:      1282,28 €

zzgl. Reisekosten und sonstige Auslagen bei Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren. Wenn eine Vergütungsvereinbarung existiert, ist dort nach zu lesen.

Zubera schrieb am 21.11.2007 um 18:11:06:
ich wollte wissen, ob man, wenn die Klage keinen Erfolg hat, noch einmal klagen kann


nein. Wenn die erste Instanz verloren geht, kann noch Berufungszulassung beantragt werden. Das ist aber nur bei schweren Fehlern des Gerichts möglich, die Dein Anwalt ggf. schon in der ersten Instanz provozieren muss. Danach ist im Wesentlichen Schluss. Es kann aber ein neuer Antrag gestellt werden (Botschaft) und wenn der abgelehnt wird, könnte erneut geklagt werden. Macht natürlich nur Sinn, wenn sich an den wesentlichen Umständen dann auch etwas geändert hätte.

Und noch zur eigentlichen Frage:

bei einem Urteil in einem Visumsverfahren verliert eigentlich immer eine Seite. Insofern werden, je nach Standpunkt, alle Klagen verloren und gewonnen.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Antwort #22 - 21.11.2007 um 19:57:58
 
fons schrieb am 21.11.2007 um 18:06:01:
Die deutliche Mehrheit der Klagen wird abgewiesen.
Wenn ihr den Verdacht auf Schein-/Zweckehe nicht
ausräumen könnt, dann verliert er eben die Klage.


Ist das wirklich so? Das Fortbestehen des Verdachts reicht aus, um das Visum endgültig abzulehnen?  Schockiert/Erstaunt

Wie läuft so ein Verfahren eigentlich ab? Wird nur nach Aktenlage entschieden oder gibt es auch eine richtige Hauptverhandlung mit Anwesenheit des Antragstellers und der Ehefrau als Zeugin?

Eduard
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zubera
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Antwort #23 - 21.11.2007 um 20:16:42
 
@ fons,

Du schreibst, wenn wir den Verdacht auf Scheinehe nicht ausräumen können, dann verliert mein Mann die Klage eben.

Wie - bitteschön - sollen wir denn den Verdacht ausräumen, wenn wir keine Ehe führen dürfen ? Wenn wir erstmal zusammen sind, werden wir ja geprüft, das wurde uns schon angekündigt. Können sie ja auch. Und werden sehen, dass wir keine Scheinehe führen. Aber dazu muss er ja erstmal einreisen dürfen. Ich verstehe diese Denke nicht !!

Zubera
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Antwort #24 - 21.11.2007 um 20:19:19
 
Eduard schrieb am 21.11.2007 um 19:57:58:
Ist das wirklich so? Das Fortbestehen des Verdachts reicht aus, um das Visum endgültig abzulehnen?


das ist zumindest seit August 2007 höchst umstritten und wird wohl in Kürze auch in Berlin zur Entscheidung gelangen. Vgl. § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG, insbes. das erste Wort.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
schnucki
Junior Top-Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 198
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Antwort #25 - 21.11.2007 um 20:56:06
 
Unsere Klage in Berlin wurde im Oktober 2005 eingereicht.
Uns wurde auch eine Scheinehe unterstellt.
Im August 2006 hatten wir eine zweite Befragung,diewieder eine Ablehnung des Visums brachte.

Die Klage lief weiter und im Juni 2007 hatten wir endlich Termin.

Dieser wurde nach über 2 Stunden zu unseren gunsten entschieden.
Mein Mann durfte anfang Juli einreisen.

Bis jetzt hat uns noch kein Amt kontrolliert.........
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Antwort #26 - 21.11.2007 um 20:57:50
 
fons schrieb am 21.11.2007 um 18:06:01:
Die deutliche Mehrheit der Klagen wird abgewiesen.

immerhin ca. 40% enden mit Visumerteilung - also soo schlecht ist die Quote nicht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zubera
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Antwort #27 - 21.11.2007 um 21:23:07
 
@ schnucki,


das hört sich ja gut an, ganz herzlichen Glückwunsch !  Smiley Smiley Smiley Smiley Smiley Smiley


Ich wünschte, wir wären auch soweit !!!


Zubera
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Antwort #28 - 22.11.2007 um 07:28:51
 
Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:30:27:
oder kann man die Klage gar nicht verlieren ?


Das wär aber in der Tat zu einfach:
Entscheidung nicht genehm - Klage einreichen - automatisch gewonnen !
Cool !  Zwinkernd

Vor Gericht gewinnt der, der im Recht ist !


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wassermann
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 166

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Antwort #29 - 22.11.2007 um 07:51:40
 
Vielleicht solltet ihr Eure ganze Energie jetzt lieber darauf verwenden, Nachweise dafür zu sammeln, die den Scheineheverdacht ausräumen. Dann ist die Wartezeit einigermaßen sinnvoll genutzt. Ihr werdet ja häufig miteinander kommunizieren und dies entsprechend nachweisen können, zudem sollte die Zeit zum Deutschlernen genutzt werden und auch aus Vorehezeiten noch Indizien gesammelt werden!
Spekulationen über den Ausgang der Klage helfen doch keinem weiter.
Zum Seitenanfang
  

Immer gut drauf
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema